B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Rekursgericht aus Anlass eines Rekurses den meritorisch im Sinn einer Antragsabweisung ergangenen Sachbeschluss des Erstgerichts und das ihm vorangegangene Verfahren ab Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags als nichtig auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über den als Klage zu wertenden Antrag auf. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 37 Abs 3 Z 13 MRG iVm § 52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §169ZPO §225
Rechtssatz: Auf den Lauf der gesetzlichen Ruhensfrist haben die Gerichtsferien keinen Einfluß. Entscheidungstexte 2 R 260/94 Entscheidungstext OLG Innsbruck 11.10.1994 2 R 260/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1994:RI0000022 Dokumentnummer JJR_19941011_OLG... mehr lesen...
Norm: ZPO §225
Rechtssatz: Wird in den Gerichtsferien zugestellt, so kann die Berechnungsregel des § 125 Abs 2 ZPO dann nicht ohne weiteres wörtlich angewendet werden, wenn der gemäß § 225 Abs 1 ZPO außer Betracht zu lassende "übrige Teil der Gerichtsferien" weder genau eine Woche noch mehrere ganze Wochen umfaßt. Die Berechnungsregel ist in diesem Fall nur dann brauchbar, wenn man - indem man die Zeit der Fristenhemmung gemäß § 225 Abs 1 ZPO f... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §23 Abs1MRG §37 Abs3 Z16 ffWEG 2002 §52 Abs1ZPO §225
Rechtssatz: Die Bestimmung der ZPO über die Gerichtsferien gelten hier nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 1009/93 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 1009/93 5 Ob 23/03y Entscheidungstext OGH 11.02.2003 5 Ob 23/03y Auch; Beisatz: Hier: Verfahren nach § 52 Abs 1 Z... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen wurde der angefochtene Sammelbeschluß des Landesgerichtes St.Pölten am 30.12.1991 durch Hinterlegung zugestellt. Dagegen erhob er mit dem am 13.1.1992 zur Post gegebenen, an das Landesgericht St.Pölten gerichteten, dort am 15.1.1992 eingelangten und am selben Tag an das Erstgericht weitergeleiteten Schriftstück, das bei diesem am 16.1.1992 einlangte, Rekurs, "Einspruch und Nichtigkeitsbeschwerde" an den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. 11. 1990 wurde im Verfahren zu 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt dem Begehren der Wiederaufnahmsbeklagten und dortigen Klägerin (im folgenden kurz Beklagte bezeichnet) teilweise stattgegeben und die Wiederaufnahmsklägerin und dortige Beklagte (im folgenden kurz Klägerin bezeichnet) zur Zahlung eines Betrages von 4,135.146,20 S an die Beklagte verpflichtet. Ein Mehrbegehren der Beklagten wurde abgewiesen. Das Gericht gelangte aufgrund des durc... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs4ZPO §225ZPO §534
Rechtssatz: Die Gerichtsferien bleiben auf den Lauf der Frist für die Wiederaufnahmsklage in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Sachen ohne Einfluß. Entscheidungstexte 9 ObA 235/91 Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 235/91 Veröff: EvBl 1992/95 S 416 = SZ 64/172 8 ObA 207/94 Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten ihre im Konkurs angemeldeten, vom Beklagten bestrittenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mit der Gemeinschuldnerin von 30.622,73 S und 31.668,20 S sA gemäß § 111 Abs 1 KO mit getrennten Klagen beim Konkursgericht geltend. Nach Verbindung der beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung wies das Erstgericht die beiden Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Die Revision der Kläger ist unzulässig. ... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Kärnten in Klagenfurt vom 12.6.1989 nahm das Erstgericht am 25.7.1989 eine Erstanhörung des Betroffenen vor und bestellte für diesen mangels eines gesetzlichen oder freigewählten Vertreters mit Beschluß vom 23.10.1989 zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, Robert N*** zum einstweiligen Sachwalter (ON 7). Zugleich bestellte das Erstgericht mit gesondertem B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers, es werde festgestellt, daß die ihm aus seinem seinerzeitigen Arbeitsverhältnis bei der Gemeinschuldnerin zustehende restliche Entgeltforderung von S 251.843,-- als Konkursforderung zu Recht bestehe, hinsichtlich eines Teilbetrages von S 50.000,-- ab. Diese Teilabweisung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. Gegen die berufungsgerichtliche Entscheidung erhob der Kläger Revision, welche vom Erstgericht mit Beschluß vom 14.Mä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. Juli 1961 bis 28. Juni 1985 zunächst als Arbeiter und dann als Angestellter bei der Druck- und Verlagsanstalt W*** F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG beschäftigt. Am 27. Juni 1985 wurde der Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Am 28. Juni 1985 erklärte der Kläger seinen Austritt. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm eine weitere Konkursforderung im Betrag von 169.977 S netto zustehe. Im Juni 1983 sei zwischen dem... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §39 Abs4JN §8KO §111KO §171KO §179ZPO §222ZPO §223ZPO §224ZPO §225
Rechtssatz: Im Prüfungsprozeß gemäß § 111 Abs 1 KO sind auch bei ansonsten in die Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit fallenden Rechtsstreitigkeiten gemäß § 179 Z 3 KO lediglich die für die Vertretung der Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Bestimmungen, im übrigen aber die Vorschriften der JN und der ZPO (etwa über die Gerichtsbe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rekursgerichtliche Sachentscheidung im Aufteilungsverfahren nach den §§ 229 ff AußStrG wurde dem Vertreter der Frau am 28. Juli 1988 zugestellt. Der am 23. August 1988, also am 26. Tag nach der Zustellung, überreichte Revisionsrekurs ist verspätet. Die Rekursfrist beträgt gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage (eine dem § 521 Abs 1, zweiter Halbsatz ZPO entsprechende Regelung gilt für das Verfahren außer Streitsachen nicht). D... mehr lesen...