Norm: ZPO §227 ZPO §560 ZPO §567 ZPO § 227 heute ZPO § 227 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 227 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 560 heu... mehr lesen...
Norm: KSchG §14 ZPO §571 ZPO §567 KSchG § 14 heute KSchG § 14 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 KSchG § 14 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 57... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des um 1900 erbauten Hauses *****, in welchem die Beklagte mit Mietvertrag vom 5. 8. 1996 die Wohnung Top 6 auf die Dauer von drei Jahren mietete; bei dieser Mietwohnung handelt es sich nicht um eine Eigentumswohnung. Am 5. 8. 1999 schlossen die Parteien einen weiteren Mietvertrag, diesmal für die Dauer von sieben Jahren, ab; dieser sollte mit 4. 8. 2006 durch Ablauf der bedungenen Zeit enden. Die Beklagte brachte während der Dauer d... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 ZPO §567 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 22.1.2008 stellte Dr. Peter Lambert den Antrag, den Antragsgegner zu verpflichten, das von ihm gemietete Objekt in ***** W*****, *****, geräumt von eigenen Fahrnissen mit 29.2.2008 an den Antragsteller zu übergeben sowie die Kosten des Antrags zu ersetzen. Das Bestandverhältnis ende aufgrund einvernehmlicher Regelung mit 29.2.2008. Mit dem nur im Kostenpunkt angefochtenen Beschluss erließ das Erstgericht den beantragten Übergabsauftrag antragsgemäß ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude Z*****, Privatstiftung, *****, vertreten durch Dr. Gottfried Forsthuber, Rechtsanwalt in Baden, gegen die beklagten Parteien 1. Norbert U*****, 2. Maria U*****, beide *... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Erlassung eines Auftrags zur Übernahme eines näher bezeichneten Bestandobjekts zum 30. September 2005. Sie brachten vor, das Bestandverhältnis ende am 30. September 2005, weswegen sie sicherstellen wollten, dass der Antragsgegner das Bestandobjekt an diesem Tag übernehme. Das Erstgericht wies den Antrag a limine zurück. Aus einem rechtskräftig abgeschlossenen Vorverfahren sei amtsbekannt, dass die Antragsteller infolge qualifizierten Mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Mieter einer Veranstaltungshalle und verschiedener Räumlichkeiten samt einem Lager. Das Objekt sollte insbesondere für die Veranstaltung von Hochzeiten genützt werden. Der Kläger suchte Unterbestandnehmer und traf mit den Beklagten im September 2002 eine Vereinbarung über die Nutzung des Objekts. Der Kläger stützte seine am 31. 1. 2003 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 43 C 47/03m eingebrachte Räumungsklage auf den nachteiligen Gebrauch des Bestan... mehr lesen...
Begründung: Zunächst begegnet die von den Vorinstanzen vorgenommene Einstufung der Wohnung der Antragstellerin in die Ausstattungskategorie D ungeachtet der Einwände des Revisionsrekurswerbers keinen Bedenken. Zwar kann nach den Rechtsvorschriften über den Kategorieausgleich (§ 16 Abs 2 aF) grundsätzlich auch ein für die Ausstattungskategorie C erforderliches Merkmal der Wasserentnahmestelle oder des WCs im Wohnungsverband durch Merkmale höherer Kategorien wie Etagenheizung o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Hauptmieter einer in einem Haus der Klägerin gelegenen Kleinwohnung. Diese liegt weder in einem Ein- oder Zweifamilienhaus noch in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel nach dem 31. Dezember 1967 errichtet wurde. Nach dem Inhalt des am 14. November 1994, somit vor Inkrafttreten der sogenannten Wohnrechtsnovelle 1997, von den Streitteilen geschlossenen Mietvertrags begann das Mietverhältnis am 15. November 1994 und war auf dr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - aus, daß die Antragsgegnerin als Vermieterin der im
Spruch: dieses Beschlusses genannten Wohnung dem Antragsteller gegenüber durch Einhebung eines Hauptmietzinses von monatlich S 5.600,- (1.7.1991 bis 31.12.1992) und von monatlich S 5.246,85 (1.1.1993 bis 31.8.1993) das gesetzlich zulässige Zinsausmaß vom 1.10.1991 bis 30.11.1991 um monatlich S 5.011,23, vom 1.12.1991 bis 31.12.199... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Miteigentümerin des Hauses W*****, E*****gasse 23. Das Haus besteht aus Parterre, ersten Stock und Dachgeschoß. Ursprünglich befanden sich im Parterre zwei Wohnungen; diese wurden jedoch 1987/1988 zusammengelegt. 1988/1989 baute die Klägerin das Dachgeschoß zu einer selbständigen Wohnung aus. Der Ausbau wurde ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel finanziert. Am 1.1.1990 mietete der mittlerweile verstorbene Ehegatte der Beklagten die Wohnung im er... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß § 567 Abs 1 ZPO hier anzuwenden ist, ergibt sich so eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut selbst, so daß trotz Fehlens einer Rsp des Obersten Gerichtshofes keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt (WoBl 1993/54): Daß Paragraph 567, Absatz eins, ZPO hier anzuwenden ist, ergibt sich so eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut selbst, so daß trotz Fehlens einer Rsp des Obersten Gerichtshofes keine erhebliche Rechtsfrage vorli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vermietete dem Beklagten mit Mietvertrag vom 28.2.1991 die im Haus W*****, gelegene Wohnung Tür Nr. *****. § 2 des Mietvertrages bestimmt: Die Klägerin vermietete dem Beklagten mit Mietvertrag vom 28.2.1991 die im Haus W*****, gelegene Wohnung Tür Nr. *****. Paragraph 2, des Mietvertrages bestimmt: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.1991 und wird auf die Dauer von 1 Jahr, das ist bis 1.1.1992, abgeschlossen." Der Beklagte spricht nicht d... mehr lesen...
Norm: EO §7 Aa EO §349 E ZPO §226 I ZPO §567 ZPO §572 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei brachte in ihrer Aufkündigung vom 16.6.1994 vor, das Mietverhältnis über einen PKW-Abstellplatz im Hofe des Hauses S*****, den die gekündigte Partei gemietet habe, unterliege nicht dem Anwendungsbereich des MRG, weshalb es für dessen Auflösung durch Kündigung nicht der Geltendmachung eines Kündigungsgrundes bedürfe. Das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden, ein besonderes Übereinkommen hinsichtlich eines Termine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113 ZPO §560 A ZPO §562 A ZPO §567 ABGB § 1113 heute ABGB § 1113 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bestandvertrag vom 7. und 15.1.1974 mieteten Rudolf H***** und der Vater des Beklagten von der klagenden Partei das Grundstück 980/2 und einen Teil des Grundstücks 986/1 der EZ 1034 KG J***** im Ausmaß von etwa 2770 m2 zum Betrieb eines Schrotthandels. Im Punkt VI dieses Bestandvertrags wurde den Bestandnehmern gestattet, Wasser für den eigenen Bedarf aus der nahegelegenen Halle auf dem Grundstück 986/1 zu entnehmen, das dort befindliche Klosett zu benutzen un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine uneinheitliche Rechtsprechung liegt dann nicht vor, wenn sich seit etlichen Jahren eine von der früheren Rechtsprechung abweichende neue Rechtsprechung gefestigt hat (Kodek in Rechberger § 502 ZPO Rz 3 S. 1080 mwN). Dies trifft auf die jüngere Judikatur zu § 569 ZPO, § 1114 ABGB zu, derzufolge auch eine vor Ablauf der Bestandzeit abgegebene eindeutige Erklärung des Bestandgebers, das Bestandverhältnis nicht fo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß im vorliegenden Fall eine Jahresbefristung vereinbart worden ist, entspricht der Rechtsprechung (vgl MGA ABGB34 § 902/3) und Lehre (vgl Reischauer in Rummel ABGB2 § 902 Rz 3). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß im vorliegenden Fall eine Jahresbefristung vereinbart worden ist, entspricht der Rechtsprechung vergleiche MGA ABGB34 Paragraph 902 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer eines Bauernhauses in L*****, das nicht mehr als eine selbständige Wohnung aufweist. Sie begehren, die Beklagte zur Zahlung rückständiger Mietzinse und zur Räumung zu verpflichten. Im Mietvertrag vom 18.11.1990 sei vereinbart worden, daß das Mietverhältnis am 31.3.1993 ohne weitere Aufkündigung ende. Trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Räumung sei diese nicht erfolgt. Das Räumungsbegehren werde daher auf titellose Benützung inf... mehr lesen...
Norm: ZPO §567 ZPO §571 Abs2 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 567 gültig von 01.03.1997 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 ZPO § 567 gültig von 01.10.1979 bis 28... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K ZPO §502 Abs5 Z2 L ZPO §567 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gül... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete mit schriftlichem Mietvertrag vom 12. August 1987 das Geschäftslokal im Hause des Klägers in M*****. Das Mietverhältnis sollte nach diesem Vertrag am 31. Oktober 1990 von selbst enden. Mit der am 26. November 1990 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Räumung des Bestandobjektes. Das Mietverhältnis habe nach dem Bestandvertrag von selbst geendet, ohne daß es einer Kündigung bedurft hätte. Der Klageve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113 ZPO §567 ABGB § 1113 heute ABGB § 1113 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete der Beklagten für die Zeit vom 1.7.1985 bis 30.6.1990 das Grundstück ***** Grundbuch R***** samt Forsthaus mit Ausnahme eines näher umschriebenen Kellerraumes als Ferienwohnsitz. Im Mietvertrag wurden monatliche Zinszahlungen vereinbart. Die Beklagte nutzte nach Ablauf der bedungenen Bestandzeit das Mietobjekt weiter und entrichtete weiterhin den Bestandzins. Im Frühjahr 1992 wurde der Beklagten seitens des Klägers der Abschluß eines neue... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, Dr.Birgit Jelinek, Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1.) Univ.Doz.Dr.Günter L*****, und 2.) Dr.Isabel L*****, beide vertreten durch Dr.Peter Krömer, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider die beklagte Partei Brunhilde M****... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Beklagten und ihrem Sohn Franz E*****, der im Erbweg nach seinem Vater im Jahr 1974 das V*****gut in U***** übernommen hatte, kam es wegen des bücherlich zugunsten der Beklagten einverleibten Ausgedinges und Belastungs- und Veräußerungsverbotes ua in Ansehung der V*****alm mit bestimmten Grundstücken in der EZ ***** Grundbuch U***** immer wieder zu Streitigkeiten. Im Rechtsstreit C 255/84 vor dem Erstgericht obsiegte die nun Beklagte gegen den nunmeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21.9.1987 verstorbene Ehegatte der Erstbeklagten bzw Vater der Zweitbeklagten (im folgenden kurz Erblasser) war bei der klagenden Partei als Förster beschäftigt. Ende der Fünfzigerjahre verpachtete diese dem Erblasser ein bisher im Rahmen des Dienstvertrages als Deputat überlassenes Grundstück um einen unter dem ortsüblichen Niveau liegenden Pachtschilling für die Dauer des Dienstverhältnisses. Um das Jahr 1960 erklärte sich die klagende Partei damit ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 ZPO §567 ZPO §569 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ... mehr lesen...