Norm: ZPO §266 BABGB §1168 Abs1
Rechtssatz: Der Unternehmer muss nicht von sich aus die Anrechnung vornehmen; vielmehr hat der Besteller zu behaupten und zu beweisen, was sich der Unternehmer anrechnen lassen muss. Entscheidungstexte 2 Ob 54/99a Entscheidungstext OGH 10.06.1999 2 Ob 54/99a 4 Ob 116/11d Entscheidungstext OGH 09.08.20... mehr lesen...