Norm: ZPO §391EKHG §8EKHG §11EKHG §19
Rechtssatz: Zum Problem der Berücksichtigung einer Gegenforderung aus einem Verkehrsunfallsschaden, die in voller Höhe sowohl im Verfahren der Lenkerin als auch im Verfahren der Halterin das gegnerische KFZ, die getrennt eingeleitet, dann aber zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden, eingewendet wird. Aktivzitate: RIS-Justiz RG0000019 EvBl 1992/45 Ents... mehr lesen...