Rechtssatz
Wurden die zulässigen Neuerungen bereits in der Berufungsschrift vorgebracht, ist darüber ungeachtet eines darauf abzielenden Antrages eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085787Im RIS seit
07.11.1990Zuletzt aktualisiert am
29.07.2024