Norm: ZPO §391 ZPO § 391 heute ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Die Tilgungswirkung der Eventualaufrechnung (Klagsabweisung infolge Stattgebung der Aufrechnungseinrede) tritt erst mit der Rechtskraft der Entscheidung ein. Mehrere nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Mercedes am 11.3.1996 gegen 15.10 Uhr im Gemeindegebiet von Trieben von einer BP-Tankstelle westlich der Fahrbahn des Zubringers zur Pyhrnautobahn unter Verletzung des Vorranges des auf dem Zubringer von Süden kommenden, vom Erstkläger gelenkten PKWs Mazda einfuhr, kam es zur Kollision der Fahrzeuge, durch die auch ein dritter PKW in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte stand seit dem Jahre 1990 in geschäftlicher Verbindung mit einem Einzelunternehmer (im folgenden kurz: Repro-Unternehmer), dessen gewerbliche Tätigkeit in der Herstellung von Lithographien und Reproduktionen bestand. Beide erbrachten einander Leistungen. Die sich daraus jeweils ergebenden Fakturenbeträge wurden gegenverrechnet, ohne daß feste Abrechnungsperioden festgelegt oder periodische Saldofeststellungen vorgenommen worden wären. Der Repro-Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.7.1996 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und der Nebenintervenient mit seinem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad beteiligt waren. Der Kläger brachte vor, das Alleinverschulden an dem Unfall treffe den Nebenintervenienten der beklagten Partei. Die beklagte Partei wendete ein, der Kläger trage das Alleinverschulden am Unfall. Der Nebenintervenient (Eigentümer und Lenker des bei der beklagten P... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §391AußStrG §229EheG §81
Rechtssatz: Im Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sind Teilentscheidungen im Sinn des § 391 ZPO ebenso unzulässig wie Zwischenentscheidungen (§ 393 ZPO) darüber, ob eine bestimmte Sache der Aufteilung unterliegt. Entscheidungstexte 10 R 91/98d Entscheidungstext LG St. Poelten 13.05.1998 10 R ... mehr lesen...
Begründung: Zum bisherigen Verfahrensverlauf darf zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die mehrfachen Vorentscheidungen des Rekursgerichtes, zuletzt vom 27.3.1997 (ON 67), verwiesen werden. Aufgrund der dort enthaltenen Verfahrensergänzungsaufträge hat das Erstgericht die Zeugin Johanna S***** vernommen und einen Ortsaugenschein durchgeführt. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat es - ohne diesbezüglichen Parteienantrag - das Aufteilungsverfahren auf das... mehr lesen...
Begründung: 1964 erhielt Vinzenz H*****, der (schon verstorbene) Vater der Zweitbeklagten und Schwiegervater des Erstbeklagten, vom Erstkläger, der mit ihm verwandt war, für eine Hausreparatur S 80.000,--. Als Gegenleistung sagte H***** die Übertragung eines Seegrundstückes am H*****see, das als Badegrundstück benützbar war, in der Weise zu, daß die beiden Erstkläger zu je einem Viertel und der Drittkläger zur Hälfte das Eigentum daran übertragen bekommen sollten. Die Kläger, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 C ZPO §392 ZPO § 391 heute ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 392 heute ZPO § 392 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 743.406,57 S sA und brachte vor, der beklagten Partei bestellungsgemäß Holzbearbeitungsmaschinen, Zubehör und Ersatzteile geliefert und den Klagebetrag fakturiert zu haben. Die Rechnungen mit dem Vermerk "zahlbar und klagbar in Hall" seien unbeanstandet geblieben. Der Klageanspruch sei fällig. Die von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung gehöre nicht auf den "österreichischen Rechtsweg". Diese sei unberechtigt und in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Cb ABGB §1438 Cd ZPO §391 B ZPO §391 C ZPO §392 ZPO §411 D ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile stehen seit Jahren in Geschäftsbeziehung. Die klagende und widerbeklagte ungarische Frächterin (im folgenden nur klagende Partei) führte für die beklagte und widerklagende österr. Absenderin - und Käuferin - auf Grund des einheitlichen Auftrages vom vom 29.Juni 1993 mit vereinbarter Transport-Kühltemperatur von -2o C grenzüberschreitend den Transport frischer, vorgekühlt in einem Fruchtlagerkühlhaus in Lakitelek, Ungarn, gelagerter Sauerki... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der eindeutigen Gesetzeslage (§ 69 iVm §§ 354, 355, 409 ASVG; § 65 ASGG) ist der Rechtsweg für die Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge zur Sozialversicherung unzulässig (vgl auch Teschner/Widlar, MGA ASVG 61. ErgLfg 455 Anm 1 zu § 69; 59. ErgLfg 1755 Anm 2 zu § 409; Kuderna, ASGG**2 428, 430; SSV 10/41; JBl 1956, 371 ua). Nach der - nicht in sozialrechtlichen Verfahren ergangenen - Rechtsprechung ... mehr lesen...
Begründung: Am 16.4.1993 gegen 4.40 Uhr ereignete sich auf der Pyhrnautobahn A 9, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Graz, auf Höhe des Baukilometers 74, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Gelände- wagens Isuzu beteiligt waren. Unstrittig der Höhe nach ist der dem Kläger bei diesem Unfall entstandene Vermögensschaden von S 92.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 20.10.1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte der Kläger und Widerbeklagte die inzwischen eingetretene Teilrechtskraft des Scheidungsurteiles - Gegenstand des Revisionsverfahrens ist lediglich der Verschuldensausspruch (erste Instanz - Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten; zweite Instanz - Verschulden beider Teile, überwiegendes Verschulden des Klägers und Widerbeklagten) zu bestätigen. Das Erstgericht übermittelte im Nachhang z... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 22.Mai 1988 geborenen Sohns und der am 30.Jänner 1990 geborenen Tochter wurde mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichts vom 29.April 1991 gemäß § 55a EheG geschieden. Im umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich vom 29.April 1991 wurde mit pflegschaftsbehördlicher Bewilligung die Obsorge für beide Kinder der Mutter übertragen. Punkt 4b) dieses Vergleichs lautet (gekürzt): „Für den Fall der Berufstätigkeit der Frau (hier: Mutter) ist zur Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt S 940.085,99 aus einem sogenannten Abstattungskredit. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte ein, er habe den Abstattungskredit vereinbarungs- gemäß bedient; die Klägerin habe diesen Kredit ohne wichtige
Gründe: und in der Absicht, ihm zu schaden, schikanös fällig gestellt; dieses Vorgehen verstoße gegen die guten Sitten. Im übrigen wandte der Beklagte Gegenforderungen in den Klagsbetrag überschreitender Höhe compens... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, daß es sich bei den erstgerichtlichen "Feststellungen", wonach der Kläger der Beklagten einen Schaden von S 311.000,- zugefügt habe, weil er keine ausreichende Vorsorge für Gewährleistungsansprüche gebildet, zu Unrecht eine Forderung und nicht abrechenbare Leistungen aktiviert, das Eigenkapital vereinbarungswidrig nicht unverändert ausgewiesen und ein zu positives Bild gezeichnet bzw den Verlust zu gering ausgewiesen habe, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Der Kläger wendet sich ausschließlich dagegen, daß das Berufungsgericht zum Ergebnis gelangte, daß sein Vorgehen einen Entlassungsgrund bilde, sowie dagegen, daß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Vorbringen des Beklagten zu von ihm behaupten Gegenforderungen ausreichend bestimmt und schlüssig ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die - abgesehen von Fällen krasser Fehlbeurteilung - die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht rechtfertigt. Von einer krassen Fehlbeurteilung des Berufungsgerichtes kann aber hier schon deshalb nicht die Rede sein, weil der Beklagte seine beiden Gegenforderungen nicht be... mehr lesen...
Begründung: Die Kägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, vermietete dem Beklagten in ihrem Hause L*****, eine Wohnung im Ausmaß von mehr als 100 m2. Im Verfahren 9 C ***** des Bezirksgerichtes L***** hatten sich die Parteien auf einen monatlichen Mietzins von S 7.580 geeinigt. Mit der Behauptung, daß der Beklagte nicht den gesamten von ihm geschuldeten Mietzins beglichen habe, begehrt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Rückstandes von - letztli... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte als Verwalterin des Hauses W*****, von der Beklagten als Wohnungseigentümerin nach mehreren Klageausdehnungen zuletzt 528.598,18 S samt Anhang an rückständigen Betriebskosten. Die Beklagte wandte zunächst eine Gegenforderung von 1,150.000 S compensando ein und machte diesen Betrag in der Folge auch mit Widerklage geltend. Die Klägerin habe verschiedene Beiträge zu Unrecht verrechnet, eine Verzinsung angesparter Annuitäten und der Repa... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Art 9 des Vertrages trägt die Überschrift "Regelung der Streitigkeiten" und lautet: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Artikel 9, des Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer einer bebauten Liegenschaft in der Stadt Salzburg. Der Beklagte war dort im Verhältnis zu den Klägern bis zum 30.Juni 1994 Mieter eines Geschäftslokals. Seit 1.Juli 1994 kommt die Vermieterstellung nicht mehr den Klägern, sondern einer fruchtgenußberechtigten Kapitalgesellschaft zu. Zwischen den Streitteilen war ein fester Betrag von monatlich 762 S und ein variabler Betrag von 2 % des Bruttojahresumsatzes des Beklagten als Mietzins verein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 letzter Satz ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1, § 519 Abs 2 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, letzter Satz ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO liegen die Vorau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann bei Abtretung künftiger Forderungen der Schuldner (debitor cessus), der vom Zessionar in Anspruch genommen wird, mit all jenen Gegenforderungen gegen den Zedenten aufrechnen, die bis zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderungen (also unter Umständen später als die Verständigung von der Abtretung) begründet worden sind (RZ 1961, 103 = HS 683; SZ 51/38; SZ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte hat gegen den Rückforderungsanspruch des Klägers wegen exekutiv hereingebrachter Unterhaltsbeträge nach Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit eine bereits im Außerstreitverfahren geltend gemachte Unterhaltsforderung für einen früheren Zeitraum in der Höhe von S 26.000 aufrechnungsweise eingewendet. Die Entscheidung über diese Unterhaltsforderung ist erst während des Berufungsverfahrens rechtskräftig ge... mehr lesen...
Begründung: Mit am 6.9.1993 eingebrachter Klage begehrte der Kläger S 81.561,-- und brachte vor: Er habe am 4.4.1991 von der beklagten Partei einen PKW Opel Vectra gemietet. Zudem sei vereinbart gewesen, daß der PKW nach Zahlung von 37 Monatsraten a S 7.487,-- in das Eigentum des Klägers übergehe. Am 2.8.1992 habe der Kläger festgestellt, daß der PKW nicht mehr vorhanden gewesen sei. Er habe in Erfahrung gebracht, daß die beklagte Partei den PKW ohne Verständigung des Klägers ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung a) Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme iSd § 488 Abs 4 ZPO liegt nicht vor. Das Berufungsgericht hat entgegen den Rechtsmittelausführungen keine anderen Feststellungen als das Erstgericht getroffen, sondern diese zulässigerweise nur einer anderen rechtlichen Beurteilung unterzogen. a) Die behauptete Mangelhaftigkeit des B... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Übs ZPO § 391 heute ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Übersicht der Entscheidungen zu § 391 ZPO Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 391, ZPO A) Allgemeines über die Zulässigkeit des Teilurteiles und seine Überprüf... mehr lesen...
Begründung: Am 24.Mai 1985 schlossen die Streitteile einen Mietvertrag über eine Datenverarbeitungsmaschine und einen Typenraddrucker, einen Wartungsvertrag und einen Programmnutzungs-Lizenzvertrag. Die klagende Partei trat als Vermieterin auf. Am selben Tag schloß der Beklagte mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag über die Bereitstellung von "Anwenderprogrammen". Mit Ende des Monats März 1986 hoben die Streitteile den Mietvertrag, soweit er sich auf den Typenraddrucker bezo... mehr lesen...