Norm: ASGG §63 ZPO §235 A1 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Alfred Mayer und Otto Schmitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** G*****, Pensionist, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Alfred Mayer und Otto Schmitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei F***** B*****, Pensionist, ***** vertreten durch***** Rechtsanwalt*****,... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 63 ASGG statuiert wohl für die betroffene Partei eine Ausnahme vom Neuerungsverbot, gibt dieser aber keinen Anspruch auf Beweiswiederholung. Die Bestimmung des Paragraph 63, ASGG statuiert ... mehr lesen...
Begründung: Die in Völkermarkt wohnhafte Klägerin ist bei der beklagten Partei als Vertragslehrerin beschäftigt. Sie wurde erstmals am 26. Februar 1986 für die Dauer des Bedarfes als sogenannte "Springerin" zur Vertretung bzw vorübergehenden Verwendung im örtlichen Verwaltungsbereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Kärnten angestellt. Bis zum Ende dieses befristeten Dienstverhältnisses am 3.Juli 1986 versah sie ihren Dienst in verschiedenen Volks- und Sonderschulen in S... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Wurden die zulässigen Neuerungen bereits in der Berufungsschrift vorgebracht, ist darüber ungeachtet eines darauf abzielenden Antrages eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen. Entschei... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Die Rüge, das Berufungsgericht habe das im Hinblick auf die Vertretung der Partei durch eine qualifizierte Person gemäß § 63 Abs 1 ASGG geltende Neuerungsverbot nicht beachtet, macht ausschließlich einen Mangel d... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 B ASGG §63 ZPO §235 Abs1 A1 ASGG § 63 heute ASGG § 63 gültig ab 01.01.1987 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...