Norm
ZPO §230 Abs2Rechtssatz
Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen (so auch schon 3 Ob 26/98i).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kompensandoforderung, Kompensationseinwendung, Kompensationseinrede, AufrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129939Im RIS seit
12.03.2015Zuletzt aktualisiert am
12.03.2015