RS OGH 2024/6/26 9ObA222/90; 9ObA33/24d

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Veröffentlicht am 07.11.1990
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Rechtssatz

Wurden die zulässigen Neuerungen bereits in der Berufungsschrift vorgebracht, ist darüber ungeachtet eines darauf abzielenden Antrages eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085787

Im RIS seit

07.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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