Begründung: Die Klägerin begehrte mit Mahnklage zunächst 9.598 S samt 18 % Zinsen seit 7. 4. 2000 aus "Warenlieferungen", wobei sie den Teilbetrag von 3.915 S als Kosten der außergerichtlichen Forderungsbetreibung, die sie näher aufschlüsselte, auswies und diesen Teilbetrag hilfsweise aus dem Titel des Schadenersatzes weiters hilfsweise als vorprozessuale Kosten geltend machte. Das Erstgericht erließ einen Zahlungsbefehl über 5.683 S. Die Beklagte erhob gegen den Zahlungsbefehl E... mehr lesen...
Begründung: Gegen die teilweise Verweigerung der Verfahrenshilfe erhob der Antragsgegner Rekurs. Das Rekursgericht gab seinem Rekurs nicht Folge (Punkt 1) und verhängte über ihn eine Ordnungsstrafe von S 10.000 (Punkt 2) wegen folgender im Rekurs enthaltener Äußerungen: "Eingedenk dessen, dass er (der Erstrichter) in 1 F 93/94p, ON 165, bewies, dass er weder in der Lage ist, von S 1,000.000 S 400.000 zu substrahieren, noch Kontoauszüge lesen und auswerten kann, geschweige denn akt... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Wels wandelte die von ihm über den Kläger mit Beschluss vom 17.12.1997 verhängte Ordnungsstrafe von 5.000 S gemäß § 220 Abs 3 ZPO in eine Haftstrafe von 2 Tagen um, weil die Geldstrafe nach einer Mitteilung der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Linz vom 18.5.2000 (Einlangen) "wegen Uneinbringlichkeit gelöscht" wurde. Ferner sprach es die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof aus. Das Landesgericht Wels wandelte die von ihm... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die Mutter der beklagten Partei eine Geldstrafe von S 70.000, weil diese im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren ohne Vorliegen berechtigter Hinderungsgründe die Durchführung einer Blutabnahme gemäß § 7 FamRAnglV verweigere. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter der beklagten Partei nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO n... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner, über dessen Vermögen auf Grund des Antrages der K***** vom 19. 1. 1999 mit dem am 12. 3. 1999 öffentlich bekannt gemachten Beschluss des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet wurde, betrieb ein Raumausstattungsunternehmen. Aus gesundheitlichen Gründen stellte er seine unternehmerische Tätigkeit ein. Die maßgeblichen Bestandteile seines Betriebsvermögens übergab er seinem Sohn. Die ihm gehörenden Liegenschaften übergab er mit weiteren Verträgen die... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung 6 Ob 38/95 (RdU 1996, 202), mit der dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen wurde. Das Erstgericht verhängte über den Beklagten ua wegen beleidigender Passagen in dessen persönlich verfassten und unterfertigten Schreiben an das Gericht ON 51 eine Ordnungsstrafe von 5.000 S. Das Rekursgericht hat diesen Beschlusspunkt bestätigt, jedoch angesichts der aktenkundigen Vermögenssituatio... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren ua die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y ua; zuletzt 8 Ob 215/99x). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y u. a.). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jede... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des § 183 KO entspreche. Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des Paragraph 183, KO entsp... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. 6. 1998, ON 233, hat das Erstgericht die Forderungsanmeldungen der R***** iL vom 11. 2. 1998 (FA-ON 112 und 113) sowie deren Antrag vom 30. 3. 1998 (ON 232) auf Anberaumung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung zurückgewiesen, da mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 26. 1. 1998 der Konkurs aufgehoben worden sei. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der Gläubigerin nicht Fo... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Keine Ordnungsstrafe gegen die Partei wegen beleidigender Ausfälle in einem von ihrem Rechtsanwalt gefertigten Schriftsatz
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängt das Erstgericht gegen die beklagte Partei wegen des in ihrer Berufungsschrift vom 23.6.1998 gegen den Richter erster Instanz erhobenen Vorwurfes der Voreingenommenheit eine Ordnungsstrafe von S 20.000,-- und stützt sich dabei auf § 86 ZPO. Mit dem angefochtenen Beschluss verhängt das Erstgericht gegen die beklagte Partei wegen des in ihrer Berufungsschrift vom 23.6.1998 gegen den Richter erster Instanz erhobenen Vorwurfes der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Pkt 1 der Entscheidung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 526 Abs 2 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden. Verneint er die Zulässigkeit des Rechtsmittels, kann sich die Entscheidung gemäß § 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 Satz 4 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 26, ... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung 1 Ob 235/97h-49, womit der erkennende Senat die Verhängung einer Ordnungsstrafe über eine Zeugin (die Lebensgefährtin des Klägers) durch das Rekursgericht wegen beleidigender Äußerungen des Erstrichters bestätigte. Im Rechtsstreit wegen Zahlung von 1.892 S sA beantragte der Kläger mit Eingabe vom 13. November 1997 die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts. Diese sei jedenfalls deshalb geb... mehr lesen...
Begründung: In einem Streit zwischen Mutter und Großmutter um die Obsorge für die Mj. Yvonne L***** ist das Rekursgericht mit einem Rechtsmittel der Mutter gegen die Abweisung eines Provisorialantrages befaßt, mit dem im wesentlichen erreicht werden sollte, das Kind sofort aus der Obhut der Großmutter in jene der Mutter zu bringen. Das Rekursgericht erachtete für seine Entscheidung ua die Vernehmung der Mj. als unbedingt erforderlich, die jedoch mehreren Vorladungen keine Folg... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 7. 7. 1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens und legte ein Vermögensverzeichnis gemäß § 185 KO samt Gläubigerliste, Gehaltsbelegen sowie Korrespondenz über das Scheitern eines außergerichtlichen Vergleichsversuches vor. Er stellte den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleichs mit einer Quote von 30 %. Aufgrund Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes ergänzte der Antragst... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 ZPO §220 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 220 heute ZPO § 220 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Bewilligung der Verfahrenshilfe für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich zur Geltendmachung eines behaupteten Schadens von 2,154.000 S. Das Erstgericht wies den Antrag ab, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung "zumindest aussichtslos" sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und verhängte über den Antragsteller eine Ordnungsstrafe von 2.000 S, weil dieser die "dem Gericht schuldige Achtung" ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anders anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozeßordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Rekurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 34/90; 8 Ob 1/91; 8 Ob 100/97g). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jede... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu P 1: Das Erstgericht wies mit Beschluß vom 5.4.1996, ON 1198, ua die Anträge der Gemeinschuldnerin vom 4.3.1996 (ON 1183) und vom 14.3.1996 (ON 1190), dem Masseverwalter Weisung zu erteilen, gegen den Beschluß 2 R 190/95 des Oberlandesgerichtes Linz Revisionsrekurs zu erheben, ab. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs im Hinblick auf den Rechtsmittelausschluß des § 84 Abs 3 KO betreffend Entsch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozeßordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Rekurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 34/90; 8 Ob 1/91; 8 Ob 100/97g). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jed... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit ihrer Mahnklage zunächst den Betrag von S 25.079,80 sA, der als "Kapitalforderung" und als "Honorarforderung für Steuerberatung" bezeichnet wurde. Der Beklagte erhob dagegen Einspruch und bestritt die Klagsforderung dem Grunde und der Höhe nach, wobei er unter anderem darauf hinwies, daß im Kapitalbetrag vorprozessuale Kosten enthalten seien. In der Folge schränkte die klagende Partei "um vorprozessuale Kosten, kapitalisierte Zinsen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte in einem Zivilprozeß, dessen Gegenstand Schadenersatzansprüche (Ersatz der Kosten des Abschleppens eines vor der Garage des Klägers abgestellten Pkws des Beklagten) von 1.892 S sind, über eine vom Kläger namhaft gemachte Zeugin, die während ihrer Vernehmung den Verhandlungssaal verlassen hatte, gemäß § 333 ZPO eine Ordnungsstrafe von 2.000 S. Den Antrag der Zeugin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung des Rekurses gegen diesen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit einer Mahnklage von der beklagten Partei die Zahlung eines Kapitalbetrags von ursprünglich 6.338,70 S samt 12 % Zinsen seit 14.August 1996. Die beklagte Partei erhob gegen den vom Erstgericht am 26.September 1996 erlassenen bedingten Zahlungsbefehl fristgerecht Einspruch und machte in ihrem vorbereiteten Schriftsatz ON 4 ua geltend, im Klagebegehren seien offensichtlich unzulässigerweise auch „vorprozessuale Zinsen und Kosten“ enthalten. Mit v... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben seit 7.November 1995 getrennt. Am 14.November 1995 beantragte die Mutter, ihr die alleinige Obsorge über die beiden Kinder zuzusprechen. Der Vater sprach sich gegen diesen Antrag aus, weil ihn kein Verschulden (an der Trennung) treffe. Mit Beschluß vom 2.April 1996, 2 P 1281/95g-10, teilte das Erstgericht gemäß § 177 Abs 2 ABGB der Mutter die alleinige Obsorge über die ehelichen Kinder zu. Nach § 177 Abs 2 ABGB habe das... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 22.1.1996 gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Daraufhin beantragten die beklagten Parteien die Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Berufung. Während der Zweitbeklagten die Verfahrenshilfe bewilligt wurde, wies das Erstgericht den Antrag der erstbeklagten Partei ab. In dem dagegen erhobenen Rekurs der erstbeklagten Partei, der von Prof.Dipl.Ing.DDr.Ing.Josef S*****, dem Geschäftsführer der erstbeklagten Partei, verfaßt w... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Der Antragsteller leitet seinen Ersatzanspruch aus einem Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien ab, das im Instanzenzug zuständig wäre. Gemäß § 9 Abs.4 AHG ist daher ein in einem anderen Oberlandesgerichtssprengel liegendes Gericht zu bestimmen. Zu 1.: Der Antragsteller leitet seinen Ersatzanspruch aus einem Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien ab, das im Instanzenzug zuständig wäre. Gemäß Paragraph 9, Absatz 4, AHG ist daher ein in einem anderen Oberlandes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte mit Schriftsatz vom 19.8.1994 den Richter Dr.***** und alle anderen Richter des ASG Wien wegen Befangenheit ab. Durch immer neue, aber völlig sinn- und zwecklose Ladungen versuche der Erstrichter das Verfahrenshilfebewilligungsverfahren zu verschleppen und die Bewilligung der Verfahrenshilfe mit dem Zweck zu vereiteln, daß sein vor Gesetzwidrigkeiten (Unterschlagung und Vertuschung von entscheidungswesentlichen Tatsachen und Beweisen) strotzendes ... mehr lesen...
Begründung: Über den unterhaltspflichtigen Vater wurde wegen der an den Erstrichter im Rekurs gegen die Unterhaltsbemessung gerichteten Worte "... aber nicht so ein Märchen, wie ich es von Ihnen zugesandt bekomme" (gemeint ist die erstgerichtliche Entscheidung) und ".... da Sie anscheinend des Lesens nicht kundig sind" (dies bezog sich auf den Erstrichter) vom Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß eine Ordnungsstrafe von S 800,-- verhängt und der Vollzug dieser Strafver... mehr lesen...
Norm: ZPO §86 DSt 1990 §1 Abs1 H JN §19 ff RAO §9 ZPO § 86 heute ZPO § 86 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...