Rechtssatz
Ein Antrag auf Bestellung eines Kurators gemäß § 116 ZPO kann nur bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse wiederholt werden.Ein Antrag auf Bestellung eines Kurators gemäß Paragraph 116, ZPO kann nur bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse wiederholt werden.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 14 R 183/05t. Diese ist nunmehr unter RW0000669 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000204Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011