Norm: ZPO §31ZPO §38ZPO §514 D
Rechtssatz: Soll in einem Zwischenstreit die Bejahung eines Vertretungsrechts erstritten werden, so setzt die gleichzeitige Bekämpfung von Sachentscheidungen im Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Vertretenen und dessen Gegner den erkennbaren Willen des Rechtsmittelwerbers voraus, namens des Vertretenen einzuschreiten. Wird die Vertreterstellung bejaht, ist das vom Bevollmächtigten eingebrachte Rechtsmittel sachl... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcZPO §235 B1ZPO §514 B
Rechtssatz: Im Zwischenverfahren über die Identität der vom Kläger gewollten beklagten Partei und der nach seinen Klageangaben tatsächlich als geklagt anzusehenden Person ist jede vom Gericht (erster oder zweiter Instanz) als Partei behandelte Person verfahrensbeteiligt und unter der Voraussetzung des Vorliegens eines rechtlichen Interesses an der Beseitigung der Gerichtsentscheidung auch rekurslegitimiert. ... mehr lesen...