Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Erstbeklagten zur Unterlassung der Inbetriebnahme des Traktors Marke Lindner 420 S Allrad mit dem Kennzeichen O-137.582 und der Zweitbeklagten zur Unterlassung, dritten Personen die Inbetriebnahme dieses Traktors zu ermöglichen oder zu gestatten. Zur Sicherung dieses Unterlassungsanspruches beantragte er ferner für die Dauer des Rechtsstreites eine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der den Beklagten verboten werde, den T... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Journalisten. Der Beklagte ist Autor des im Verlag Hans P*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG (Revisionsrekurswerberin) erschienenen Buches "Der Fall Lucona", in dem er auch über den Kläger und dessen Verhalten im Zusammenhang mit seinen Recherchen in der "Lucona"-Affäre berichtet. Der Kläger behauptet, daß die vom Beklagten über ihn aufgestellten Tatsachenbehauptungen in vielen Punkten wahrheitswidrig und ehrenrührig seien und begehrt die U... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, der Beklagte habe in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter und Gemeinderat der Stadt Wien im Zuge einer Pressekonferenz eine grob unrichtige, ihren Kredit und Ruf schädigende Behauptung aufgestellt, begehren die Klägerinnen die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung und zum Widerruf dieser Behauptung sowie die Veröffentlichung des Widerrufes. Der Erstrichter wies die Klage, ohne sie dem Beklagten zuzustellen, wegen Unzulässigkeit des Re... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer zunächst beim Bezirksgericht Kitzbühel eingebrachten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von 239.250 DM samt Anhang. Der Beklagte sei Eigentümer der 126/546-Anteile der Liegenschaft EZ 109 II KG Niederau, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 3 a verbunden sei. Um der Klägerin daran das Eigentum zu verschaffen, hätten die Streitteile am 21. Juli 1980 einen Optionsvertrag, einen Treuhandvertrag und einen Vertrag über die Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, beide Beklagten hätten gegen das UrhG, das UWG und das ABGB verstoßen, da sie ungeachtet des von ihm mit der Erstbeklagten als Autorin abgeschlossenen Verlagsvertrages über die Herstellung und den Vertrieb des Werkes "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" ein nach dem Aussehen verwechselbares und inhaltlich weitgehend gleiches Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" im deutschsprachigen Raum herausbrächten und vertrieben, begehrt der Kl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, daß eine Kaufvereinbarung betreffend den Verkauf von Teilwaldrechten von Alfons A nicht unterschrieben und daher rechtsunwirksam sei; 2.) die Beklagten schuldig zu erkennen, die Umschreibung der Teilwaldrechte des Alfons A an den im Leutascher Waldprotokoll in Folio 7 bezeichneten Waldteilen auf die Namen der beiden Beklagten zu unterlassen und 3.) die Beklagten zur ungeteilten hand schuldig zu erkennen, Schlägerungen zu unterla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Kind wurde am 9.Mai 1967 von einer deutschen Staatsangehörigen außer der Ehe geboren. Es brachte am 7.September 1967 gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des gesetzlichen Unterhaltes ein. Das Erstgericht leitete über diese Klage zu AZ 6 C 749/67 den Rechtsstreit ein. Keiner der Streitteile war in diesem Verfahren anwaltlich vertreten. Vor dem deutschen Rechtshilfegericht bekundete die Mutter des Klägers am ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die vorliegende Klage vor Eintritt der Streitanhängigkeit a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Infolge Rekurses des Klägers änderte das Gericht zweiter Instanz diesen Beschluß dahin ab, daß der angefochtene Beschluß aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Klage aufgetragen wurde. Einen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses traf das Gericht zweiter Instanz nicht. Der Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Zuleitung des Wassers des H***** (L*****) über den künstlich angelegten Wasserweg zwischen H***** und K***** und von diesem über das Gerinne am rechten Ufer der Lafnitz in die Lafnitz im Bereich der Mühlenanlage des Klägers zu unterlassen. Er brachte zur
Begründung: des Begehrens vor, er sei Alleineigentümer der F***** in *****, die am linken Ufer der Lafnitz gelegen sei. Der H***** münde ein kurzes Stück... mehr lesen...
Norm: JN §40a ZPO §230 Abs2 ZPO §514 C2 JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 230 heute ZPO § 230 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/20... mehr lesen...
Norm: ZPO §37 ZPO §230 Abs2 ZPO §514 Abs1 C1 ZPO § 37 heute ZPO § 37 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 230 heute ZPO § 230 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Die klagende W-GmbH begehrt vom beklagten Betriebsratsfonds der W-GmbH die Zahlung eines Betrages von 2800 S samt Anhang mit der Behauptung, sie habe dem Angestelltenbetriebsrat ihres Betriebes im August 1976 in Entsprechung der Bestimmungen des § 72 ArbVG einen eigenen Telefonanschluß zur Verfügung gestellt, der ausschließlich vom Betriebsratsobmann Walter H benützt worden sei. Sie habe die hiefür vorgeschriebenen Fernsprech-Zeitgebühren an die Postverwaltung im Betrage von 100 S ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 ZPO §230 Abs2 ZPO §538 Abs1 ZPO § 6 heute ZPO § 6 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 230 heute ZPO § 230 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem Beschluß vom 26. 7. 1971 den Antrag des Amtsvormundes, den außerehelichen Vater Bruno Z beginnend mit 1. 8. 1971 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 950.- für sein am 31. 12. 1963 geborenes Kind Kornelia M zu verhalten, zurückgewiesen. Über den gegenständlichen Antrag auf Erhöhung der Unterhaltsleistung des auf Grund eines Anerkenntnisses als außerehelicher Vater der Minderjährigen festgestellten Antragsgegners könne nur im streitigen Verfahren... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §5 JN §41 Abs1 JN §43 Abs1 JN §46 Abs1 ZPO §230 Abs2 ZPO §239 Abs2 ZPO §514 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 JN §... mehr lesen...
Norm: Arbeitsgerichtsgesetz §5 Ehegesetz §69 JN §41 Abs1 JN §43 Abs1 JN §46 Abs1 ZPO §230 Abs2 ZPO §514
Kopf: SZ 27/290
Spruch: Judikatenbuch Nr. 61 (neu). Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen U... mehr lesen...
Norm: Arbeitsgerichtsgesetz §5Ehegesetz §69JN §41 Abs1JN §43 Abs1JN §46 Abs1ZPO §230 Abs2ZPO §514
Kopf: SZ 27/290
Spruch: Judikatenbuch Nr. 61 (neu). Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen Unz... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wird, kommt die bindende Wirkung des § 46 Abs 1 JN und § 5 ArbGerG nicht zu. Entscheidungstexte Prä 4... mehr lesen...