Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4 ASGG §54 Abs1 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010 ASGG § 54 heute ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4 ArbVG §97 Abs1 Z16 ASGG §54 Abs1 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010 ArbVG § 97 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündlicher und schriftlicher Verwarnungen enthält. Der von der Kündigung durch die Beklagte betroffene Arbeitnehmer war ab 15. 4. 2004 bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Am 22. 1. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, dass von dieser Feststellungsklage mehr als drei Arbeitnehmer der Erstbeklagten betroffen sind, die sie der Zweitbeklagten zur Dienstleistung (Montage) überlassen hat. Die Gehälter einschließlich der Aufwandsentschädigungen der betroffenen Arbeitnehmer werden von der Erstbeklagten gezahlt, nachdem die Zweitbeklagte ihr die zur Berechnung der Gehälter bzw der Aufwandsentschädigungen notwendigen Daten mitgeteilt hat. Die Personalkosten werden der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, dass von dieser Feststellungsklage mehr als drei Arbeitnehmer der Erstbeklagten betroffen sind, die sie der Zweitbeklagten zur Dienstleistung (Montage) überlassen hat. Die Gehälter einschließlich der Aufwandsentschädigungen der betroffenen Arbeitnehmer werden von der Erstbeklagten gezahlt, nachdem die Zweitbeklagte ihr die zur Berechnung der Gehälter bzw der Aufwandsentschädigungen notwendigen Daten mitgeteilt hat. Die Personalkosten werden der... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Betriebsrat begehrt in den beiden vom Erstgericht verbundenen Verfahren die in den Klagen gemäß § 54 Abs 1 ASGG jeweils ersichtlichen Feststellungen. Die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts beruhe darauf, dass zumindest drei der vom klagegegenständlichen Sachverhalt betroffenen Arbeitnehmer ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Sinn des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG in Wien haben. Die Beklagte erhob in beiden Verfahren die Einrede der örtlichen Unzust... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1
Rechtssatz: Die Klagelegitimation des Betriebsausschusses ist auch dann gegeben, wenn nicht je drei Arbeiter und Angestellte, sondern insgesamt nur mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind. Entscheidungstexte 9 ObA 60/05x Entscheidungstext OGH 04.05.2006 9 ObA 60/05x European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1
Rechtssatz: Zum Wirkungsbereich eines Organs der Arbeitnehmerschaft (hier: Personalausschuss) im Sinn des § 54 Abs 1 ASGG zählt - auch wenn das Verfahren Nachwirkungen aus dem seinerzeitigen Arbeitsverhältnis betrifft - nicht die Vertretung ehemaliger Arbeitnehmer (Pensionisten). Eine dennoch eingebrachte Feststellungsklage ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 195/... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1PBVG §73
Rechtssatz: Der Personalausschuss der Bediensteten der österreichischen Post AG ist zur Klage nach § 54 Abs 1 ASGG legitimiert. Entscheidungstexte 8 ObA 118/01p Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 118/01p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115629 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1ASGG §54 Abs1ArbVG §101
Rechtssatz: Nur wenn der Versetzungsschutz eine Arbeitsrechtssache nach § 50 Abs 1 ASGG darstellt, ob etwa die Versetzung von Arbeitnehmern auf bestimmte Arbeitsplätze verschlechternd ist, ist eine Klagelegitimation des Betriebsrates auch im Rahmen des § 54 Abs 1 ASGG gegeben. Dies aber nur, wenn die Rechte und Rechtsverhältnisse mindestens drei Arbeitnehmer betreffen. Entscheidungs... mehr lesen...