Begründung: Im Jahr 1988 brachte die Antragstellerin den Antrag auf Erhöhung der Mietzinse gemäß §§ 18 ff MRG für das Haus ***** bei der Schlichtungsstelle ein. Es ergingen in den dem Antrag zugrundeliegenden Schlichtungsstellenverfahren mehrere Entscheidungen über die vorläufige Erhöhung der Mietzinse in den Zeiträumen 1. 6. 1989 bis 31. 7. 1997. Zu MA 50-Schli 2/95/3817 wurde über die Zulässigkeit der Erhöhung des Hauptmietzinses für den Zeitraum vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. 2000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte - soweit hier relevant - fest, dass auf Grund der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 das gesetzlich höchst zulässige Betriebskostenausmaß durch die tatsächlich vorgeschriebenen Beträge um S 435,08 (1996), S 476,95 (1997) und S 540,33 (1998) überschritten wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes hinsichtlich der Überprüfung der Betriebskosten (§ 37 ... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin war Beklagte im Verfahren 2 C 2514/93i des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, in dem sie rechtskräftig schuldig erkannt wurde, als Eigentümerin des dienenden Gutes (Grundstück ***** der EZ ***** KG *****) alle Handlungen und Maßnahmen zu unterlassen, welche die Ausübung der dem Kläger Rupert H***** [= Wiederaufnahmsbeklagter] als Eigentümer des Grundstückes ***** der EZ ***** KG ***** zustehenden Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil über Klage und Widerklage vom 5. 3. 1997, GZ 17 C 172/93m, 17 C 78/96t-66 des Bezirksgerichtes Donaustadt wurde die Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der dort beklagten und widerklagenden, hier klagenden Ehefrau geschieden. Ihrer Berufung wurde - nach rechtskräftiger Abweisung ihres Ablehnungsantrags - nicht Folge gegeben; die außerordentliche Revision wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 28. 5. 1999, 7 Ob 143/99a, zurück. Die Klägerin erhob ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner gemäß § 532 Abs 1 ZPO beim Oberlandesgericht Innsbruck - welches im Vorprozess 8 Cg 9/98v des Landesgerichtes Innsbruck in zweiter und letzter Instanz entschieden hatte - am 29. 5. 2001 eingebrachten Nichtigkeitsklage begehrte der Kläger, die im Vorprozess gefällten Urteile als nichtig aufzuheben, das diesen Entscheidungen vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und das im Vorprozess erhobene Klagebegehren zurückzuweisen. Aus einem Privatgutachten ... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 2. 2000 ereignete sich ein Verkehrsunfall bei dem durch Verschulden der Erstbeklagten ein von der klagenden Partei gehaltener PKW beschädigt wurde. Die klagende Partei begehrt den Ersatz ihrer restlichen Schäden in der Höhe von S 16.395,83, darin enthalten S 2.445,83 an Gutachtenskosten. Dazu brachte sie vor, ein Gutachten eines Sachverständigen über die Reparaturkosten bezüglich der gegenständlichen Schäden eingeholt zu haben. Es müsse einem Geschädigten die Be... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden nur Klägerin) am 16. Mai 1995 gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) eingeleitete Verfahren des Landesgerichts Steyr über ihre Ansprüche aus dem Titel des Ehegattenunterhalts nach § 94 EheG, nun zeitlich beschränkt bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung ist noch anhängig. In diesem Verfahren wurde der Beklagte während aufrechter Ehe mit einstweiliger Verfü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies insgesamt vier Anträge der betreibenden Parteien, ihnen auf Grund angeblichen Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen eine einstweilige Verfügung die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen nach § 355 EO zu bewilligen, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss gerichteten Rekurs der betreibenden Partei Folge, erteilte die als erste beantragte Exekutionsbewilligung, verhängte wegen des i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung eines Unterhaltsrückstandes und die Erhöhung des anlässlich der Scheidung der Ehe der Parteien verglichenen Unterhaltsbeitrages des Mannes. Der laufende Unterhalt möge ab 1. 11. 2000 von 4.650 S auf 8.250 S monatlich erhöht werden. Das Berufungsgericht gab dem Rückstandsbegehren im Ausmaß von 2.376,40 EUR und dem Erhöhungsbegehren teilweise ab 1. 1. 2001 statt und erhöhte den monatlichen Unterhaltsbeitrag um 236,19 EUR. Die Mehrbegehr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. 12. 2001 (ON 43) wurde dem damaligen Ausgleichsschuldner ein Antrag des Ausgleichsverwalters auf Entlohnung zur Äußerung zugestellt, jedoch die Partei unrichtig bezeichnet und als Geschäftszahl statt “27 Sa 140/01a” “27 S 140/01a” angeführt. Der Schuldner erstattete die Äußerung, erhob gegen diesen Beschluss aber auch den Rekurs ON 44. Das Erstgericht berichtigte mit Beschluss vom 24. 12. 2001 ON 45 den Beschluss ON 43 hinsichtlich der Parteienbeze... mehr lesen...
Begründung: Das auf Schadenersatzrecht gestützte Klagebegehren wurde von den Vorinstanzen rechtskräftig abgewiesen. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wurde dem durch einen Verfahrenshelfer vertretenen Kläger am 22. 11. 2000 zugestellt. Mit dem am 8. 6. 2001 beim Berufungsgericht eingelangten Schreiben beantragte der Kläger die Verfahrenshilfe, "um die Wiederaufnahmsklage einbringen zu können". Es seien Zeugen nicht geladen worden. Der Kläger verfüge über einen schriftlichen ... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 27. Jänner 1998, 1 Ob 155/97v (SZ 71/5 = JBl 1998, 454 = ZVR 1998/94 = ecolex 1998, 551 [Wilhelm]). Am 2. Dezember 1983 wurde der damals 36jährige Ehegatte der Klägerin als Beifahrer von einem Gendarmeriebeamten in Ausübung dessen Dienstes getötet. Im Vorverfahren AZ 21 Cg 1008/90 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien machte die Klägerin neben hier nicht relevanten Ansprüchen entgangenen Unterha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 4. 1995 beantragte die Klägerin beim Landesgericht Salzburg die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Führung eines Schadenersatzprozesses. Im Vermögensbekenntnis vom 31. 3. 1995 finden sich zum Liegenschaftsvermögen der Klägerin ua folgende Angaben: "N***** weder bewohnt noch finanziell genutzt, Erbschaft noch nicht abgehandelt, 3/4 Besitz/1/4 Dr. Josef H***** im Besitz". Das Landesgericht Salzburg bewilligte der Klägerin mit Beschluss vom 4. 5. 1995 die... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1995 verdiente die damals 22jährige Erstbeklagte S 7.000 netto monatlich; ihr Lebensgefährte, der damals 46 jährige Zweitbeklagte, hatte eine variables Einkommen auf Provisionsbasis zwischen 10.000 S und 15.000 S monatlich, verfügte aber sonst über keine Vermögenswerte und war auch nicht kreditwürdig. Er brachte die Erstbeklagte mit dem Geschäftsführer eines Lokals - einem langjährigen Bekannten des Zweitbeklagten - zusammen. Der Zweitbeklagte wollte von diese... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden, noch nach der Rechtslage vor der EO-Novelle 2000 durchzuführenden Zwangsversteigerungsverfahrens setzte das Erstgericht den Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaftsanteile der verpflichteten Partei mit 39,18 Mio. S fest. Dabei folgte es entgegen der Äußerung der verpflichteten Partei dazu dem ergänzten Sachverständigengutachten. Gegen diese Entscheidung erhob dieser Rekurs mit dem Antrag, unter Berücksichtigung ihrer Einwände den Schätzwert neu f... mehr lesen...
Norm: KO §71 Abs3KO §127 Abs2 ZPO §528 Abs2 Z3 D4b ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gülti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ersuchte die Rekurswerberin mit Beschluss vom 10. 10. 2001 um Stellungnahme zur Vermögenslage der Antragsgegnerin. Die Rekurswerberin erstattete Bericht, dass kostendeckendes Vermögen nicht vorhanden sei und begehrte den Zuspruch von pauschaliertem Barauslagenersatz in Höhe von ATS 2.400,--. Das Erstgericht bestimmte diese Kosten antragsgemäß und verfügte deren Auszahlung aus Amtsgeldern. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Rekursgericht diese ... mehr lesen...
Norm: KO §71 Abs3KO §127 Abs2 ZPO §528 Abs2 Z3 D4b ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gülti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 7. 9. 1999 ON 216 die in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschafts-(Haus-)hälfte der ***** 1933 geborenen Verpflichteten wurde der betreibenden Genossenschaftsbank, welche vorher bereits Eigentümerin der anderen Liegenschaftshälfte war, um das Meistbot von 1,31 Mio S zu. Dieser Beschluss wurde der Verpflichteten zu Handen des ihr im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalts zugestellt und von diesem mit Rekurs angef... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den Streitwert für das von der Klägerin neu erhobene Feststellungsbegehren über Antrag der beklagten Parteien mit S 500.000 fest (Punkt 1) und wies dieses neue Begehren, es werde festgestellt, dass die beklagten Parteien der Klägerin für die künftigen Schäden auf Grund "ihrer" Kunstfehler im Zusammenhang mit dem Hangrutsch vom 2. 11. 1992 zur ungeteilten Hand haften, wobei die Haftung des Zweitbeklagten 100 % betrage und jene der erstbeklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 834 GB 81113 Innsbruck steht im gemischten Miteigentum der Parteien dieses Verfahrens. Die Miteigentumsanteile, mit denen zum Teil Wohnungseigentum verbunden ist, verteilen sich so, dass 427/854 Anteile der Antragstellerin zukommen und ebenfalls 427/854 Anteile - zusammengerechnet - den Antragsgegnern. Es bestehen zwei Benützungsvereinbarungen aus den 80er Jahren. Die Antragstellerin strebt - soweit ihr Begehren noch Gegenstand des Verfahrens ist - ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 5.200 ab 1. 3. 1999 und wies das darüberhinausgehende Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht wies den dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs, soweit er sich gegen den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbeitrages in der Höhe von S 4.000 ab 1. 1. 2001 richtete, mangels Beschwer zurück und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht Rekurse des Verpflichteten gegen die Bewilligung der Räumungsexekution, einen Berichtigungsbeschluss und die Abweisung des Antrags, dem ersten Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtung des Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinn des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sache... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseig... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 G ZPO §528 Abs2 K ZPO §519 Abs1 Z1 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat neben materiellen Einwendungen gegen den noch nicht rechtskräftig erledigten Teil des Klagebegehrens auch die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs erhoben, weil die vorliegende Streitfrage seiner Ansicht nach von der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt zu entscheiden sei. Das Erstgericht sprach über die Frage der Rechtswegzulässigkeit nicht formell ab, bejahte sie aber in den Gründen seines insoweit klagestattgebenden Urteils: Ein Unterlassungsbegehren... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Hauptmieterinnen übereinanderliegenden Wohnungen. Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede störende Lärmerregung aus ihrer Wohnung, insbesondere "durch Herumstampfen und Hüpfen in der Wohnung, lautes Radiospielen, Klopfen und zu Bodenwerfen von Gegenständen etc" sowie ferner "das Herabwerfen von Gegenständen sowie das Herabschütten von Flüssigkeiten" auf den Balkon der Klägerin zu unterlassen. Dieses Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 12. 10. 2000 bestellte das Rekursgericht einen Facharzt für Psychiatrie, Neurologie und Kinderpsychiatrie zum Sachverständigen. Es trug ihm die Erstattung eines Gutachtens zur Frage auf, "ob bzw in welchem zeitlichen Ausmaß ein Besuchsrecht des Vaters und der Großmutter dem Kindeswohl entspricht" und "die Anordnung von telefonischen Kontakten mit dem Vater im Interesse der mj. Kinder liegt". Der Sachverständige erstattete sodann das Gutachten vom 18. ... mehr lesen...