Begründung: Die Streitteile haben am 22.3.1991 die Ehe geschlossen. Der Kläger brachte am 11.6.1991 zu 4 C 52/91i des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Klage auf Aufhebung und Scheidung der Ehe ein. Mit einstweiliger Verfügung des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 15.7.1991, 4 C 52/91i-12, wurde der Kläger auf Antrag der Beklagten dazu verpflichtet, ihr ab 20.6.1991 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens einen monatlichen Unterhalt von S 20.000 abzüglich... mehr lesen...
Norm: ZPO §390 ZPO §477 A1 ZPO § 390 heute ZPO § 390 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt (ua) PVC-Folien, die zum Abdichten verwendet werden. Die Beklagte ist Rechtsnachfolgerin der protokollierten Firma Walter P*****. Alleininhaberin der protokollierten Firma Walter P***** war Magdalena W*****; Magdalena hat dieses Einzelunternehmen unter Verzicht auf die Liquidation aufgelöst und in die zur Fortführung ihres Betriebes gegründete M*****gesellschaft eingebracht. Die M*****gesellschaft wurde am 23.9.1994 zu FN ***** im F... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Neumarkt vom 26.6.1992 (Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 8.9.1992) wurden die verpflichteten Parteien (unter der Anschrift W*****weg 42, D-3056 Rehberg-Loccum) zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, der Bezirkssparkasse N***** S 331.084,60 sA bei Exekution zu bezahlen. Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen hatte die betreibende Partei mit der (wie im vorliegenden Verfahren vorgetragenen) Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus S*****, und des mj. Philipp S*****, infolge Revisionsrekurses der Eltern Gabriele S*****, und Thomas S*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 E ZPO §477 B2a ZPO §503 Z1 BAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §56 Abs1AußStrG 2005 §65 Abs1 ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt ge... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei stellt den Antrag, das Handelsgericht Wien für einen Rechtsstreit als zuständig zu bestimmen, in dem sie die Feststellung begehrt, daß die Beklagten zur ungeteilten Hand der Klägerin für den Schaden haften, der durch die Nichtablieferung von 528 Kartons Unterhaltungselektronikwaren mit einem Bruttogewicht von 10.240 kg, übernommen in Wien am 17.2.1994, des Versenders T***** Singapore, bestimmt für Moskau, entstanden ist oder noch entsteh... mehr lesen...
Begründung: Am 6.8.1993 erwirkte der nunmehrige Rechtsmittelwerber im Verfahren C 436/93 des Bezirksgerichtes Neufelden eine einstweilige Verfügung, mit der dem damaligen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, der B***** GmbH, verboten wurde, diese Liegenschaft zu veräußern. Das Veräußerungsverbot wurde noch am selben Tag unter TZ 1125/1993 im Grundbuch angemerkt. Das im Provisorialverfahren vom Grundeigentümer angerufene Rekursgericht wies jedoch den Sicherungsantrag unter Nic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig, weil der angefochtene Beschluß den Kostenpunkt betrifft (§ 14 Abs 2 Z 2 AußStrG). Beschlüsse über den Ersatz der Sachverständigengebühren sind Beschlüsse im Kostenpunkt (RZ 1990/118 = EFSlg 64.667). Die amtswegige Wahrnehmung einer Nichtigkeit setzt nach ständiger Rechtsprechung ein zulässiges Rechtsmittel voraus. Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig, weil der angef... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht die mit Beschlüssen vom 1.9.1993 und 20.9.1993 unterbrochenen Rekursverfahren 2 R 168, 169, 192/93 vom Amts wegen fortgesetzt, den Rekursen der Gemeinschuldnerinnen Folge gegeben, die angefochtenen Beschlüsse als nichtig aufgehoben und den Rekurs an den Obersten Gerichtshof für jedenfalls unzulässig erklärt. Der dagegen erhobene Rekurs der Gemeinschuldnerinnen ist unzulässig. Rechtliche Beurtei... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.1.1975 geborene Martina R***** entstammt der am 7.1.1993 geschiedenen Ehe von Gertrud und Werner R*****. Sei befand sich aufgrund der im Scheidungsvergleich getroffenen und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vereinbarung ihrer Eltern in der Obsorge der Mutter. Am 17.1.1994 beantragte sie, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters rückwirkend ab 1.2.1991 von bisher S 3.570 auf S 8.100 monatlich zu erhöhen. Der Vater verdiene bereits seit diesem Datum monatlic... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft der Eltern (die Mutter zog im Jänner 1990 mit der jüngeren Tochter Julia, ***** aus der Ehewohnung aus) lebte auch die ältere Tochter, die minderjährige Melanie, ***** in der Zeit vom 1.Dezember 1991 bis 31.Juli 1992 im Haushalt der Mutter. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 20.Mai 1992 wurde die Obsorge dahin geregelt, daß Melanie in die Obsorge des Vaters, Julia hingegen in die Obsorge der Mutter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 III ZPO §235 Abs1 A ZPO §477 Z2 Da ABGB § 1497 heute ABGB § 1497 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 III ZPO §235 Abs1 A ZPO §477 Z2 Da ABGB § 1497 heute ABGB § 1497 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30.März 1915 geborene Klägerin ist unter Berücksichtigung ihres im einzelnen festgestellten, vor allem altersbedingt beeinträchtigten Gesundheitszustandes, in der Lage, sich alleine an- und auszuziehen, ihren Körper oberflächlich zu waschen, die Toilette aufzusuchen, einfache Mahlzeiten zuzubereiten, selbständig zu essen, kleine Mengen Brennmaterial herbeizuschaffen, einen Wohnraum oberflächlich zu säubern und kleine Mengen persönlicher Wäsche zu wa... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 7.Oktober 1993 verbot das Erstgericht der Antragsgegnerin (ua), einen Energiedrink laut Dauerbeilage B, insbesondere mit verbotenen gesundheitsbezogenen Angaben wie "bei erhöhtem Energiebedarf/Leistungsbedarf für Körper und Geist" in Österreich in Verkehr zu bringen, und trug der Antragsgegnerin auf, jeden diesem Verbot widerstreitenden Zustand zu beseitigen, soweit ihr noch die Verfügung darüber oder ein sie ermöglichender Einfluß a... mehr lesen...
Begründung: Bei einem Verkehrsunfall auf der Tauernautobahn am 17.11.1992 traten aus dem Tank des vom Beklagten gehaltenen Fahrzeuges ca. 50 Liter Dieseltreibstoff aus. Durch den Katastrophenschutzreferenten der Bezirkshauptmannschaft Hallein wurde die Klägerin mit der Entsorgung beauftragt, da wegen des starken Regens die Gefahr bestand, das Wasser-Öl-Gemisch könne über einen Sammelschacht in die Salzach gelangen. Für die Durchführung dieser Arbeiten stellte die Klägerin dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt verschiedene kosmetische Artikel, darunter auch Zahnpflegeprodukte der Marken M*****, S***** und Z*****. Die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Beklagte vertreibt ua das Zahnpflegemittel "Perlweiß". Sie liefert es seit Jahren nach Österreich und wirbt dafür ua mit Werbespots im Fernsehen. Seit Juni 1992 war im ORF ein von der Beklagten geplanter, gestalteter und realisierter Werbefilm zu sehen, in welchem eine Frau in sportlich-ele... mehr lesen...
Begründung: Mit der - beim Landesgericht Salzburg eingebrachten - Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten, einem selbständigen Handelsvertreter mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, an restlichen Provisionen und als angemessene Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung die Zahlung eines Betrages von S 597.295 sA. In dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Handelsvertretervertrag sei "der Sitz des Klägers" als Gerichtsstand vereinbart worden. Da die K... mehr lesen...
Begründung: Der (damals) unvertretene Kläger begehrte mit seiner am 27.11.1992 beim Erstgericht überreichten Klage das Urteil, daß die zwischen den Parteien geschlossene Ehe geschieden und ausgesprochen werde, daß das Verschulden den Kläger treffe. Er brachte vor, die eheliche Gemeinschaft sei seit mehr als sechs Jahren aufgelöst. Die Ehe sei zerrüttet. Das Verschulden treffe ihn. Der Klage war der Entwurf eines im Falle der Scheidung zu schließenden gerichtlichen Vergleiches ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 D4 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wurde ein für ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat sich zwar in der angefochtene Entscheidung nicht, wohl aber schon im ersten Rechtsgang (B. v. 17.9.1992, ON 26) mit der Frage des Vergleichsabschlusses zwischen den Parteien befaßt und dabei die Meinung vertreten, der allein beabsichtigte - gerichtliche Vergleich sei mangels Einhaltung der bedungenen Schriftform nicht zustandegekommen. Für das Gericht zweiter Instanz hat sich somit die nun als erheblich bezeichnete Frage nicht gestellt. Sel... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des mj. Peter A***** und des mj. Paul A***** haben am 18.5.1983 in Österreich geheiratet. Im Oktober 1988 übersiedelte die Familie in die USA. Im Dezember 1989 verließ die Mutter die Familie. Bis Mitte des Jahres 1990 blieben die Minderjährigen beim Vater. In der zweiten Hälfte des Jahres 1990 wurden die Kinder von der Mutter betreut. Zu Beginn des Jahres 1991 mußte die Mutter die Kinder wegen ihrer starken beruflichen Beanspruchung wieder dem Vater über... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1 I ZPO §477 D4 ZPO § 146 heute ZPO § 146 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter, die gemäß § 166 ABGB die Obsorge für die außer der Ehe geborene Minderjährige ausübt, hat am 5.9.1992 geheiratet. Die Minderjährige lebt seit 1989 mit der Mutter und deren nunmehrigem Ehegatten sowie dem in der Ehe geborenen Halbbruder im gemeinsamen Haushalt. Der Ehemann der Mutter will der Minderjährigen seinen Familiennamen geben. Der leibliche Vater hat sich dagegen ausgesprochen. Über Antrag der Mutter ersetzte das Erstgericht die mangelnde Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Rekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Rekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Rechtliche Beurteilung Die Fra... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer Wohnung im Haus S*****gasse 46 in Wien, das bis Ende März 1990 im gleichteiligen Miteigentum der Antragsgegner stand. Über seinen Antrag hat die Schlichtungsstelle der Stadt Wien für den 6. und 7. Bezirk mit Bescheid vom 3.Juni 1991 u. a. festgestellt, daß die Hauseigentümer in der Zeit vom 1.August 1987 bis zum 31.März 1990 (und darüber hinaus) einen das gesetzlich zulässige Ausmaß überschreitenden Hauptmietzins eingehoben h... mehr lesen...
Begründung: Am 22. Juni 1990 wurde über das Vermögen des Beklagten der Konkurs eröffnet. Am 22. Februar 1991 brachte der Kläger beim Erstgericht gegen diesen eine Klage mit dem Begehren auf Zahlung von S 1,202.944,78 s.A. als Kaufpreis für gelieferte Elektronikwaren ein. Die Klage wurde nicht dem Beklagten, sondern dem Masseverwalter zugestellt. Am 2. Oktober 1992 beantragte der Kläger mangels Erstattung einer Klagebeantwortung die Erlassung eines Versäumungsurteiles. Schon vorher... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 100.000,- Zug um Zug gegen Übergabe diverser Einrichtungsgegenstände mit der
Begründung: , sie habe am 25.6.1991 diesen Betrag der Beklagten (als Vormieterin der Wohnung Korneuburg, *****) für Möbel und Investitionsablöse übergeben. Die übernommenen Möbel und praktisch wertlosen Investitionen rechtfertigten jedoch keineswegs die Zahlung eines über S 30.000,- liegenden Betrages. Es werde daher Verletzung über die Hälfte gelten... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 4.7.1988, ON 54, trug das Erstgericht dem Vater der damals minderjährigen Nina J***** auf, zum Unterhalt des Kindes ab 1.3.1988 bis auf weiteres monatlich S 3.400 zu zahlen. Am 3.9.1992 beantragte der Vater unter Hinweis darauf, daß seine Tochter mit 11.9.1992 ihr 19. Lebensjahr vollende, ihn von der Unterhaltspflicht zu entheben. Seine Tochter werde ab September 1992 zu einer Familie nach England gehen, dort arbeiten und dafür wöchentlich S 600 ... mehr lesen...