Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist pflichtteilsberechtigter Sohn der Verstorbenen. Er hat im Verfahren unter anderem mehrfach vorgebracht, in der Wiener Wohnung der Erblasserin befänden sich wertvolle Fahrnisse, die in die Verlassenschaft fallen, es werde daher deren Inventarisierung und Schätzung beantragt. Nach Aufhebung des diesen Antrag abweisenden Beschlusses des Abhandlungsgerichts sowie der die Beendigung der Abhandlung ausdrückenden Teile des Mantelbeschlusses und d... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 12. 1991 gegen beide Beklagte als Streitgenossen beim Kreisgericht Korneuburg eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den zwischen der Erstbeklagten und der "Konkursmasse nach Alice R*****" (seiner Mutter) geschlossenen Kaufvertrag über Liegenschaften ("Forstgut K*****") wegen Nichtigkeit aufzuheben und die Zweitbeklagte, der die Liegenschaften inzwischen weiterverkauft worden seien, schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechtes des K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Voranzustellen ist, dass nach herrschender Ansicht die Bewilligung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes (§ 64 Abs 1 Z 3 ZPO) für das ganze weitere Verfahren wirkt und daher - entgegen der erstgerichtlichen Einschränkung im Beschluss ON 16 - nicht auf bestimmte Prozesshandlungen oder Prozessabschnitte beschränkt werden kann (RIS-Justiz RS0036177; JBl 1997, 465 mwN; Fasching ZPR**2 Rz 484... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis eines bestellten Verfahrenshelfers erstreckt sich nicht auf Verfahrenshilfeangelegeheiten, die nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache zum Verfahrensgegenstand gemacht werden. Entscheidungstexte 15 R 5/01t Entscheidungstext OLG Wien 25.01.2001 15 R 5/01t mehr lesen...
Begründung: Nachdem das Verfahren mangels Anfechtung der Entscheidung des Berufungsgerichtes Anfang Juli 1997 rechtskräftig beendet worden war, sprach das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluss aus, dass der Kläger, dem die Verfahrenshilfe gewährt worden war, gemäß § 71 ZPO verpflichtet ist, die Verfahrenshelferin RA Dr.Esther Lenzinger tarifmäßig mit S 17.807,40 zu entlohnen und die Pauschalgebühr für die Berufung in Höhe von S 10.600,-- nachzuzahlen. Nachdem das Verfahren ... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 ZPO §67 ZPO § 64 heute ZPO § 64 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 64 gültig von 01.07.2010 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2009 ZPO § 64 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 ZPO § 64 heute ZPO § 64 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 64 gültig von 01.07.2010 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2009 ZPO § 64 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte brachte gegen das gegen ihn vom Erstgericht erlassene Versäumungsurteil eine handschriftliche, nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwalts versehene Berufung ein. Ein Verbesserungsverfahren blieb erfolglos. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung des Beklagten mit der
Begründung: zurück, dass diese trotz Durchführung eines Verbesserungsversuchs nicht die Unterschrift eines Rechtsanwalts aufwies, die wegen der im Berufu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Voranzustellen ist, dass nach herrschender Ansicht die Bewilligung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes (§ 64 Abs 1 Z 3 ZPO) für das ganze weitere Verfahren wirkt und daher nicht auf bestimmte Prozesshandlungen oder Prozessabschnitte beschränkt werden kann (RIS-Justiz RS0036177; JBl 1997, 465 mwN; Fasching ZPR**2 Rz 484). An dieser Rechtslage hat sich auch durch die teilweise Änderung d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 5. 1999 wurden die von der Mutter für die beiden Kinder zu leistenden Unterhaltsbeiträge ab 1. 5. 1999 von S 2.300,- bzw. S 1.700,- monatlich auf S 4.400,- bzw. S 3.700,- monatlich erhöht (ON 34). Einem dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 30. 7. 1999 (ON 39) nicht Folge; es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs gemäß § 14 Abs 1 AußStrG - vorbehaltlich des § 14a AußStrG -... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt den Beklagten mit Versäumungsurteil vom 29. September 1997 zur Zahlung von 490.000 S sA, auf Grund dessen auf einer näher bezeichneten Liegenschaft des Beklagten ein Zwangspfandrecht begründet wurde. Der durchgehend ortsabwesende Beklagte erlangte am 17. September 1998 Kenntnis vom Versäumungsurteil und erhob Nichtigkeitsberufung. Der Klagevertreter teilte, zur Erstattung der Berufungsbeantwortung aufgefordert, dem Erstgericht mit, dass das Vol... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist verwaltende Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft ***** in *****. Sie bewohnt selbst einen Großteil des Hauses, wobei ihr eine Wohnnutzfläche von 253 m**2 zur Verfügung steht. Im November 1977 bezog sie den ersten Stock des Hauses, ließ dann im Obergeschoß eine Etagenheizung installieren und im Jahr 1985 durch einen Dachbodenausbau dort einen Wohnbereich herstellen. Die beiden Etagen im Obergeschoß und Dachgeschoß bilden eine Wohneinheit. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch den erst im Laufe des Prozesses eintretenden Verlust der Prozeßfähigkeit einer Partei wird die auf § 64 Abs 1 Z 3 ZPO beruhende Vertretungsmacht des vor Verlust der Prozeßfähigkeit bestellten Rechtsanwalts nicht berührt. Die von diesem Anwalt gesetzten Prozeßhandlungen sind - auch ohne Mitwirkung des bestellten gesetzlichen Vertreters - wirksam (SZ 44/147; ecolex 1999,13; u.a.). Für die Zeit nach Bestellung d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2g AußStrG §9 Q ZPO §64 ZPO §73 IIc ZPO §464 Abs3 IIAußStrG 2005 §7 Abs2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Das nunmehr volljährige Kind befand sich in der Obsorge seiner Mutter. Der Vater, den weitere Sorgepflichten treffen, war zuletzt aufgrund eines Unterhaltsherabsetzungsbeschlusses des Erstgerichtes vom 7. 4. 1994 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 1.600 S monatlich verpflichtet (ON 188). Am 16. 1. 1996 beantragte das Kind eine Erhöhung auf 4.210 S monatlich (ON 195). Der Vater widersprach dem Erhöhungsbegehren und beantragte am 22. 9. 1997 die Herabsetzung sei... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Den in der Folge zu behandelnden Revisionsrekurs überreichte der Klagevertreter am 17.12.1996 bei Gericht. Der damit angefochtene Beschluß war von ihm laut Rückschein am 2.12.1996 übernommen worden. Dieser Rückschein weist die Unterschrift eines Zustellers nicht auf. Mit dem angefochtenen Beschluß vom 13.1.1997 (ON 57) wies das Rekursgericht den Revisionsrekurs als verspätet zurück, weil die 14tägige Rekursfrist am 16.12.1996 geendet habe und ein Fall des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß machte die nunmehr beklagte Partei (im folgenden: beklagte Partei) gegen den nunmehrigen Kläger (im folgenden: Kläger) und Helmut P***** eine Wechselforderung von S 3,000.000 sA geltend. Der antragsgemäß erlassene Wechselzahlungsauftrag, der gegenüber Helmut P***** in Rechtskraft erwuchs, wurde dem Kläger am 8.Oktober 1992 zu eigenen Handen zugestellt. Mit Schriftsatz vom 13.Oktober 1992 erhob der durch einen gewählten Rechtsanwalt vertretene ... mehr lesen...
Norm: ZPO §63 ZPO §64 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 63 gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von S 1,500.000,-- s.A. Gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs.1 Z 1 lit a bis c ZPO. Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von S 1,500.000,-- s.A. Gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a bis c ZPO. Das Er... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war in einem beim Landesgericht Leoben geführten Vorprozeß Erstbeklagte. Ihr Ehemann war Zweitbeklagter. Der Beklagte dieses Verfahrens war der Kläger. Streitgegenstand war eine Werklohnforderung von 295.828,40 S sA. In der Verhandlungstagsatzung vom 29. September 1993 wurden die dort Beklagten mit Teilanerkenntnisurteil zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, dem Kläger den Betrag von 200.000 S zu bezahlen. Diese Entscheidung erwuchs in Rechtskraft. Die (... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als Liegenschaftseigentümer die Unterlassung des Betretens eines Hofraumes. Durch diesen führt ein schon vor 1945 bestandener Gehweg, der sich ehemals im Freiland befand und erst durch die später errichtete Wohnhausanlage (Reihenhäuser) zu einem "Durchgang" wurde. Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die Ersitzung des Gehrechtes durch die Beklagten (über 30 Jahre) angenommen. Die Kläger haben sich zur Begrü... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18.6.1991 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt dem Kläger die Gewährung einer Versehrtenrente für die von ihm behaupteten Folgen seiner Atemwegserkrankung gemäß § 177 Abs 1 ASVG ab. Mit der rechtzeitig beim Erstgericht zu 35 Cgs 65/91 eingebrachten Klage begehrte der Kläger aus Anlaß seiner Berufskrankheit die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente. Das Erstgericht wies mit Urteil vom 10.12.1991 da... mehr lesen...
Norm: JN §25 ZPO §63 ZPO §64 ZPO §72 Abs3 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/20... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstgericht dem Rekurswerber auf, sein Rechtsmittel (Rekurs, Berufung) gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 5.4.1993, GZ 25 Cga 779/91-25, durch Beisetzung der Unterschrift eines zur Vertretung gemäß § 40 ASGG qualifizierten Person zu verbessern zugleich verhängte das Erstgericht über ihn wegen beleidigender Äußerungen im Rechtsmittelschriftsatz eine Ordnungsstrafe. Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Eine Ausfertigung des Ersturteils wurde dem frei gewählten Prozeßbevollmächtigten des Zweitbeklagten Rechtsanwalt Dr. Egger am 30.10.1992 zugestellt. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 25.11.1992, erhob der Zweitbeklagte „Einspruch“ gegen das Urteil und beantragte gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Einem diesbezüglich erteilten Verbesserungsauftrag entsprach der Zweitbeklagte fristgerecht. Mit Beschluß vom 10.12.1992 wurde ihm die Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Stefan T***** brachte am 11.August 1986 beim Landesgericht Linz zu 8 Cg 261/86 gegen Dietmar S***** und Dr.Werner K***** eine Klage auf Zahlung von S 179.199,24 sA ein. Bei der darüber abgeführten ersten Tagsatzung vom 5.November 1986 war Dr.K***** nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten. Mit Beschluß vom 7.November 1986 wies das Landesgericht Linz seinen Antrag, wegen Säumnis des Klägers bei der ersten Tagsatzung ein negatives Versäumungsurteil zu fällen, ab und... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 ZPO § 64 heute ZPO § 64 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 64 gültig von 01.07.2010 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2009 ZPO § 64 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Das der Klage stattgebende Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 31.Jänner 1989, 7 Cg 245/88-10, wurde dem Rechtsanwalt Dr.Werner Beck, der für die Beklagten unter Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung (§ 30 Abs. 2 ZPO) im Verfahren eingeschritten war, am 22.Februar 1989 zugestellt. Am 21.März 1989 - also noch innerhalb der Berufungsfrist (§ 464 Abs. 1 ZPO) - beantragten beide Beklagte persönlich die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beigebung eine... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12. Februar 1988, 8 Nc 4/88, wurde dem Kläger die Verfahrenshilfe im vollen Umfang gewährt. Zu seinem Verfahrenshelfer wurde Dr. Kurt Hanusch, Rechtsanwalt in Leoben, bestellt. Dieser brachte für den Kläger eine auf Zahlung des ausgedehnten Betrages von S 5,920.000,- samt Anhang gerichtete Klage ein. Am 4. April 1989 teilte der Verfahrenshelfer dem Erstgericht mit, daß der Kläger am 10. März 1989 verstorben ist. Das Abhandlungsverfa... mehr lesen...
Begründung: Eine Ausfertigung des dem Klagebegehren auf Zahlung von Nebengebühren aus einem Darlehen stattgebenden Urteils wurde dem Rechtsanwalt, der für die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung im Prozeß eingeschritten war, am 25.Mai 1988 zugestellt. Innerhalb der Berufungsfrist beantragte die beklagte Partei durch diesen Rechtsanwalt, ihr für das Berufungsverfahren die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu gewähren ... mehr lesen...