Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei X***** KG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Der Antragsgegner ist Mieter der im Mezzanin des Hauses gelegenen Wohnungen top 5b und 7b, die dieser teils zu Wohn-, teils zu Geschäftszwecken verwendet. Die beiden Bestandobjekte sind innerhalb des Wohnungsverbands baulich verbunden. Von 2000 bis 2003 führte die Antragstellerin im Haus Umbauarbeiten durch, wobei (ua) ein Restaurant samt Küche sowie ein Hotel neu errichtet wurden. Restaurant samt Küche befinden sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender vom Berufungsgericht übernommener und nach dem Akteninhalt ergänzter Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. Juli 2006 wurde über das Vermögen der T***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Die Gemeinschuldnerin war Kreditnehmerin dreier Bankinstitute. Eine dieser Banken kündigte mit Schreiben vom 18. Mai 2005 die Geschäftsbeziehung auf und stellte die bei ihr aushaftende Kreditverbindlichkeit fä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte einen Rechtsanwalt zum einstweiligen Sachwalter für den Betroffenen. Diesem wurde der Beschluss am 13. 3. 2009 zugestellt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des einstweiligen Sachwalters durch Einschränkung bzw Präzisierung seines Aufgabenkreises teilweise Folge, wies den Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen die Zurückweisung seines Rechtsmittels richtet sich der „Re... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Erstbeklagte sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Osttirol. Die Erstbeklagte und ihr Ehemann, der Zweitbeklagte, stellten ihre Motorräder auf einer Fläche ab, die einen allgemeinen Teil der Liegenschaft darstellt. Die Erstbeklagte stellte außerdem im unmittelbaren Bereich vor ihrer Wohnungstür auf dem Stiegenpodest verschiedene Dekorationsgegenstände auf. An der Stiegenhauswand neben ihrer Eingangstüre befestigte sie diverse Kind... mehr lesen...
Norm: ZPO §509 Abs2ZPO §519 Abs2 FZPO §526 Abs1 AZPO §526 Abs1 C3
Rechtssatz: § 526 Abs 1 ZPO steht der Anberaumung (auch) einer Rekursverhandlung anders als nach der Rechtslage vor der ZVN 1983 nicht entgegen. Bedarf es einer Erörterung bestimmter Grundlagen für die Beurteilung einer durch den Eintritt einer gerichtsbekannten Tatsache erst nach Einbringung der Rekurse aufgeworfenen Frage nach dem Vorliegen eines Prozesshindernisses, auf das n... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs1 AZPO §538 Abs1MRK Art6 Abs1 II7
Rechtssatz: Jedenfalls im Vorprüfungverfahren über eine Rechtsmittelklage gemäß § 538 Abs 1 ZPO steht der dort angeordnete Ausschluss einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mit den nach Art 6 Abs 1 EMRK erforderlichen Verfahrensgarantien im Einklang. Gemäß § 526 Abs 1 ZPO bedarf es dann auch - angesichts der uneingeschränkten Nachprüfungskompetenz in den durch die Rechtsnatur des (Revisions... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs1 C1KO §171
Rechtssatz: Mangels abweichender Bestimmungen in der KO gilt auch im Konkursverfahren die Bestimmung des § 526 Abs 1 ZPO, nach der über den Rekurs ohne vorhergehende mündliche Verhandlung zu entscheiden ist. Damit ist auch im Konkursverfahren der zweiten Instanz die Möglichkeit der Umwürdigung vom Erstgericht unmittelbar aufgenommener Beweise durch Einvernahme von Zeugen oder Parteien verwehrt. ... mehr lesen...