Begründung: Im Verfahren 3 C 10/05h des Erstgerichts beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter anderem in der Form, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, die Verbindlichkeiten aus zwei Darlehen bei der ***** E***** Bank ***** AG zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen. Der Antragsgegner beantragte seinerseits unter anderem, der Antragstellerin die alleinige Rückzahlung dieser Darlehen aufzutragen. Das Erstgericht wies mit Beschluss ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Elfriede B*****, vertreten durch Mag. Dr. Markus Ch. Weinl LL.M., Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alois B*****, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 4 C 665/06s des Bezirksgerichts Josefstadt, über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gingen im wiederaufzunehmenden Verfahren auf Tatsachenebene davon aus, dass der (Wiederaufnahms-)Beklagte bei Übergabe der den (Erstwiederaufnahms-)Kläger als angeblichen Stasibzw KGB-Spion belastenden Dossiers an seinen Rechtsanwalt Dr. Daniel C***** nicht konkret an eine Veröffentlichung gedacht habe; es sei mit dem Rechtsanwalt auch nicht besprochen worden, wie die vom (Wiederaufnahms-)Beklagten erwünschte Überprüfung der Dossiers durch den Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1999 erlitt der damals neunjährige Kläger während eines vom Beklagten veranstalteten Snowboardkurses einen Bruch des linken Oberschenkels. Das Erstgericht des Vorprozesses verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 7.267,28 EUR sA an Schmerzengeld, wies aber das Mehrbegehren von 3.633,64 EUR sA und das Begehren auf Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Unfallfolgen mit der
Begründung: ab, es sei gewiss, dass im Zuge des künftigen noch zu erw... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren wurde das Begehren der Kläger auf Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an näher bezeichneten Gewässern links der T***** nicht zukomme, vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht abgewiesen, weil den Klägern der Nachweis des Bestehens eines eigenen Fischereirechts im strittigen Bereich nicht gelungen sei. Die Kläger begehrten nun die Wiederaufnahme dieses Verfahrens unter Berufung auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Am 25. 10. 2007 sei ihnen ein S... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 18. Mai 2004 im Verfahren 41 C 12/04k des Bezirksgerichts Salzburg wurde der Wiederaufnahmskläger, dort als Beklagter, verpflichtet, der Wiederaufnahmsbeklagten, dort Klägerin, 14.710,62 EUR sA sowie ab 1. Mai 2004 einen monatlichen Unterhalt von 420 EUR zu bezahlen. Dem lag die Feststellung zugrunde, dass der Wiederaufnahmskläger nach der Eheschließung am 26. Mai 1999 im Jahr 2000 nach Österreich kam, bei der Wiederaufnahmsbeklagten wohnte und sich etwa d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 13 Cg 78/99d des Landesgerichts Innsbruck, in welchem ausgesprochen wurde, dass eine aufgrund des Übergabsvertrags vom 6. 11. 1997 grundbücherlich vorgenommene Einverleibung ihres Eigentumsrechts unwirksam und daher zu löschen sei. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der die Wiederaufnahmsklage noch vor Zustellung an die Beklagte zurückgewiesen wurde und sprach aus, dass der ordentli... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die rechtskräftige Aufhebung eines präjudiziellen Zivilurteils und Fortsetzung dieses Verfahrens bildet in analoger Anwendung des § 530 Abs 1 Z 5 ZPO einen Wiederaufnahmsklagegrund für das von dieser präjudiziellen Vorentscheidung abhängige Verfahren. Dabei genügt es, wenn das präjudizielle Vorverfahren rechtskräftig wiederaufgenommen, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die rechtskräftige Aufhebung eines präjudiziellen Zivilurteils und Fortsetzung dieses Verfahrens bildet in analoger Anwendung des § 530 Abs 1 Z 5 ZPO einen Wiederaufnahmsklagegrund für das von dieser präjudiziellen Vorentscheidung abhängige Verfahren. Dabei genügt es, wenn das präjudizielle Vorverfahren rechtskräftig wiederaufgenommen, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...