Begründung: Mit Beschluss vom 10. 8. 2001 genehmigte das Erstgericht die von der zur Sachwalterin der Betroffenen bestellten Rothraut W*****, Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Geschäftsstelle K*****, für die Zeit vom 11. 7. 2000 bis 24. 7. 2001 gelegte Schlussrechnung und erkannte dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (im Folgenden kurz: Verein) gemäß § 266 ABGB einen Aufwand- bzw Barauslagenersatz von S 2.100,-- zu. Das Mehrbegehren a... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Wien den Antrag der klagenden Partei vom 18. 9. 2001, ihr die Verfahrenshilfe "im vollen Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO sowie durch Beigabe eines Rechtsanwalts nach § 64 Abs 2 ZPO zur Verfassung der außerordentlichen Revision" zu bewilligen, ab. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Wien den Antrag der klagenden Partei vom 18. 9. 2001, ihr die Verfahrenshilfe "im vollen Umfang des... mehr lesen...
Begründung: Dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft wurde mit Beschluss ON 47 - anlässlich der sachwalterschaftsgerichtlichen Genehmigung der Rechnungslegung der (Vereins-)Sachwalterin - der Betrag von S 2.790 an Aufwandersatz zuerkannt. Seinen Antrag auf Zuspruch eines Entschädigungsbetrages von S 4.180 (iSd § 266 ABGB idF KindRÄG 2001 BGBl 2000/135) wies das Erstgericht ab. Dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft wurde mit Beschluss ON 47... mehr lesen...
Begründung: Mit den bezeichneten Beschlüssen bestätigte das Rekursgericht zum einen die Bestimmung von Sachverständigengebühren zum anderen die Verpflichtung beider Eltern je zur Hälfte zum Ersatz des Betrages bzw änderte einen erstgerichtlichen Beschluss über die Kostentragung in diesem Sinn ab. Dagegen richtet sich ein Rechtsmittel des Vaters Alexander M***** sowie des Großvaters Josef M*****. Dieses Rechtsmittel legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vor. ... mehr lesen...
Begründung: Über die im Hälfteeigentum der Kläger stehenden landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft - die sie vom Vater der Zweitklägerin übergeben erhalten hatten - führt ein in der Natur nur mehr teilweise ersichtlicher Weg, der im Grundbuch bis Dezember 1998 als öffentliches Gut ausgewiesen war und seither als freies Vermögen der beklagten Gemeinde ausgewiesen ist. Die Kläger begehren mit der am 26. 8. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage die Feststellung ihres Eige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den vorliegenden, den erstinstanzlichen Beschluss bestätigenden (die durch Rechenoperation ermittelte Bezifferung des vom Erstgericht mit 2/3 des Schätzwertes genannten "Geringsten Gebots" bedeutet keine Abänderung) Beschluss des Rekursgerichtes ist gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ein weiteres Rechtsmittel (auch ein "außerordentlicher" Revisionsrekurs) jedenfalls unzulässig. Gegen den vorliegenden, den ers... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei letztlich die Zahlung von S 230.303 sA. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger S 76.767,67 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von S 153.535,33 ab. Im Berufungsverfahren bekämpfte der Kläger die Abweisung seines Mehrbegehrens von S 153.535,33 sA, wogegen die beklagte Partei den Zuspruch eines Teilbetrags von S 48.642,67 sA und die Nebenintervenientin den Zuspruch von S 39.267,67 sA anf... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bilden Rückzahlungsforderungen der klagenden Brauerei aus Getränkebezugsvereinbarungen mit den Rechtsvorgängern des Beklagten aus den Jahren 1982 (Einräumung eines Darlehens von S 140.000,-- gegen insgesamt 4.000 hl Bier) und 1984 (S 20.000,-- gegen jährlich 200 hl Bier). Mit der am 29. 2. 2000 eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 43.520,-- samt 12 % bzw 9 % Staffelzinsen; aus dem ersten Vertrag belaufe sich das offene Darleh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu I: Da die Streitwerte der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren, in denen die Kaufpreise für verschiedene, nacheinander bestellte und gelieferte Installationswaren begehrt (und zuerkannt) wurden, für die Beurteilung der Rechtmittelzulässigkeit nicht zusammenzurechnen sind, was der Beklagte in seiner Zulassungsbeschwerde für möglich hielt und in eventu zum Anlass für eine getrennte Vor... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht im gegen die verpflichtete Partei geführten Zwangsversteigerungsverfahren den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem die Versteigerungsbedingungen genehmigt und der Schätzwert der beiden betroffenen Liegenschaften festgesetzt worden war. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete, irrig als "außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs der verpflichteten Par... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dem Sicherungsantrag des Klägers teilweise entsprochen wurde, dahin ab, dass es diesen zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den dagegen erhobenen "außerordentlichen" Revisionsrekurs des Klägers legte das Erstgericht direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entsc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf die Feststellungen, die Klägerin sei als Eigentümerin eines, nach EZ und KG bezeichneten, mit einer Servitut belasteten Grundstückes berechtigt, einen Zaun zu errichten; die Errichtung des Zaunes stelle keine rechtswidrige Behinderung oder Erschwerung der Ausübung der zugunsten des betreffenden Grundstücks der Beklagten bestehenden Dienstbarkeit dar; gerichtete Klagebegehren mit Urteil vom 17. 11. 1999 (ON 27) ab. Das Landesgericht für... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Vorstehers des Erstgerichtes, mit dem der Ablehnungsantrag der Betroffenen gegen die zur Führung des Sachwalterschaftsverfahrens zuständige Richterin Dr. Lotte S***** als unberechtigt zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Da nach ständiger, von der Lehre gebilligter Rechtsprechung auch im Außerstreitverfahren die Bestimmungen der JN über die Ablehn... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des erkennenden Senats vom 29. 9. 1998 (1 Ob 219/98g) wurde der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) als erbserklärtem Erben unter Berufung auf § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB zur Sicherung einer Forderung der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei) die Veräußerung und Belastung von vier Liegenschaften verboten. Die Wirksamkeit dieser Provisorialmaßnahme wurde mit dem Ablauf von ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, die Zweitklägerin ist an dieser fruchtgenussberechtigt. Die Kläger begehrten von der beklagten Partei, gestützt auf § 1118 zweiter Fall ABGB und auf titellose Benützung, die Räumung der von dieser in dem Haus gemieteten Räumlichkeiten laut Beschreibung in der "einen integrierenden Bestandteil des Urteils bildenden Flächenberechnung des DI Harald L***** und im Untergeschoßplan" der nähe... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Zu römisch eins.: Wie schon das Rekursgericht zutreffend aussprach, ist im vorliegenden Exekutionsverfahren ein Revisionsrekurs gegen vollbestätigende Entscheidung des Rekursgerichts - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Ausnahmefall der Verweigerung des Zugangs zu Gericht (siehe die im vorliegenden Akt ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. 10. 2000, 3 Ob 261/00d) - absolut unzulässi... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss den Rekurs, den die Klägerin gegen die im Verhältnis zwischen ihr und der fünftbeklagten Partei ergangene erstinstanzliche Kostenentscheidung erhob, als verspätet zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das gegen diese zweitinstanzliche Entscheidung gerichtete, als "Vollrekurs-Kostenrekurs" bezeichnete Rechtsmittel der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes auf Einstellung der Räumungsexekution und auf Zurückweisung des Antrags der betreibenden Partei, das Räumungsverfahren durch Anberaumung eines neuerlichen Räumungstermines fortzusetzen. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Dies gilt auch bezüglich der "Zurückweisung" des Antrags auf Fo... mehr lesen...
Begründung: Die in Malta ansässige Klägerin, die über eine Zweigniederlassung in G***** verfügt, bietet Telefondienstleistungen unter Verwendung sogenannter "Mehrwertnummern" an, also von Telefonnummern, bei denen höhere Gebühren verrechnet werden. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Unternehmen, die solche Mehrwertnummern vermitteln, zur Verfügung stellen oder betreiben. Um mögliche Kunden auf ihre Telefondienstleistungen aufmerksam zu machen, inseriert die Klägerin in ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber war zuletzt zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 3.800 S vom 1. 1. 1994 bis 17. 3. 1997 und 4.300 S ab 18. 3. 1997 verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsleistung auf monatlich 4.750 S (vom 1. 10. 1994 bis 30. 6. 1995), auf 4.850 S (vom 1. 7. 1995 bis 30. 6. 1996), auf 4.950 S (vom 1. 7. 1996 bis 31. 3. 1997), auf 7.850 S (vom 1. 4. bis 30. 6. 1997), auf 8.050 S (vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 1998), auf 8.100 S (vom 1. 7. 1998 ... mehr lesen...
Begründung: Die vom Erstgericht am 19. 6. 2000 erlassene einstweilige Verfügung (ON 9) wurde infolge Antrags des Klägers mit Beschluss vom 21. 8. 2000 (ON 15) aufgehoben. Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss die gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurse des Zweitbeklagten vom 11. 7. 2000 (ON 10) und des Erstbeklagten vom 12. 7. 2000 (ON 11) infolge Wegfalls der Beschwer zurück und verpflichtete unter Bedachtnahme auf § 50 Abs 2 ZPO den Kläger, den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der beklagten Partei am 16. Februar 1998 einen auf fünf Jahre befristeten Angestelltendienstvertrag und sollte als Geschäftsführer der beklagten Partei tätig sein. Eine Kündigungsmöglichkeit war nur für den Fall dauernder Berufsunfähigkeit bzw verminderter Erwerbsfähigkeit vorgesehen. Unbeschadet dieser Bestimmungen sollte eine vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen im Sinne des § 27 AngG möglich sein. Der Kläger wurde mit Wirku... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufigen Unterhalt von monatlich S 2.150 zu bezahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläuf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte drei polnische Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieser Titel zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 31.215 Zloty (neu) sA und eines laufenden Unterhalts von monatlich 700 Zloty (neu) ab 10. 1. 2001 die Fahrnisexekution. Im Antrag wird der Schillinggegenwert des Rückstandes mit S 113.520 und der des 36-fachen des monatlichen Betrages mit S 91.944,70 angegeben. Mit dem nunmehr an... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 8. 9. 1997 beim Erstgericht aufgrund eines vollstreckbaren Scheidungsvergleichs gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 14.000 S (August und September 1997) Fahrnisexekution sowie Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf Liegenschaftsanteilen (einer Eigentumswohnung) des Verpflichteten. Im Antrag(-sformular) beschrieb sie ihre Forderung (missverständlich) als "Kapitalforderung öS ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurde der Betreibenden aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 29. 6. 1993 zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 8.844,42 S und des laufenden Unterhalts von 6.163 S ab 1. 6. 2000 die - später eingeschränkte - Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen einen bestimmten Drittschuldner "zustehenden Forderungen auf Überbrückungszahlung und Kostenersatz für Sozialversicherung" und deren Überweisung zur Einziehung bi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, soweit er sich gegen Punkt 1 des angefochtenen Beschlusses richtet (zur Gänze bestätigende Entscheidung). Entscheidungen über die Verfahrenshilfe können an den Obersten Gerichtshof nicht herangetragen werden, und zwar auch dann, wenn ein Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (1 Ob 575/97 = RZ 1994/66 uva in RIS-Justiz RS0012383). ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. November 2000 (ON 516) wies das Erstgericht den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleichs als unzulässig zurück. Es lägen insbesondere die formellen Voraussetzungen des § 141 Z 3 KO nicht vor; überdies erscheine die Erfüllung eines Zwangsausgleiches innerhalb einer zweijährigen Frist nicht möglich. Mit Beschluss vom 17. November 2000 (ON 516) wies das Erstgericht den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleichs als unzulässig zurück. Es läge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Nebenintervention der Revisionsrekurswerber mit der
Begründung: zurück, sie machten lediglich ein wirtschaftliches Interesse geltend. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung und sprach aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Dagegen richtet sich der "(außerordentliche) Revisionsrekurs" der Nebeninterventionswerber, der aber absolut unzulässig ist.
Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...