Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Polizeibeamter. Er kam am 14. 7. 2001 im Gebäude eines Flughafens, auf dem Weg von der Passkontrollstelle zu den Büroräumlichkeiten der Grenzkontrollstelle zu Sturz. Vor den Büroräumlichkeiten der Grenzkontrollstelle war ein Seuchenteppich aufgelegt. An dieser Stelle war Seuchenmittel vom Teppich ausgeflossen, weshalb der umliegende Steinboden nass war. Der nachfolgende Teppich, der zum Trocknen gedacht war, war ebenfalls bereits von Flüssigkeit... mehr lesen...
Norm: ZPO §230 Abs3JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs1 Ac
Rechtssatz: Im Hinblick auf die nach herrschender Ansicht vorzunehmende Unterscheidung innerhalb der Prozessvoraussetzung der Zulässigkeit des Rechtswegs nach drei völlig verschiedenen Entscheidungsbereichen (Gerichte/ Verwaltungsbehörden, Gerichte/Sondergerichte und innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit) ist es gerechtfertigt, von jeweils eigenständigen Prozessvoraussetzungen auszugehen. Die bindend... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs5ZPO §230 Abs3
Rechtssatz: Bei der gemäß § 9 Abs 5 AHG erforderlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs gegen ein Organ kommt es nicht darauf an, ob die Klage ausdrücklich auf das AHG oder ausdrücklich nicht darauf gestützt wird. Für die prozessualen Konsequenzen der Bejahung des in § 9 Abs 5 AHG geregelten absoluten Prozesshindernisses ist es auch unmaßgeblich, ob es sich bereits aus der Klageerzählung ergibt oder ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §230 Abs3ZPO §237 Abs4 A
Rechtssatz: Der Verzicht der klagenden Partei auf einen Teil ihres Anspruches müsste gemäß § 237 Abs 4 ZPO zur Zurückweisung einer dennoch neuerlich erhobenen Klage führen. Diese Einmaligkeitswirkung, die auch dann eintritt, wenn die behauptete Forderung schon in der Klage auf einen geringeren Betrag eingeschränkt wird (vgl RZ 1936,68), entspricht vollkommen jener der Streitanhängigkeit und der materiellen Rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §230 Abs3ZPO §233ZPO §240 Abs3 CIbZPO §240 Abs3 CIIbZPO §519 E4
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht das Vorliegen des Prozesshindernisses der Streitanhängigkeit von Amts wegen geprüft und - wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung - verneint, liegt darin eine den OGH bindende Entscheidung. Entscheidungstexte 6 Ob 599/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 6 Ob 599/81 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230 Abs3ZPO §237 Abs4 AZPO §240 Abs3 CII2c
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch schafft eine prozesshindernde Einrede, die nach der sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 240 Abs 3 ZPO zur formellen Zurückweisung der Klage führt. Entscheidungstexte 2 Ob 130/59 Entscheidungstext OGH 15.04.1959 2 Ob 130/59 Veröff: JBl 1959,375 ... mehr lesen...