Entscheidungsgründe: Die viertbeklagte offene Handelsgesellschaft ist zu FN 17955f im Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafter scheinen die Erst-, Zweit- und Drittkläger, der 1993 verstorbene Herbert S*****, der 1989 verstorbene Fritz S***** und die am Verfahren nicht beteiligte Anna T*****, geborene S*****, auf. Der Geschäftsanteil des 1989 verstorbenen Gesellschafters ist je zur Hälfte auf seine Söhne Fritz S***** jun (gebor... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957
Rechtssatz:
Eine Räumungsklage wegen ordentlicher Kündigung eines nicht dem Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes unterliegenden Bestandverhältnisses setzt eine außergerichtliche Au... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 B ZPO §562 D ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957 ZPO § 562 heute ZPO § 562 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte dem Beklagten gestützt auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG das vermietete Geschäftslokal zum Kündigungstermin 31.5.1996 gerichtlich auf. Der Kläger behauptete eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Aufkündigung langte am 23.2.1996 beim Erstgericht ein. Der bewilligende Beschluß des Erstgerichtes wurde dem Beklagten am 6.3.1996 zugestellt. Der Beklagte erhob sogenannte "leere" Einwendungen und bestritt nur das Vorliegen des Kündigungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft; der Kläger und der Zweitbeklagte sind Mieter je einer Wohnung in dem auf dieser Liegenschaft gelegenen Haus, hinter dem sich eine über den Gang des Hauses erreichbare Hof- und Gartenfläche befindet. Der Kläger begehrte unter anderem, den Erstbeklagten zur Zahlung eines Betrages von S 20.000,-- sA, in eventu, zur Aufstellung einer der ausschließlichen Benützung durch den Kläger offenste... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 Übs ZPO §560 Info ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957 ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerichtliche Aufkündigung hat ua die Angabe des Zeitpunktes, in welchem der Bestandvertrag endigen soll, also den Kündigungstermin, zu enthalten (§ 562 Abs 1 ZPO). Nach Rsp (auch) des Obersten Gerichtshofes (MietSlg 4737; 5951; 23.680) und Lehre (Fasching IV 636 und 649) ist die Verbesserung (und Ergänzung) des Kündigungstermines dann zulässig, wenn erkennbar der richtige Termin gemeint und nur durch einen offe... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 I ZPO §84 V ZPO §405 A ZPO §560 A ZPO §562 E ZPO §570 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei brachte in ihrer Aufkündigung vom 16.6.1994 vor, das Mietverhältnis über einen PKW-Abstellplatz im Hofe des Hauses S*****, den die gekündigte Partei gemietet habe, unterliege nicht dem Anwendungsbereich des MRG, weshalb es für dessen Auflösung durch Kündigung nicht der Geltendmachung eines Kündigungsgrundes bedürfe. Das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden, ein besonderes Übereinkommen hinsichtlich eines Termine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1113 ZPO §560 A ZPO §562 A ZPO §567 ABGB § 1113 heute ABGB § 1113 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bestandvertrag vom 7. und 15.1.1974 mieteten Rudolf H***** und der Vater des Beklagten von der klagenden Partei das Grundstück 980/2 und einen Teil des Grundstücks 986/1 der EZ 1034 KG J***** im Ausmaß von etwa 2770 m2 zum Betrieb eines Schrotthandels. Im Punkt VI dieses Bestandvertrags wurde den Bestandnehmern gestattet, Wasser für den eigenen Bedarf aus der nahegelegenen Halle auf dem Grundstück 986/1 zu entnehmen, das dort befindliche Klosett zu benutzen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Eigentümerin der EZ ***** KG ***** bestehend aus vier Grundstücken, welche als sogenannte Heimgartenanlage (Kleingärten) genützt werden. Am 14.12.1982 brachte die Erstklägerin diese Liegenschaft mit Sacheinlagevertrag zum Zwecke der Kapitalerhöhung in das Unternehmen der Zweitklägerin ein und erteilte auch ihre Einwilligung, daß das Eigentumsrecht der Zweitklägerin an dieser Liegenschaft einverleibt werde, was bisher jedoch nicht durch... mehr lesen...
Begründung: 1942 mietete der Ehegatte der Erblasserin die nun aufgekündigte Wohnung in einem Haus der klagenden Partei. Er benützte sie gemeinsam mit der Erblasserin und den gemeinsamen Kindern. Nach seinem Tod lebte die Erblasserin zunächst allein im Mietobjekt; zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt nahm sie ihren Sohn als Mitbewohner auf. Im Oktober 1986 - damals benützte der Sohn der Erblasserin die Wohnung nur mehr zu Aufbewahrungszwecken - zog die Enkelin der Erblasse... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 25.4.1991 zu 9 K 68/91 = 9 C 674/93 beim Erstgericht eingelangten gerichtlichen Aufkündigung kündigte der Kläger dem Beklagten die im Haus 1120 Wien, Schallergasse 12, gelegene Wohnung Nr.11 für den 30.5.1991 gerichtlich auf. Als Kündigungsgründe wurden § 30 Abs.2 Z 3, 1.Fall, und Z 6 MRG herangezogen. Der Kläger brachte hiezu vor, daß der Beklagte die Wohnung verwahrlosen lasse. Es sei zu umfangreicher Schimmelbildung gekommen. Die Wohnung werde off... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses N***** 184. Der Beklagte hat eine in diesem Haus gelegene Wohnung mit insgesamt 176 m2 Wohnnutzfläche schon seit vielen Jahren in Bestand und bezahlt hiefür einen monatlichen Nettomietzins von S 1.375,-- zuzüglich eines Betriebskostenakontos von monatlich S 750,--. Aufgrund von insgesamt drei Schlaganfällen, die zu einer vollständigen Lähmung des rechten Arms und Lähmungserscheinungen des rechten Fußes sowie dazu führte... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 B ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957
Rechtssatz:
Bei einer undeutlichen Formulierung obliegt dem Kläger der Beweis der vereinbarten Abweichung vom gesetzlichen Kündigungstermin.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist aufgrund des Mietvertrages Beilage A Mieter der aufgekündigten Wohnung. Das auf unbestimmte Zeit eingegangene Mietverhältnis begann am 1.2.1980. Es kann "von jedem Teile zum Monatsende - vierteljährig zum Mietquartal - gerichtlich aufgekündigt werden". Mit ihrer am 21.2.1991 beim Erstgericht eingelangten Klage kündigte die Klägerin als Eigentümerin des Bestandobjektes dieses "gegen viertel-jährl. Kündigung für den letzten Tag des Monats ... mehr lesen...
Begründung: Zur Zeit der Erteilung der Benützungsbewilligung waren der Vater des Klägers und der Stiefvater des Beklagten zu je 5/12, ein weiterer Teilhaber zu 2/12 Eigentümer des Hauses, in dem sich die nun aufgekündigte Wohnung top.Nr. 5 befindet. Damals trafen die Miteigentümer mündlich eine Benützungsvereinbarung, durch die dem Stiefvater des Beklagten die Wohnung top.Nr. 5 zur Benützung zugewiesen wurde. Nach seinem Tod benützte seine Witwe, die Mutter des Beklagten, die ... mehr lesen...
Norm: JN §49 ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 K ZPO §560 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin der im ersten Stock des Hauses der Kläger in H*****, gelegenen Wohnung. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die im ersten Stock dieses Hauses gelegene Terrasse und das links vom Stiegenaufgang gelegene Bodenabteil, über welches man zur Terrasse gelangt, vom Mietvertrag der Beklagten umfaßt sind oder nicht. Das Erstgericht gab der auf entsprechende negative Feststellung gerichteten Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihrer am 21.3.1991 eingebrachten, auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 13 MRG gestützten Aufkündigung behaupten die klagenden Parteien eine vertragswidrige Verwendung des Bestandobjektes, mit der eine zu erwartende größere Lärmbelästigung durch Parteienverkehr verbunden sei und die der seinerzeitigen beiderseitigen, der Auflösungsvereinbarung des Vertragspunktes IX zugrundliegenden Absicht eines nur vorübergehenden Bestandverhältnisses widersprech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, er sei Gesellschafter der *****gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 125.000,- und Gesellschafter der *****gesellschaft mbH & Co KG mit einer Kommanditeinlage von S 100.000,-. Bei beiden Gesellschaften hätten am 16. 12. 1988 Gesellschafterversammlungen stattgefunden, bei denen der Beklagte erschienen sei und sich als Gesellschafter beider Gesellschaften ausgegeben habe; die weiteren Mitgesellschafter Wolfgang R***** und Jua... mehr lesen...
Begründung: Ad I.): Der nunmehrigen Erstbeklagten und vormaligen Zweitbeklagten wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde vom 7. August 1990 zu AZ 2 A 463/89 des Bezirksgerichtes Floridsdorf der Nachlass nach der am 22. Oktober 1989 verstorbenen vormaligen Erstbeklagten eingeantwortet, sodass die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen war. Ad römisch eins.): Der nunmehrigen Erstbeklagten und vormaligen Zweitbeklagten wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beiden Beklagten sind Geschwister und zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter der prot. Firma A. F***** (OHG, im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in Wien. Der Kläger belangt 1) den Erstbeklagten, diesem werde mit Rechtskraft des Urteiles die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis der Gesellschaft entzogen, in eventu, der Erstbeklagte sei schuldig, es zu unterlassen, a) aus dem Vermögen des Unternehmens der Gesellschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Stadt Wien ist Eigentümerin des Grundstückes 1460/19 (EZ 5723) KG L*****. Die Klägerin ist Bestandnehmerin dieses Grundstückes. Am 14.Juli 1982 gab sie dem Beklagten mit Zustimmung der Stadt Wien eine Teilfläche dieses Grundstückes im Ausmaß von 64 m2 zur Errichtung eines Superädifikates in Miete. Der Klägerin war bekannt, daß der Beklagte auf diesem Grundstücksteil sein nach der Idee "Kugelmugel" in Katzelsdorf errichtetes Bauwerk, das er abtragen mußte, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt aufgrund eines von ihrer Rechtsvorgängerin mit der klagenden Partei abgeschlossenen, als "Pachtvertrag" bezeichneten Vertrages, vom 6. Oktober 1980 im Haus *****, einen Handel mit Bekleidung und Textilwaren. Am 21. Mai 1987 kündigte die klagende Partei der beklagten Partei das im Haus ***** gelegene, gegen halbjährige Kündigung gepachtete Unternehmen (Handel mit Bekleidung und Textilwaren samt Zubehör) für den 31. Dezember 1987 auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im vorliegenden Rechtsstreit sind die Recht der Beklagten an der R-Hütte strittig, wobei im Revisionsverfahren folgender Sachverhalt feststeht: Im Jahr 1936 errichteten Hans F., der Schwiegervater der Beklagten, und Eugen G. auf einem in ihrem Hälfteeigentum stehenden Grundstück die R-Hütte, in welcher in der Folge mit Eugen G. als Konzessionsträger ein gastgewerblicher Betrieb (Schutzhütte) geführt wurde. Nach dem Tod des Eugen G. im Jahr 1952 wurde die Hüt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 18.5.1988 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz ON 1 brachte der Kläger vor, er kündige der Beklagten die gegen halbjährige Kündigung gepachtete Liegenschaftshälfte Wimmernbauergut ..., die einen landwirtschaftlichen Betrieb bilde, samt Zubehör für den 30.11.1988, für den Fall, daß die Zustellung verspätet erfolgen sollte, für den 31.3.1989 gerichtlich auf und beantrage, der Gegenseite aufzutragen, den Bestandgegenstand binnen 14 Tagen nach d... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 B ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957
Rechtssatz:
Eine vertragliche Abweichung von der Vorschrift des § 560 ZPO muß klar formuliert sein. Sie darf keinen Zweifel darüber offen lassen, zu welchem Termin zu kündigen ist. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Mietvertrag, für den ein von der Landesinnung Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlenes Formular verwendet wurde, vermietete der Kläger, vertreten durch die Gebäudeverwaltung Brigitta G***, an die Rechtsvorgängerin des Beklagten die im Hause Wien 17., Hernalser Hauptstraße 56, Tür 3/4, gelegenen Geschäftsräume mit 59,46 m2 Nutzfläche zur Führung eines Gastronomiebetriebes. § 2 dieses Mietvertrages lautet unter Auslassung der... mehr lesen...