Norm: EheG §69 Abs3EheG §71ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 69 Abs 3 EheG hat grundsätzlich der klagende geschiedene Ehegatte unzureichende Vermögens- und Einkommensverhältnisse seiner unterhaltspflichtigen Verwandten als Voraussetzung des Eingreifens der subsidiären Unterhaltspflicht des Prozessgegners zu behaupten und zu beweisen. Lediglich im Fall unverhältnismäßiger Schwierigkeiten für de... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AZPO §272 C
Rechtssatz: Zur
Begründung: eines Unterlassungsanspruchs nach § 364 Abs 2 ABGB hat der Kläger sein Eigentumsrecht und die Einwirkung zu beweisen, der Beklagte hingegen die Zulässigkeit seiner Einwirkung. Entscheidungstexte 1 Ob 5/06a Entscheidungstext OGH 04.04.2006 1 Ob 5/06a Veröff: SZ 2006/54 3 Ob 80/14g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AZPO §272 C
Rechtssatz: Auch bei Unterlassungsklagen, mit denen die Unterlassung nachteiliger Immissionen (hier durch ein Atomkraftwerk) aus dem Ausland angestrebt wird, trägt der Kläger die Beweislast dafür, dass derartige Nachteile ernstlich und unmittelbar drohen; die größere Beweisnähe des Beklagten führt zu keiner Beweislastumkehr. Entscheidungstexte 1 Ob 5/06a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090ABGB §1096ABGB §1151ZPO §272
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Mobilfunkvertrags (Mischvertrag sui generis mit dienstvertraglichen und mietvertraglichen Elementen) zur Gewährleistungspflicht des Mobilfunkbetreibers, wenn nur in 25 % aller versuchten Telefongespräche eine konstante Gesprächsverbindung möglich war ("Mietzinsminderung" nach § 1096 Abs. 1 ABGB). Zur Zulässigkeit des Anscheinbeweises, wenn nur in 25 % aller versuchten... mehr lesen...