Norm: JN §42 Abs3 AcZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht ist an einen Beschluss, mit dem es die Prozessvoraussetzung der Rechtswegzulässigkeit bejaht, gebunden. Diese Selbstbindung tritt unabhängig davon ein, ob die Parteien die Entscheidung (abgesondert) anfechten können, und gilt gemäß § 42 Abs 3 JN auch für das örtlich zuständige Gericht, an das die Rechtssache überwiesen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschlüssen über die Verfahrenshilfe kommt Rechtskraftwirkung zu. Entscheidungstexte 14 R 20/99k Entscheidungstext OLG Wien 03.03.1999 14 R 20/99k mehr lesen...
Norm: ZPO §116ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Ein Antrag auf Bestellung eines Kurators gemäß § 116 ZPO kann nur bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse wiederholt werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 14 R 183/05t. Diese ist nunmehr unter RW0000669 abrufbar. Entscheidungstexte 15 R 148/96p Entscheidungstext OLG Wien... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAEO §35 AgEO §35 KEO §63EO §354 IAEO §367ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn ungeachtet des Umstandes, daß eine Exekutionsführung nach § 354 EO deshalb nicht zulässig war, weil die Willenserklärung gemäß § 367 EO mit der Rechtskraft des Titels als abgegeben galt, rechtskräftig eine Exekution nach § 354 EO bewilligt wurde, kann dies mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden (ausdrücklich Ablehnung von Sprung, Konkurre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 23.1.1990 wurde der betreibenden Partei die Exekution nach § 294 a EO durch Pfändung und Überweisung der der Verpflichteten zustehenden Forderung aus in Geld bestehendem Arbeitseinkommen bewilligt. Die Berufsbezeichnung der Verpflichteten war im Antrag mit "Schülerin", ihr Geburtsdatum mit 3.4.1972 und ihre Adresse mit Wien 19, Mitterberggasse 20/17 angegeben. Unter der letztangegebenen Adresse konnte der Verpflichteten die... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Hartberg, bei dem eine erfolglos gebliebene Fahrnisexekution anhängig gewesen war, überwies die Exekutionssache, in der noch ein Eidesverfahren zu erledigen ist, nach Übersiedlung des Verpflichteten in den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz gemäß § 44 Abs. 1 JN an dieses Gericht. Das Bezirksgericht Linz überwies die Exekutionssache an das Bezirksgericht Hartberg zurück, ohne den Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses des Bezirksgerichte... mehr lesen...
Begründung: Der volljährige Antragsteller ist der uneheliche Sohn des Antragsgegners. Er begehrt von diesem in einem beim Bezirksgericht Innsbruck eingebrachten Antrag die Bezahlung eines Heiratsgutes (gemeint wohl: einer Ausstattung; vgl. § 1231 ABGB) von S 84.000,-. Das Bezirksgericht Innsbruck verfügte, daß der Antrag "zuständigkeitshalber dem Bezirksgericht Hall weitergeleitet" wird. Im Sprengel dieses Gerichtes befindet sich der Wohnsitz des Antragsgegners. Das Bezirksgericht... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Geldforderung die Exekution durch Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten. Sie behauptete, den Drittschuldner nicht zu kennen (§ 294 a EO), und gab die Wohnung des Verpflichteten im Exekutionsantrag mit "Johnstraße 23/9, 1150 Wien" an. Dort war der Verpflichtete aber "unbekannt", wie sich bei dem wenige Tage später erfolglos gebliebenen Versuch zeigte, die Zustellung de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die beklagte Partei zu verpflichten, ihnen eine Bankgarantie in der Höhe von S 50.000,-- mit einer Laufzeit von 3 Jahren entsprechend den Bestimmungen des Punktes VI des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 22./23./28. Jänner 1986 zu übergeben. Sie hätten von der beklagten Partei eine Wohnung im Haus Anif Nr. 391-392 gekauft. Gemäß Punkt VI des Kaufvertrages habe sich die beklagte Partei verpflichtet, ... mehr lesen...
Begründung: Das Verlassenschaftsverfahren nach dem am 29. Juni 1986 verstorbenen Franz Josef S***-S*** ist beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien anhängig (A 333/86). Das Abhandlungsgericht hat mit Beschluß vom 29. Juli 1986 die von den erbl. Töchtern Marie Valerie S***, Maria-Antoniette G***-S***, Maria Christine W*** und Marie-Sophie S*** je zu einem Viertel des Nachlasses auf Grund des Gesetzes abgegebenen unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen, deren Erbrecht als aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §384ZPO §386ZPO §388ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem die Beweissicherung angeordnet wird, ist nicht nur Beweisbeschluß im Sinne des § 277 ZPO, sondern auch ein Beschluß, mit dem das Gericht über den Beweissicherungsanspruch einer Partei abspricht; erwächst dieser Beschluß in Rechtskraft, bleibt das Gericht - im Gegensatz zu den bloß prozeßleitenden Beschlüssen - für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der S***-M*** G*** MBH in Bregenz wurde am 9.6.1983 der Konkurs eröffnet. Dr. Ingobert S***, Rechtsanwalt in Bregenz, wurde zum Masseverwalter bestellt. In seinem dritten Bericht vom 28.7.1983 (ON 14) führte Dr. Schuler aus, daß er die Schließung sämtlicher Verkaufslokale der Gemeinschuldnerin in Bregenz, Feldkirch und Innsbruck sowie die Inventarisierung der gesamten vorhandenen Warenbestände vorgenommen habe. Die Schätzung dieser Warenbestände habe ... mehr lesen...