Norm: GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22 GOG §85 MRK Art10 Abs2 IV2g ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 g... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Antragsteller gegen den Antragsgegner anhängig gemachten Verfahren auf Rückerstattung der vom Antragsteller erlegten Kaution in der Höhe von 25.000 S wegen Verstoßes gegen § 27 Abs. 3 MRG gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien dem vom Antragsteller gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluß, mit dem der Antrag abgewiesen wurde, erhobenen Rekurs nicht Folge (Punkt 2 des Beschlusses 41 R 359/92-10). Unter einem verhängte es über den Antragsteller e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Elmar F***** und Cornelia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, vertreten durch die Finan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen der R***** Handelsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Peter Mussi, Rechtsanwalt in Klagenfurt, infolge außerordentlichen Rekurses der Gemeinschuldnerin gegen Punkt 1 des Beschlusses des O... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch eine Prozeßpartei, die der Ansicht ist, ein Protokoll enthalte unrichtige Inhalte von Aussagen, die der Richter absichtlich hergestellt habe, um damit den Prozeßausgang ... mehr lesen...
Begründung: Der Schriftsatz des Beklagten ON 19, mit dem er Widerspruch gegen das Protokoll der Tagsatzung vom 4.4.1990 erhob, enthielt den Vorwurf, daß die Aussage einer Zeugin und seine Parteiaussage "wahrheitswidrig entstellt" worden seien, weshalb die entsprechende Richtigstellung des "gefälschten" Verhandlungsprotokolles beantragt werde. Der durch das "Zusammenwirken zynischer Dreistheit, erbärmlicher Gewissenlosigkeit und Übermut eingeschleuste unwahre Wortlaut" dürfe im Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit den erstgerichtlichen Beschlüssen 21 Nc 103/88-2 vom 18. August 1988, 21 Nc 104/88-4 vom 4.August 1988 und 21 Nc 124/88-6 vom 1.März 1989 wurden die gegen den Konkursrichter Mag.H*** gerichteten Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerber vom Präsidenten des Kreisgerichtes Wels als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz gab im Verfahren 2 R 302-304/88 und 2 R 117/89 unter Punkt 2. seines Beschlusses den gegen die vorgenannten erstgeri... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22 GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.198... mehr lesen...
Begründung: Die in den erstgerichtlichen Verfahren AZ 2 C 1/89 (Begehren auf Zahlung von S 21.934 sA), AZ 2 C 2/89 (Begehren auf Zahlung von S 13.129 sA) und AZ 2 C 3/89 (Begehren auf Zahlung von S 7.924 sA) ergangenen klageabweisenden Urteile wurden vom Berufungsgericht mit den zu 2 R 241/89, 2 R 242/89 und 2 R 243/89 ergangenen Urteilen bestätigt. Nach Zustellung der berufungsgerichtlichen Entscheidungen übersandte der Kläger am 20.Juli 1989 an das Berufungsgericht einen Schri... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Rekurswerberin und ihrem Gatten Dr. Johann B*** sind beim Bezirksgericht Klagenfurt mehrere Zivilverfahren anhängig, in denen die Richterin Dr. Jutta R*** nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung berufen ist. Dr. Jutta R*** wurde von der Rekurswerberin bereits mehrfach, aber erfolglos abgelehnt. Mit Eingabe vom 21. März 1989 lehnte die Rekurswerberin den Richter des Bezirksgerichtes Klagenfurt Dr. Heimo K*** in den sie betreffenden Rechtssachen als ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.März 1986 verhängte das Erstgericht über Hanno H*** gemäß den §§ 1 und 3 der Justizministerialverordnung vom 8.Juni 1857, RGBl Nr. 114, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber eine Geldstrafe von S 1.000,--. Dieser Beschluß wurde dem Beschuldigten am 4.April 1986 zugestellt. Erst am 26.Mai 1987 erhob dieser gegen den erstinstanzlichen Beschluß unter Berufung auf § 11 Abs 2 AußStrG Vorstellung und beantragte für den Fall der Nichtberücksicht... mehr lesen...
Begründung: Am 31. Oktober 1986 wurde über das Vermögen der Karin P*** der Konkurs eröffnet (ON 2). In diesem Konkursverfahren faßte das Erstgericht folgende, für das Revisionsrekursverfahren noch bedeutsame Beschlüsse: a) Bewilligung der kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaftshälfte der Gemeinschuldnerin (ON 68); b) Abweisung des Antrages der Gemeinschuldnerin auf Ausscheidung der Liegenschaftshälfte EZ 381 KG Goisern aus der Konkursmasse (ON 83); c) Zurückweisung des An... mehr lesen...
Begründung: Günter H*** lehnte am 14.4.1988 die Richterin des Bezirksgerichtes Hartberg Dr.Frieda Maria W*** als zur Entscheidung in die Rechtssache 2 C 2665/87 wegen Befangenheit ab. Obwohl er einen Delegierungsantrag gestellt habe, habe Dr.Frieda Maria W*** ein Versäumungsurteil gegen ihn erlassen. Der Vorsteher des Bezirskgerichtes Hartberg verwarf den Ablehnungsantrag. Dieser Beschluß wurde Günter H*** am 22.4.1988 zugestellt. Noch am selben Tag gab er ein zu Handen des Vors... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Oktober 1987, ON 20, bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes vom 1. Juli 1987, ON 15, mit dem über die beiden Verpflichteten eine Ordnungsstrafe von 3.000 S verhängt worden war, mit der Maßgabe, daß über jede der beiden verpflichteten Parteien eine Ordnungsstrafe von je 1.500 S verhängt wird. Einen dagegen von den Verpflichteten erhobenen Rekurs wies die zweite Instanz mit dem angefochtenen Beschluß als unzulässig zurück. Mit... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuldig. Mit Entscheidung vom 20. August 198... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 32.000,-- sA auf Grund der mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Ausfertigung des vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 24. Feber 1987 zu 12 Cg 341/86 geschlossenen Vergleiches die Pfändung und den Verkauf der Fahrnisse und die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Verpflichteten. In seinem schriftlichen Rekurs gegen den Exekutionsbewi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.März 1986 verhängte das Erstgericht über Hanno H*** gemäß den §§ 1 und 3 der Justizministerialverordnung vom 8.6.1957, RGBl. Nr.114, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber eine Geldstrafe von S 1.000,--. Dieser Beschluß wurde dem Beschuldigten am 4.4.1986 zugestellt. Erst am 26.5.1987 erhob dieser gegen den erstinstanzlichen Beschluß unter Berufung auf § 11 Abs 2 AußStrG Vorstellung und beantragte für den Fall der Nichtberücksichtigung die... mehr lesen...
Norm: KO §171 ZPO §86 ZPO §528 Abs1 F3 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/20... mehr lesen...
Norm: KO §171 ZPO §86 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch in Ansehung einer in Konkurs befindlichen Person ist die Ordnungsstrafe zunächst als Geldstrafe und erst im Fall der Uneinbringlichkeit als Haft zu verhängen.
... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17.Juli 1985, ON 8, wurde über das Vermögen der Wilhelm P*** Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH & Co. KG und der Wilhelm P*** Hochund Tiefbau Gesellschaft mbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der genannten Kommanditgesellschaft, der Konkurs eröffnet und Dkfm. Dr.Walter S*** zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. Juli 1985, ON 12, wurde dem Masseverwalter ein Gläubigerausschuß beigeordnet. Di... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden und gerichtliche Eingaben für Parteien - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuld... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde vom Rekursgericht aus Anlaß der Erledigung eines Rekurses des ehelichen Vaters gegen den Beschluß des Erstgerichtes über die Festsetzung des Unterhaltes für die beiden minderjährigen ehelichen Kinder über den Rekurswerber gemäß § 85 GOG eine Ordnungsstrafe von S 1.000 verhängt. Der Rekurs des Vaters enthielt unter anderem folgende auf den Erstrichter bezogene Sätze: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde vom Rekursgericht aus Anlaß... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 L ZPO §86 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
"Offensichtlich hat die Erstrichterin keine Ahnung, daß man die Miete für eine Werkstätte von der Steuer abziehen kann ..."; "Die weitere
Begründung: .... ist rechtswidrig und... mehr lesen...
Norm: GOG §85 ZPO §86 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 GOG § 85 gültig von 01.01.2005 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 GOG § 85 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger behaupten, dass sie je zur Hälfte Eigentümer des F***** EZ ***** seien, das sie mit Kaufvertrag vom 16. 5. 1967 erworben hätten. Zu dieser Liegenschaft in dem Umfang, wie sie die Kläger erworben hätten, gehörten auch die Grundstücke 4012/1, 4016 und 4017, welche der Beklagte ganz oder teilweise benütze. Sie beantragen daher die Feststellung, dass dem Beklagten an diesen Grundstücken weder außerbücherliches Eigentum noch Dienstbarkeiten zustehen, und... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Für die Anwendung der Bestimmungen des § 86 ZPO ist es nicht entscheidend, ob der Schriftsatz, welcher eine ungebührliche Ausdrucksweise enthält, der Öffentlichkeit zur Kenn... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO §86a ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 86a heute ZPO § 86a gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Ob eine Beleidigung vorliegt, ist nur nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (5 Ob 397/63, 5 Ob 70/70; Fasching II 562 f). Ob eine Beleidigung vorliegt, ist nur nach eine... mehr lesen...