Norm: ZPO §475 Abs2 ZPO §514 Abs2 ZPO § 475 heute ZPO § 475 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 475 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 514 heut... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. Das Eigentum erwarben sie aufgrund einer Einantwortungsurkunde im Verlassenschaftsverfahren. Zwischen den Streitteilen wurde ein Erbübereinkommen geschlossen. Das Erstgericht stellte mit Wirkung zwischen den Streitteilen als jeweilige Hälfteeigentümer der betreffenden Liegenschaft fest, dass der klagenden Partei und ihren Rechtsnachfolgern das Recht zustehe, die östliche Hälfte der bestehenden Doppelgarage... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Das Rechtsmittel des Beklagten richtet sich ausdrücklich auch gegen die Kostenentscheidung. Rekurse gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts über den Kostenpunkt, sind aber grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig (stRsp; RIS-Justiz RS0044233; RS0053407; RS0110033), was zu deren Zurückweisung führen muss (jüngst: 5 Ob 130/09t). Dies gilt auch für Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fäll... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 9. 5. 2006 aus dem gleichteiligen Verschulden beider Streitteile geschieden. Beim Erstgericht war zwischen den Streitteilen ein Aufteilungsverfahren betreffend das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse anhängig. Gegenstand dieses Verfahrens war unter anderem auch die Aufteilung einer im Miteigentum der Streitteile stehenden Liegenschaft, auf der sich auch die Ehewohnung der Streitteile bef... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Mödling vom 30. 12. 2005, GZ 2 C 320/04a-34, aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten geschieden. Zur AZ 2 C 259/06m des Bezirksgerichts Mödling ist zwischen den Streitteilen ein Aufteilungsverfahren anhängig. Die Streitteile leben nach wie vor gemeinsam in einem nach dem Grundbuchstand dem Kläger allein gehörenden Reihenhaus. Mit seiner am 13. 11. 2007 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage bege... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Vater des am 27. 12. 1984 geborenen Beklagten geldunterhaltspflichtig. Zuletzt wurde er mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 27. 12. 1994 zu GZ 21 P 179/87 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 3.500 S verpflichtet. Der Kläger beantragt festzustellen, dass der Unterhaltsanspruch des Beklagten ihm gegenüber seit 1. 9. 2003 erloschen ist. Der Beklagte drohe mit der Einleitung eines Exekutionsverfahrens. Tatsächlich sei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 23. 5. 1997 geschieden. Zu 1 F 74/97i ist bei diesem Gericht auch ein Aufteilungsverfahren betreffend das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse anhängig. Die Streitteile sind grundbücherliche Eigentümer eines Hauses in West Palm Beach, Florida, USA, welches im Sommer 1996 erworben wurde. Mit seiner Klage vom 17. 3. 1999 begehrt der Kläger die Zahlung de... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (die Beklagten jeweils zur Hälfte), wobei die Grenze entlang einer Feuermauer verläuft. Die Klägerin begehrte zuerst von den Beklagten die Entfernung eines über das Dach führenden Entlüftungsrohres, soweit es in ihr Grundstück hineinreicht (vgl auch AS 98 und 103 sowie 166), schließlich auch einer auf ihr Grundstück hineinragenden Fernsehantenne samt Kabel und Befestigung (AS 167, 230), schränkte aber l... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung des Klagebetrages als Entlohnung für seine im Zeitraum 12. 1. bis 7. 7. 1993 entfaltete Tätigkeit als gerichtlich bestellter Notliquidator der erstbeklagten Gesellschaft gemäß §§ 15a, 92 GmbHG. Der Antrag sei vom Zweitbeklagten, schlüssig aber auch von den übrigen Gesellschaftern gestellt worden. Der Kläger habe bei Übernahme der Funktion unwidersprochen erklärt, seine Leistungen nach dem Rechts... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Antrag an die Schlichtungsstelle vom 27. 11. 1997 begehrte der Antragsteller (nunmehr: Kläger) die Rückzahlung eines der Gegnerin (nunmehr: Beklagter) Betrages von S 250.000,-- sA und brachte vor, daß er diesen Betrag für die Anmietung der Wohnung in 1220 Wien, *****, als unzulässige Ablöse bezahlt habe. In der Folge sei es nicht zum Abschluß eines Nutzungsvertrages gekommen. Nach Zurückweisung dieses Antrages durch die Schlichtungsstelle nach einem z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Anfechtbarkeit von Entscheidungen nach § 40 a JN richtet sich nach der vom Verfahrenseinleitenden gewählten Verfahrensart, hier also nach den Regelungen des AußStrG (EvBl 1991/85; RIS-Justiz RS0046245). Der Begriff "Revisionsrekurs" in § 14 Abs 1 AußStrG umfaßt auch zurückweisende Entscheidungen der zweiten Instanz; für eine analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist daher kein Raum (EvBl 1990/137; RIS-Justi... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind deutsche Staatsangehörige und waren im Zeitpunkt der Klageeinbringung (21.Juli 1994) noch verheiratet. Deren Ehe wurde jedoch während des Verfahrens mit Urteil vom 5.Dezember 1994 rechtskräftig geschieden. Der Kläger begehrte den Zuspruch von 57.581,33 S sA und die Feststellung, „daß die beklagte Partei der klagenden Partei zum Rückersatz der von der klagenden Partei ab 1.4.1995 getätigten Zahlungen für die Rückführung der bei ... (einer Bausparkas... mehr lesen...
Begründung: Die am 19.6.1975 geborene Antragstellerin begehrt mit dem am 11.11.1993 eingebrachten Antrag von ihrem Vater Unterhalt; beide sind deutsche Staatsbürger. Die Ehe der Eltern der Antragstellerin wurde im Jahr 1984 mit Urteil eines Gerichtes der damaligen DDR geschieden. Während der Vater seinen Wohnsitz in Deutschland beibehielt, zog seine Tochter mit ihrer Mutter im Sommer 1990 nach Österreich. Das Erstgericht verpflichtete den Vater aufgrund des - im außerstreiti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben Kraftwerke. Der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin wurde für deren Kraftwerk die Konzession zur Ausnützung des Wassers der Trisanna (zuletzt 9,5 m3/S befristet bis 10. Februar 1992) und der Rosanna (gleichfalls unter - hier nicht bedeutsamen - Befristungen) mit den Bescheiden der k. k.Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 9.November 1899 und 23.Februar 1900, den Erlässen des k.k.Ackerbauministeriums vom 14.Februar 1900 un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht das bis dahin über die eingebrachte Klage beim Kreisgericht Korneuburg geführte Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage wegen Unzulässigkeit des (streitigen) Rechtsweges an das Bezirksgericht Korneuburg überwiesen. In der Überweisung der Rechtssache vom streitigen ins außerstreitige Verfahren liegt ein zweiaktiger Vorgang. Der erste Akt der Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage entsprechend 29 % des Stammkapitals Gesellschafter der beklagten Gesellschaft mbH. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei iS des Klagebegehrens für schuldig, dem Kläger während der Geschäftsstunden... ohne Voranmeldung und ohne Beisein einer Kontrollperson a) den Zutritt in alle Geschäfts- und Betriebsräume der beklagten Partei und, b) die Einsicht in alle Handelsbücher, Papiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der beklagt... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. August 1989 erkannte das Erstgericht die beklagte Gesellschaft mbH für schuldig, dem Kläger während der Geschäftsstunden ...... ohne Voranmeldung und ohne Beisein einer Kontrollperson a) den Zutritt in alle Geschäfts- und Betriebsräume der beklagten Partei, b) die Einsicht in alle Handelsbücher, Papiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der beklagten Partei zu gestatten, sowie c) die verlangten Aufklärungen (Auskünfte), die mit der Ausübung des Re... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten das Urteil, daß der zwischen ihnen (im Zeitpunkt der Klagseinbringung lebte Franz R*** noch) als Wahleltern und der Beklagten als Wahlkind abgeschlossenen Adoptionsvertrag, welcher durch Beschluß 13 Nc 112/82-4 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 21.10.1982 bewilligt wurde, als nichtig aufgehoben wird bzw. ungültig ist. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Aus Anlaß der Berufung behob das Berufungsgericht das Ersturteil, erklär... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 484 KG Steinabrückl, auf der während aufrechter Ehe der Streitteile vom Beklagten ein Haus errichtet wurde. Die Klägerin erbrachte dafür keine direkten finanziellen Leistungen, trug aber insofern zum Bau bei, als sie im Unternehmen des Beklagten arbeitete, sodaß dieser Zeit für die Errichtung des Hauses fand. Dieses Haus war nie die eheliche Wohnung der Streitteile. Sie wohnten bis 1971 gemeinsam in d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 aF JN §40a JN §44 JN §46 ZPO §475 Abs2 ZPO §477 Abs1 Z6 D6 ZPO §478 Abs1 ZPO §519 Z2 C ZPO §519 Abs1 Z1 G AußStrG § 235 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.12.1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil vom 6.Oktober 1982 geschieden. Die Urteilsausfertigungen wurden den Prozeßvertretern der Streitteile nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht am 24.November 1982 zugestellt. Die Streitteile hatten mit dem übergabsvertrag vom 18.Jänner 1963 eine Liegenschaft übernommen; aufgrund dieses Vertrages ist an je einem Hälfteanteil das Eigentum des Mannes und der Frau einverleibt. Zum Gutsbestand der... mehr lesen...
In ihrer am 16. August 1971 beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Klage bezeichnet sich die Klägerin als führendes unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie in Europa; ihr Produktions-, Verkaufs- und Forschungsentwicklungsprogramm umfasse alle Teilbereiche dieses Industriezweiges. Das in Österreich bestehende Werk N sei zwar formell Eigentum der R. Ges. m. b. H Wien, doch stunden die Geschäftsanteile dieser österreichischen Gesellschaft zu 100% im Eigentum der Klägerin. ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3ArbGerG §25 ZPO §261 Abs6 ZPO §475 Abs2 ZPO §477 Abs1 Z3 D3 ZPO §478 Abs1 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...