Norm: JN §56 Abs2 ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1 ZPO §500 Abs2 Z1 IIi ZPO §500 Abs3 III JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, jegliches Einschottern, Verbreitern und Umändern des den Klägern eigentümlichen Forstweges über das Grundstück 712/1 KG S***** zu unterlassen. Der Streitwert wurde in der Klage mit S 30.000,-- beziffert. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteige und die Revision gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie Mieterin eines Gasthauslokales samt Nebenräumen in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus sei. Der unmittelbare Eingang zum Mietobjekt erfolge von einem Hof aus, dessen Eingänge zu beiden Seiten in den jeweils vorbeiführenden Straßen liegen. Die Eingangstore seien bisher in der Zeit von 7,30 Uhr bis 23 Uhr offengehalten worden, nunmehr - seit die Klägerin den Gasthausbetrieb auch am Wochenende führen wolle - sei vom Liegensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ 161 ***** mit den Grundstücken 362/1 und 362/5 befindet sich die Badeanlage "K*****see I", bestehend aus einem Badesee und darum gruppierten rund 130 Parzellen. Mit Kaufvertrag vom 4.8.1970 erwarben die beiden Beklagten von den Grundeigentümern Gottfried K***** jun., und dessen Gattin Rosa K***** eine dieser Parzelle in Form von ideellen 1/54stel-Miteigentumsanteilen an dem Grundstück 362/5. Mit einem gleichzeitig abgeschlossenen ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies infolge Rekurses des Verpflichteten die vom Erstgericht bewilligten Anträge der betreibenden Partei, ihr zur Erwirkung einer bestimmten vertretbaren Handlung die Exekution zu bewilligen, den Verpflichteten die Vorauszahlung von Kosten in der Höhe von S 50.000 aufzutragen und ihr schließlich zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags die Fahrnisexekution zu bewilligen, ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kläger begehrte mit seiner Klage, eine von der beklagten Partei gegen einen Dritten zur Hereinbringung von S 74.844,84 sA geführte Fahrnisexekution bezüglich mehrerer im einzelnen bezeichneter Pfandgegenstände für unzulässig zu erklären, und brachte dazu vor, daß die Gegenstände in seinem Eigentum stünden und beim Verpflichteten nur "zur Probe" aufgestellt worden seien. In der Klage gab er den Wert des Streitgegenstandes mit dem Betrag der betriebenen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Feststellungsklage gegen die drittbeklagte Partei wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kläger nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 50.000,-- übersteige und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig. Das Rekursgericht hat gemäß § 500 Abs 2 Z 1, § 52... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von der klagenden Partei mit S 500.000,- bewertete Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung der Nutzung der Abwasserdruckleitung auf einer näher bezeichneten Liegenschaft ab. Das Gericht zweiter Instanz gab dagegen dem Klagebegehren in Abänderung des erstgerichtlichen Urteils statt, sprach aber lediglich aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb indessen. Rechtliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIi ZPO §500 Abs2 Z2 ZPO §500 Abs3 Satz2 IIE1AußStrG 2005 §59 Abs3 Satz2 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begehrte als Eigentümerin näher bezeichneter Grundstücke die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung des Befahrens dieser Grundflächen mit Fahrrädern; den Wert des Streitgegenstands bezifferte sie mit S 50.000,-. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands S 50.000,- nicht übersteige und die ... mehr lesen...
Norm: JN §59 ZPO idF WGN 1989 §500 Abs3 IIi JN § 59 heute JN § 59 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wenngleich § 59 JN in § 500 Abs 3 erster Satz nicht genannt ist, verstößt das Berufungsgericht durch eine auf § 59 JN beruhende Bewertung gegen keine zwingenden Bewertungsvorschriften. W... mehr lesen...
Begründung: Die am 9.Jänner 1991 verstorbene Aloisia C***** war Inhaberin eines bei der beklagten Bank unter der Nr ... geführten Girokontos, von dem auf Grund eines Dauerauftrages der Verstorbenen am 10.Jänner 1991 eine Abbuchung von 12.046 S erfolgte. Am 11.Juli 1991 teilte der Vertreter des Gerichtskommissärs der beklagten Partei mit, ihm sei bekannt geworden, daß es sich beim Dauerauftrag um einen Sparauftrag zugunsten eines Einlagebuches gehandelt habe, und ersuchte, ihm ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte S 66.000,-- s.A. an Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Beklagten für künftige Schäden infolge der dem Kläger zugefügten Körperverletzung. Das Feststellungsbegehren bewertete er mit S 30.000,--. Das Erstgericht sprach dem Kläger S 22.000,-- samt Zinsen zu und stellte die Haftung des Beklagten für künftige Schäden im Umfang von drei Viertel fest. Das Zahlungsmehrbegehren von S 44.000,-- s.A. und das Feststellungsmehrbegehren (Haf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von den Klägern selbst gemäß § 59 JN trotz Klageausdehnung unverändert mit 50.000 S bewertete (ON 13 S 56), auf Unterlassung bestimmter Störungen ihres Servitutsweges durch die Beklagten gerichtete Klagebegehren ab. Das Erstgericht wies das von den Klägern selbst gemäß Paragraph 59, JN trotz Klageausdehnung unverändert mit 50.000 S bewertete (ON 13 S 56), auf Unterlassung bestimmter Störungen ihres Servitutsweges durch die Beklagten gerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von den Klägern selbst mit S 30.000 bewertete Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jegliche Eigentumseingriffe in eine den Klägern zur Hälfte gehörende Liegenschaft, insbesondere durch Schlägern von Bäumen, zu unterlassen, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht übersteige und die Revision deshalb jedenfalls unzulässig sei. Das von d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Klägerin, die Wirksamkeitsdauer der einstweiligen Verfügung vom 21.1.1992 (ON 3) bis vier Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des über die Klage ergangenen Zurückweisungsbeschlusses zu verlängern, zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht übersteige und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien und die Beklagten sind Eigentümer von Grundstücken, wobei das dem Fünftkläger und der Sechstklägerin gehörende Grundstück je zur Hälfte in ihrem Eigentum steht. Die Grundstücke der beiden Beklagten liegen in ost-westlicher Richtung nebeneinander. Die klagenden Parteien begehrten die Feststellung, daß ihnen als Eigentümer der Grundstücke und ihren Rechtsnachfolgern die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Grundstücke der Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zur AZ 48 C 241/91 des Erstgerichtes ein Besitzstörungsverfahren anhängig, dessen Wiederaufnahme die Klägerin nun begehrt. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzuständigkeit zurück, da der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund sich ausschließlich auf das Rekursverfahren beziehe. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Gericht zweiter Instanz dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Es unterließ den gemäß §§ 526 Abs 3, 500 Abs 2 Z 1-3 Z... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §500 Abs3 IIIb
Rechtssatz: Ein Beschluss, der über mehrere Ansprüche abspricht, kann für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit nur dann als Einheit behandelt werden, wenn die einzelnen Ansprüche nach § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind. Soweit die Ansprüche einheitlich zu bewerten sind, sind sie auch mit einem einheitlichen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu versehen. Ein Beschluss, der ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer Klage den Ausspruch, daß der mit dem Beklagten geschlossene Übergabsvertrag hinsichtlich zweier Liegenschaften aufgelöst und daß der Beklagte schuldig sei, in die grundbücherliche Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an diesen Liegenschaften einzuwilligen und die hiefür notwendigen Erklärungen und Unterschriften zu leisten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger nicht Folge und s... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Sicherungsantrag der klagenden (Mit)Mieter folgend, dem beklagten Hauseigentümer - ohne dessen Anhörung - verboten, dem Erstkläger zu untersagen, in einer näher bezeichneten Wohnung an drei Wochentagen je drei Stunden ein Zimmer ohne Änderung der Substanz des Objektes für Ordinationszwecke zu benützen und eine Hinweistafel auf diese Ordinationstätigkeit und -zeiten an der Außenseite des näher bezeichneten Hauses im geringstmöglichen Umfang (... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die Ö-
Norm: B 2210, auf die sich die Beklagten zur Bekämpfung des Wandlungsanspruches berufen, ist nicht generell, sondern nur in bezug auf die Zahlungsmodalitäten der Schlußrechnung zum Vertragsinhalt gemacht worden. Die - nur nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende - Frage aber, ob den von der Klägerin bestellten Architekten bei der Ausschreibung, der Bauleitung und der Bauaufsicht ein wägbares Verschu... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs1 Z1 ASGG §45 Abs2 ZPO §419 A ZPO §500 Abs3 IIIb ASGG § 45 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 76/2002 ASGG § 45 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 45 gültig von 01.09.1990 bis 31.12.1994 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 16. Juli 1979 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Sie war zuletzt als sogenannte Schadensreferentin tätig und bezog eine Referentenzulage von S 500 brutto pro Monat. Mit Verfügung der Beklagten vom 7. Juni 1988 wurde sie von der Zentrale in die Landesdirektion Wien versetzt und dem Vorsitzenden des Betriebsrates als Sekretärin zur Verfügung gestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrte sie letztlich S 17.000 brutto sA an ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf (wegen übermäßiger Tierhaltung) erheblich nachteiligen Gebrauch des von der Beklagten gemieteten Einfamilienhauses gestützte und mit 26.400 S bewertete Räumungsbegehren unangefochten abgewiesen, hingegen dem von der Klägerin mit 30.000 S bewerteten Unterlassungsbegehren, daß die Beklagte gleichzeitig nicht mehr als zwei Hunde und drei Katzen in ihrem Haushalt (im Mietobjekt) hält, stattgegeben. Die zweite Instanz gab der Berufung der Bek... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Klagenfurt bewilligte am 23.Juli 1990 zu 26 Cg 116/87 auf Grund des Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom 7. November zu 4 Ob 134,1012/89 die Exekution zur Erwirkung der aufgetragenen Rechnungslegung über den Verkauf von Bekleidungsstücken auf dem österreichischen Markt, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei "B*****" tragen und erteilte der verpflichteten Partei den Auftrag, binnen vier Wochen die vollständige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer der zweitbeklagten GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt. Er war bei Umbauarbeiten an einem Haus als verantwortlicher Bauleiter tätig. Auf dieser Baustelle fiel der Kläger, ein Rauchfangkehrergeselle, der mit der Kehrung in diesem Haus beauftragt war, am 2.4.1987 am Dachboden in den noch nicht fertiggestellten Liftschacht, stürzte ca. 10 m ab und verletzte sich schwer. Aufgrund dieses Vorfalls wurde der Erstbeklagte im... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht war der Auffassung, daß die ordentliche Revision deshalb zulässig sei, weil zu den Voraussetzungen der Haftung nach § 1409 ABGB keine einheitliche, zu § 1409a ABGB in Verbindung mit § 16 Produkthaftungsgesetz aber überhaupt keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliege. Von der Frage aber, ob die in § 1409a ABGB enthaltene Ausnahme von der Haftung des Erwerbers eines Vermögens oder Unternehmens für Verbindlichkeiten des Veräußerers ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Aus der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung geht entgegen der im Revisionsrekurs vertretenen Meinung nicht hervor, daß das Rekursgericht eine Bescheinigung des Vorbringens im Exekutionsantrag als notwendig angesehen hat. Dieses Wort verwendete es nur bei der Wiedergabe des Rekursvorbringens der verpflichteten Parteien. Sonst brachte es aber zum Ausdruck, daß die betreibenden Parteien ein Zuwiderhandeln nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Duldung der Verlegung bzw. Zustimmung zur Umbettung einer Urne gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteigt und die Revision jedenfalls unzulässig ist. Gegen die berufungsgerichtliche Entscheidung erheben die klagenden Parteien das Rechtsmittel der ao. Revision mit der Behauptung, dieses sei doch zuläs... mehr lesen...