Norm: ZPO §50 Abs2EO §78
Rechtssatz: Wenn das ergänzende Schutzzertifikat (ESZ), dessen Verletzung der Kläger im Provisorialverfahren geltend macht, zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Rekurs gegen die einstweilige Verfügung oder gegen die Abweisung des Sicherungsantrags bereits abgelaufen ist, fehlt dem Rekurswerber die Beschwer und es muss nur mehr wegen der Entscheidung über die Kosten des Sicherungsverfahrens (und des Rekursverfahrens) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §50 Abs2ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Konnte der Revisionsgegner bei Erstattung der Rechtsmittelbeantwortung die Unzulässigkeit der Revision nicht erkennen, weil zu diesem Zeitpunkt jene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes noch nicht ergangen war, welche die auch im Anlassfall entscheidungswesentliche erhebliche Rechtsfrage beantwortete, so stehen ihm in analoger Anwendung des § 50 Abs 2 ZPO die Kosten der Revisionsbeantwortung auch d... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 BEO §390 Abs2 IVAEO §390 Abs2 VEO §390 Abs2 VIEO §390 Abs3 IVAEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VIZPO §50 Abs2
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei ist durch eine einstweilige Verfügung vor Erlag einer der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheit nicht beschwert, weil die einstweilige Verfügung erst durch den Erlag der Sicherheit wirksam wird. Das gilt auch dann, wenn die einstweilige Verfügung dem Gegner der gefährdeten Pa... mehr lesen...
Norm: ZPO §50 Abs2
Rechtssatz: Wer den Wegfall des Rechtsschutzinteresses (der Beschwer) selbst zu vertreten hat, etwa durch Unterlassung der Anfechtung einer anderen Entscheidung, hat keinen Kostenersatzanspruch für das unzulässige Rechtsmittel. Entscheidungstexte 6 Ob 302/00f Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Ob 302/00f 9 Ob 65/08m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §50 Abs2ZPO §235 B1
Rechtssatz: Berichtigung der Parteienbezeichnung durch Obersten Gerichtshof, sodass Rechtsmittelwerber durch vorherige Entscheidung mangels Parteienstellung nicht mehr beschwert: § 50 Abs 2 ZPO ist (zumindest analog) anzuwenden, weil nicht gesagt werden kann, dass das Rechtsschutzinteresse wegfiele, bevor klar ist, dass (von welcher Instanz auch immer) eine Richtigstellung der Parteibezeichnung erfolgt. Zu prüfen i... mehr lesen...