Entscheidungsgründe: Am 20. 11. 1997 kaufte die Gattin des Klägers - welche diesem alle aus dem Kaufvertrag zustehenden Rechte abgetreten hat - über Vermittlung des Zeugen Herbert H***** vom Beklagten den aus dem
Spruch: ersichtlichen PKW Marke Volvo um den bei Übergabe auch bezahlten Preis von S 80.000,--. Im Kaufvertrag war als Verkäufer der Beklagte und nicht H***** genannt. Eine vor Vertragsunterfertigung durchgeführte Probefahrt ergab einen Defekt am Auspuff, der für den Kläge... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger vom 8. bis 20. 2. 1999 in der Universitätsklinik für Neurochirurgie des Landeskrankenhauses G*****, dessen Träger die beklagte Partei ist, wegen eines Bandscheibenvorfalles stationär behandelt und am 15. 2. 1999 an der Wirbelsäule (L5/S1) operiert. Über die Durchführung der geplanten Operation wurde er vom Operateur aufgeklärt und dies auch in der Krankengeschichte dokumentiert. Bezüglich auftretend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Fests... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 5... mehr lesen...
Begründung: In dem am 16. September 1997 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die verpflichtete Partei als Generalpächterin einer näher bezeichneten Heimgartenanlage gegenüber der Republik Österreich als Verpächterin, näher bezeichnete Pachtgrundstücke zweier Liegenschaften - die in der Anlage A.1 des BundesimmobilienG vom 29. Dezember 2000 BGBl I 2000/141 (im Folgenden nur BIG-G 2000) enthalten sind - bis 31. Dezember 2000 zu räumen und der Verpächterin zu übergeben. Auf... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1991 gegründete Erstklägerin führt seit Jänner 1999 in ihrer Firma das Wort "INET". Sie ist auch Inhaberin der für die Klassen 35, 38 und 42 eingetragenen Wortmarke INET, deren Schutzdauer mit 20. 12. 2000 begann. Die am 24. 3. 2000 im Firmenbuch eingetragene Zweitklägerin tritt seit ihrer Gründung im geschäftlichen Verkehr unter dem Firmenschlagwort INET auf. Die Erstklägerin hat der Zweitklägerin die Wortmarke INET zur Nutzung überlassen. Der Beklagte be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung gemäß § 30 Abs 2 Z 1 MRG auf; die Beklagte sei trotz erfolgter Mahnung mit der Zahlung der Mietzinse seit Februar 1999 im Rückstand. Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer eins, MRG auf; die Beklagte sei trotz erfolgter Mahnung mit der Zahlung der Mietzinse seit Februar 1999 im Rückstand. Die Beklagte wendete ein, sie habe die fälligen Mietzin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1992 verkauften Eheleute (im Folgenden 1. bücherliche Eigentümer) mit grundverkehrsbehördlich genehmigten, aber nie verbücherten Kaufvertrag (im Folgenden 1. Kaufvertrag) ein ihnen seit 1965 je zur Hälfte gehöriges näher bezeichnetes Grundstück (GSt) an Friedrich B*****. Im Winter 1992/1993 führte die klagende Partei Grundeigentümerversammlungen über die geplante Verlegung einer Erdgasleitung in diesem Bereich durch; die 1. bücherlichen Eigentümer teilten der ... mehr lesen...
Begründung: Nach Art 3 I. 2. der dem klagsgegenständlichen Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1980 (AUVB 1980) wird für psychische und nervöse Störungen eine Leistung nur erbracht, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch einen Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder auf eine Epilepsie zurückzuführen sind, die durch den Unfall erstmals entstanden ist. Nach Artikel 3, römisch eins. 2. der dem kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache macht der Kläger geltend, er habe den Anscheinsbeweis eines Kausalzusammenhangs erbracht. Das Erstgericht habe nicht festgestellt, es sei zumindest gleich wahrscheinlich, dass eine andere Ursache als der festgestellte Sturz des Klägers am 17. 12. 1998 die Bandscheibenvorfälle im selben Ausmaß und etwa zur selben Zeit herbeigeführt hätte ... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit sei nur darauf hingewiesen, dass es zwar richtig ist, dass das Berufungsgericht nicht schon durch die bloße Erstattung einer Berufungsbeantwortung von der Mitteilung laut § 473a Abs 1 Satz 1 ZPO an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 8. 1955 geborene Klägerin erlitt am 28. 6. 1979 als Hausarbeiterin in einer Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt einen Arbeitsunfall. Sie stürzte im Operationssaal, wobei sie sich keine über eine Prellung der Lendenwirbelsäule und eine fragliche Prellung des Lumbalmarks hinausgehenden Verletzungen zuzog. Bei der Klägerin liegt eine MRT-gesicherte Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminata) vor, die 1999 diagnostiziert wurde; seitdem steht di... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben eine als "Vorvertrag" überschriebene Vereinbarung über den Kauf einer Liegenschaft geschlossen; das Schriftstück wurde vom Erstbeklagten am 9. Februar 1984, von der Zweitbeklagten am 10. Februar 1984 unterfertigt; darauf haben nun die klagenden Käufer eine Zahlung von 450.000 S an die beklagten Verkäufer geleistet. Die Beklagten waren damals nur außerbücherliche Eigentümer. Vertragsbestimmung war: "Die Liegenschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin einen angeblichen sekundären Feststellungsmangel geltend macht, ist sie darauf zu verweisen, dass ein solcher dann nicht vorliegt, wenn zu einem Thema - wie hier hinsichtlich der von der Klägerin zwar in Bar ohne Kasseneintrag entnommenen, jedoch dem mit Wissen und Willen des Geschäftsführers tätig gewordenen „faktischen Geschäftsführer" übergebenen und für Gesellschaftszwecke verwendeten (... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Das Berufungsgericht wies als Durchlaufgericht die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück, weil sie erst am 13. November 2001, somit nach der am 12. November 2001 abgelaufenen vierwöchigen Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung (§ 507a Abs 1 ZPO) zur Post gegeben worden sei. Ad römisch eins.): Das Berufungsgericht wies als Durchlaufgericht die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück, weil sie er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 18. 3. 1997 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Er war zum Unfallszeitpunkt im Rahmen eines Kreditkartenvertrages bei der beklagten Partei gegen Reiseunfälle versichert. Die Versicherungssumme für den Fall der von der Versicherung ua umfassten dauernden Invalidität betrug S 1,000.000. Dem Reiseunfallversicherungsvertrag lagen die Eurocard-AVB 1.94 zugrunde, die ua folgende Bestimmungen aufweisen: Art 2 - zeitlicher und örtlicher Geltungsber... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bestellte bei der Klägerin am 7. 11. 1991 952 Stück Drucker um 4,217.150 S. Die Klägerin bestätigte den Auftrag am 14. 11. 1991. Die Bestellung erfolgte deshalb, weil die Beklagte von der R***** GesmbH mit der Installierung von Computeranlagen samt Software in deren Filialen beauftragt worden war. Da die R***** GmbH in der Folge aber den Vertragsrücktritt erklärte, stornierte auch die Beklagte am 2. 9. 1992 die bei der Klägerin getätigte Bestellung. Die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein am 1. 8. 1968 in Bosnien geborener kroatischer Staatsbürger und lebt seit 1991 als Flüchtling in Österreich. Er wurde am 28. 3. 1993 bei einem vom Erstbeklagten allein verschuldeten Unfall, für den die zweitbeklagte Haftpflichtversicherung beschränkt auf die Deckungssumme des Haftpflichtversicherungsvertrages zu haften hat, schwer verletzt (Polytrauma mit inneren Verletzungen und zahlreichen Knochenbrüchen). Diese Haftung beider beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Kraftfahrzeugshändlerin (nach der Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen: der Masseverwalter) begehrt von der beklagten Generalimporteurin nach der Kündigung des Händlervertrages vom 28. 2. 1995 gestützt auf die analoge Anwendung des § 24 HVertrG 1993 eine Ausgleichszahlung von 1,920.000 S. Die Klageforderung steht dem Grunde nach aufgrund des rechtskräftigen Teilzwischenurteils des Oberlandesgerichtes Linz vom 14. 7. 1999 als zu Recht bestehend fest. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BPatG 1970 §155 ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Steht fest, dass das vom Beklagten vertriebene Erzeugnis von gleicher Beschaffenheit ist wie das nach dem patentierten Verfahren hergestellte neue Erzeugnis, so ist zu vermuten, dass das Erzeugnis d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 9. 5. 2000 eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der A***** GmbH & Co KG (in der Folge: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin bzw ihre Rechtsvorgängerin war seit 1948 Händlerin von Fahrzeugen der Marke Ford im Raum Villach und Hermagor. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 schloss die Gemeinschuldnerin mit der Beklagten, der österreichischen Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford-Werke Aktiengesellschaft für Kraf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents AT 397463B, das ein Verfahren zur Herstellung von injizierbaren gebrauchsfertigen Lösungen betrifft, die ein Anthracyclinglycosidsalz mit Antitumorwirkung enthalten. Das Patent wurde am 30. 6. 1986 angemeldet; die Patenterteilung wurde am 25. 4. 1994 veröffentlicht. Aufgabe des patentierten Verfahrens ist es, die mit der Herstellung und Verabreichung von lyophilisierten Präparaten von Doxorubicin bzw Epirubicin verb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Handelsgesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Manfred C. Müllauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens wurde geprüft, er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Lediglich ergänzend ist den diesbezüglichen Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens wurde geprüft, er liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO). Lediglich ergänzend ist den diesbezüglichen Ausführungen des Revisionswerbers en... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 12. 1974 geborene Beklagte ist der Sohn der Eheleute Mag. Peter und Doris W*****, welche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 110 GB ***** waren, auf welcher der Kläger als Baumeister in deren Auftrag ein Wohnhaus errichtet hatte. Wegen seines offenen restlichen Werklohnanspruches brachte der Kläger bereits am 30. 8. 1988 zu 7 Cg 258/88, später 1 Cg 32/95n des Landesgerichtes Linz gegen die Eheleute W***** eine Klage wegen zunächst S 314.973,82, später ausge... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 6. 2000 verstarb der Bruder der Klägerin. Die Beklagte war dessen Lebensgefährtin. Am Abend des 14. 6. 2000 traf sich der Erblasser u. a. mit vier Freunden. Diese unterfertigten am 3. 7. 2000 ein Gedächtnisprotokoll, das auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Der ... (Erblasser) ... äußerte sich dazu, dass ihm so etwas, wie dem Klaus, nicht passieren würde, da ihm die Witwe des Klaus ... erklärt habe, dass kein Testament vorhanden sei. Der ... (Erblasser) ... wur... mehr lesen...