RS OGH 2009/10/22 8Rs67/09y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2009
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Rechtssatz

Kostenersatz nach Billigkeit ist auch im Fall der Klagsrücknahme möglich

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2009:RG0000060

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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