Entscheidungen zu § 54 Abs. 1 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-62 von 62

TE OGH 1987/12/16 9ObA147/87

Entscheidungsgründe: Bei der Beklagten ist ein Arbeiterbetriebsrat errichtet; in ihrem Betrieb sind mehr als 70 Arbeitnehmer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis der Arbeiter ist der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe (KV) anzuwenden. Die für die Entscheidung über das vorliegende Feststellungsbegehren wesentlichen Bestimmungen dieses KV lauten zum 1. Jänner 1986 und - in Klammer gesetzt - zum 1. Jänner 1987: "VII. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1987

RS OGH 1987/12/16 9ObA147/87, 9ObA191/90, 9ObA59/92, 9ObA81/01d

Norm: ArbVG §3ASGG §54 Abs1GeneralKollV 22.02.1978 §2KollV für die eisen - und metallverarbeitenden Gewerbe AbschnVIII Pkt5KollV für die eisen - und metallverarbeitenden Gewerbe AbschnX Pkt5KollV für die eisen - und metallverarbeitenden Gewerbe AbschnVIV Pkt5UrlG §6
Rechtssatz: Montagezulage und Schmutzzulage nach dem obigen KollV stellen keine Aufwandsentschädigung sondern Entgelt dar und sind daher in das Urlaubsentgelt einzubeziehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1987

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