Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei J*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist Straße 1, wegen Invaliditätspension, übe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Klaus Voithofer, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei S***** mbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Grassner Lenz The... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Schwarzenbacher, Dr. Nowotny und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. DI Wolfgang P*****, und 2. Renate P*****, vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Wagner und andere Rechtsanwälte in Linz... mehr lesen...
Begründung: A. Revision der Zweitklägerin Die Zweitklägerin gab dem Erstgericht mit Schriftsatz vom 20. 7. 2010 bekannt, dass sie mit der Beklagten einfaches Ruhen des Verfahrens vereinbart habe. Die Beklagte, die diesen Schriftsatz nicht unterfertigt hatte, bestätigte die außergerichtliche Ruhensvereinbarung in ihrer Revisionsbeantwortung. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 513 ZPO ist die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach noch im Berufungsverfahren Ruhen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. C***** W***** Sp.z o.o., 2. E***** S.A. und 3. E***** T***** Sp.z o.o., *****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. T***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Nina Zappl, Rechtsanwältin in Graz, gegen die beklagte Partei G***** H*****, vertreten durch Mag. Thomas Klein, Rechtsanwalt in Graz, wegen Übergabe und Räumung, infolge auß... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers N***** A*****, gegen den Antragsgegner D***** A*****, vertreten durch Dr. Reinhard Burghofer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterhalts, infolge des Revisionsrekurses des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei T***** registrierte Genossenschaft mbH, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (S... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Klägerin an den Obersten Gerichtshof zog diese ihren Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurück. Gleichzeitig nahm sie den außerordentlichen Revisionsrekurs zurück. Beide Parteien teilten mit, auf eine Kostenentscheidung zu verzichten und zeigten an, dass im Verfahren „ewiges Ruhen" eintrete. Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicheru... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen und stellte zugleich einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass es dem Sicherungsantrag stattgab. Dagegen richtete sich der außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten samt „Ergänzender Eingabe" vom 13. 5. 2009. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen und stellte zugleich einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Dagegen richtete sich der ordentliche Revisionsrekurs der Klägerin, zu dem die Erstbeklagte eine Revisionsrekursbeantwortung erstattete. Nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof nahm die Klägerin mit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz M*****, geboren am *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Ofner Wagner Ofner Mahrer GbR in Wien, gegen die beklagte Partei Stefanie M*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Wal... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen. Im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Erstbeklagten erließ das Erstgericht ein klageabweisendes Versäumungsurteil; das Verfahren gegenüber der nicht säumigen Zweitbeklagten blieb anhängig. Das Berufungsgericht gab der gegen das Versäumungsurteil gerichteten Berufung der Klägerin nicht Folge. Dagegen richtete sich die ordentliche Revision der Klägerin, zu der die Erstbeklag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Brigitte S*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Karl B*****, und 2. Peter J*****, beide vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Kunz S... mehr lesen...
Norm: ZPO §483 Abs3ZPO §513ASGG §11a Abs3 Z1OGHG §7
Rechtssatz: Wird im Revisionsverfahren nach §§ 483 Abs 3 iVm 513 ZPO die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, so ist der deklarative Beschluss über die Wirkungslosigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen in ASGG-Sachen im Dreiersenat zu fassen. Entscheidungstexte 8 ObA 71/07k Entscheidungstext OGH 27.05.2008 8 ObA 71/07k ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Horst T*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr. Andreas Grassl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (Str... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren zu je 50 % Gesellschafter und selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der zu FN ***** des Handelsgerichts Wien eingetragenen K***** Rechtsanwälte GmbH. Der Kläger begehrte im führenden Verfahren 10 Cg 115/06a des Handelsgerichts Wien die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer sowie die Entziehung seiner Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis betreffend die Gesellschaft. Er brachte dazu im Wesentlichen vor, der Beklagte habe unre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Werner B*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Der (am 10. Mai 2000 verstorbene) Ehegatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger schloss 1971 mit der beklagten Partei einen mündlichen Kaufvertrag über zwei Waldgrundstücke ab. Er bezahlte nur einen Teil des Kaufpreises, weil er den Standpunkt vertrat, die Grundstücksgrenzen seien unrichtig. In einem Rechtsstreit über den Restkaufpreis stellte sich heraus, dass der Vertrag wegen der Geschäftsunfähigkeit des Ehegatten der Erstklägerin nichtig war. Dieser... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Peter S*****, vertreten durch Mag. Nikolaus Vogt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigerkläru... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof am 5. 6. 2007 zog die Klägerin mit Schriftsatz gleichen Datums (Einlangen) die Klage unter Anspruchsverzicht und mit Schriftsatz vom 21. 6. 2007 (Einlangen) auch den bereits mit der Klage verbundenen Sicherungsantrag zurück. Rechtliche Beurteilung Die Zurücknahme eines Sicherungsantrags kann in analoger Anwendung des § 483 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof am 23. 5. 2007 zog die Klägerin mit Schriftsatz vom 13. 6. 2007 (Einlangen beim Erstgericht am 15. 6. 2007) die Klage unter Anspruchsverzicht und mit Telefax vom 5. 7. 2007 auch den bereits mit der Klage verbundenen Sicherungsantrag zurück. Rechtliche Beurteilung Die Zurücknahme eines Sicherungsantrags kann in analoger Anwe... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten an den Obersten Gerichtshof zog die Klägerin die Klage und den damit verbundenen Sicherungsantrag unter Anspruchsverzicht zurück. Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicherungsantrag zurückzuziehen, kann in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abgegeben werden, sie ist daher beachtlich. § 483 Abs 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs2 A1ZPO §482aZPO §483 Abs3ZPO §483 Abs4
Rechtssatz: Vor einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist die Klagseinschränkung auf Kosten jedenfalls dann zulässig, wenn es noch zu einer der Beweisergänzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 205/06p Entscheidungstext OGH 27.02.2007 1 Ob 205/06p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerinnen ist Eigentümer von 141/650-Anteilen einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem Gartenteil verbunden ist. Ob dieser Liegenschaftsanteile ist zu Gunsten der Klägerinnen ein Fruchtgenussrecht einverleibt. Die Klägerinnen kamen überein, die Wohnung auf ein bis maximal drei Jahre zu vermieten. Sie vereinbarten mit ihrem Vater, er solle Mietinteressenten suchen und diesen die Wohnung zeigen. Weitere Aufträge ode... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof zeigten die Parteien mit dem am 21. Juni 2006 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Schriftsatz die Vereinbarung des ewigen Ruhens an. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 483 Abs 3 ZPO können die Parteien auch noch im Berufungsverfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung oder - in den Fällen des § 492 ZPO - bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 416 Abs 2 ZPO) vereinbaren, dass das Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Christian M. Egger, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei „A*****" HandelsgesellschaftmbH, *****, vertreten durch Hasbe... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin beim Erstgericht die Scheidungsklage ein. In der Tagsatzung am 23. 6. 2004 beantragten die Streitteile einvernehmlich die Scheidung der Ehe gemäß § 55a EheG. Der Erstrichter verkündete den Beschluss auf Scheidung gemäß § 55a EheG sowie den Beschluss, dass die Scheidungsklage mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses als zurückgenommen gelte und die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben werden. Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin bei... mehr lesen...