Entscheidungsgründe: Die klagende Bank-Aktiengesellschaft gewährte dem Beklagten, einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, am 14. Juni 1991 einen in Monatsraten von 30.000 S abzustattenden Hypothekarkredit zur Anschaffung einer Liegenschaft, zu dessen Besicherung auf dieser Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 3,6 Mio S einverleibt wurde, sowie einer später in Konkurs geratenen Gesellschaft mbH (im folgenden nur Gesellschaft),... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Stufenklage begehrten die Kläger von der Beklagten Vermögensangabe und Eidesleistung im Sinne des Art XLII EGZPO sowie die Herausgabe eines Viertels des von ihr ererbten Vermögens. Über Antrag der Kläger erließ das Erstgericht gegen die Beklagte, welche keine Klagebeantwortung erstattet hatte, ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. In der Folge beantragten die Kläger zum Aktenzeichen des Verfa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) beantragte von der Beklagten und Widerklagenden (in der Folge: Beklagten) die Zahlung mehrerer Rechnungen und hilfsweise die Herausgabe näher beschriebener Wälzlager. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete Gegenforderungen ein. In ihrer Widerklage begehrte sie die Zahlung von S 12 Mio. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 28. 11. 1989 (ON 50) schlossen die Streitteile... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 27. 5. 1993 rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile einen prätorischen Vergleich, der hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes folgenden Inhalt hat: "Hans S***** verpflichtet sich, Elisabeth S***** beginnend mit Juni 1993 einen monatlichen Unterhalt von 7.000 S jeweils im vorhinein bis zum 5. eines jeden Monats zu bezahlen. Dieser Betrag gilt wert... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht versagte einem zwischen der - durch ihre Mutter als Sachwalterin vertretenen Betroffenen - und ihren Eltern (als Antragsteller) abzuschließenden gerichtlichen Vergleich über die Herabsetzung der väterlichen Unterhaltsverpflichtung sowie die Rückzahlung von Unterhaltsbeiträgen durch die Betroffene an ihren Vater aus im einzelnen genannten Gründen die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Antragsteller zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 9. 11. 1992 einen (prätorischen) gerichtlichen Vergleich, in welchem sich die verpflichtete Partei dazu verpflichtete, die mit Mietvertrag vom 4. 11. 1992 von der betreibenden Partei gemieteten Räume am 4. 11. 1997 zu räumen und der betreibenden Partei geräumt zu übergeben. Nachdem die verpflichtete Partei angekündigt hatte, das Bestandobjekt zum vereinbarten Termin nicht räumen zu wollen, brachte die betreibende Partei am 20. 8. 1997 be... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Abweisung des Fortsetzungsantrags der Beklagten bestätigt, weil die Parteien einen prozeßbeendenden Vergleich geschlossen haben. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrem "außerordentlichen Revisionsrekurs". Sie steht auf dem Standpunkt, daß mangels Unterschrift der Parteien (der Vergleich war Teil des gemäß § 212a ZPO mittels Schallträgers aufgenommenen Protokolls) kein gerichtlicher Vergleich zustandegekommen sei. Ein solcher Vergleich... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Landesgericht Innsbruck durchgeführten Berufungsverhandlung vom 26.3.1998 schlossen die Parteien den Vergleich, womit sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin S 8.000 zu zahlen und S 700 Barauslagen zu ersetzen. Dieser Vergleich sollte nach dem weiteren Vergleichstext rechtswirksam werden, sofern er nicht von einem der Streitteile bis spätestens 23.4.1998 "(Postaufgabedatum, adressiert an das Landesgericht Innsbruck)" widerrufen wird. Am 23.4.19... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1996 begehrten Markus und Tatjana Carina H***** beim Erstgericht persönlich die Scheidung ihrer Ehe. Dabei behaupteten sie ua, daß sie sich über die Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder und ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und vermögensrec... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 H GOG §89 ZPO § 204 heute ZPO § 204 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2003 ZPO § 204 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2004 GOG § 89 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß § 108 Abs 3 ArbVG für die Jahre 1992 und 1993 bis längstens 31.12.1995 zur Verfügung zu stellen. Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß Paragraph 108, Absatz 3, ArbVG für d... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 I ABGB §914 IIIf ABGB §1380 H ABGB §1412 ZPO §204 E1 AO §53 Abs4KO §156 Abs4 KSchG §13 VersVG §39a ABGB § 904 heute ABGB § 904 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 19.9.1994 zu 10 Cg 119/93t des Handelsgerichtes Wien einen gerichtlichen Vergleich, in dessen Punkt 1. sich die damals beklagte Partei (und nunmehrige Oppositionsklägerin) zur Zahlung von S 1,450.000 an die damals klagende Partei (und nunmehrige Oppositionsbeklagte) bis 20.10.1994 verpflichtete. Punkt 2. dieses Vergleiches lautet: "Bei nicht fristgerechter Bezahlung eines Betrages von S 944.342,75 verpflichtet sich die beklagte Pa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Johann H*****, vertreten durch Dr.Herbert Rabitsch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ingrid K*****, vertreten durch Dr.Ulrike Bauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 61.962,72 s.A. i... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVa ABGB §1380 H ZPO §204 G ABGB § 918 heute ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 14.Dezember 1990 vor dem Handelsgericht Wien zu 30 Cg 459/89 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich die nunmehr klagende Partei verpflichtete, der beklagten Partei S 63.750,-- Zug um Zug gegen Lieferung eines Magic II Entwicklungssystems Version 410 mit deutschem Referenzhandbuch, deutschen Enduser Reportgeneralhandbuch, englischem Tutorial, 10 Run-Time Module Version 4.10 mit deutschem Enduser Reporthandbuch zu bezahlen, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aufgrund eines Schiunfalles vom Beklagten Schmerzengeld und Verdienstentgang. In der Tagsatzung vom 28.11.1995 schlossen die Parteien einen Vergleich. Das Verhandlungsprotokoll wurde gemäß § 212a Abs 1 ZPO mittels Schallträgers abgefaßt. Die Parteien erklärten ihr Einverständnis, daß die Aufnahme auf dem Schallträger nach Ablauf der Widerspruchsfrist des § 212 Abs 5 ZPO gelöscht wird. Sie verzichteten ausdrücklich auf die Einhaltung der einmona... mehr lesen...
Norm: ABGB §884 ABGB §1380 H ZPO §204 I ABGB § 884 heute ABGB § 884 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die materiell rechtliche Wirksamkeit des in der Verhandlung vom 23.1.1995 geschlossenen außergerichtlichen Vergleiches bejaht, sodaß es insoweit ausreicht, auf die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend die materiell rechtliche Wirksamkeit des in der Verhandlung vom 23.1.1995 geschlossenen außergerichtl... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 Übs ZPO § 204 heute ZPO § 204 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2003 ZPO § 204 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2004
Rechtssatz:
Übersicht der Entscheidungen zu § 204 ZPO Übersicht ... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, daß der Kläger Räume im ersten Stock und im Dachgeschoß des Hauses Bad L*****, H*****platz ***** bis *****, der beklagten Partei 1993 vermietet hat. Zufolge Nichtzahlung des Mietzinses brachte der Kläger zu C ***** des Erstgerichtes eine Räumungsklage ein, die am 11.7.1995 mit folgendem auszugsweise wiedergegebenen Vergleich beendet wurde: "1.) Die Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger den Betrag von S 159.711,-- zuzüglich der Kosten des Rechtsve... mehr lesen...
Begründung: Neben dem vorliegenden Unterhaltsprozeß war ein Scheidungsverfahren zwischen den Parteien anhängig. Deren Ehe wurde schließlich mit Urteil vom 4.Mai 1995 gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Kläger (hier: Beklagter) die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe. Vor der Ehescheidung schlossen die Parteien in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 4.Mai 1995 einen gerichtlichen Vergleich mit folgendem Wortlaut: N... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 ZPO §519 Abs1 Z1 ZPO §528 Abs2 Z2 ZPO § 204 heute ZPO § 204 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2003 ZPO § 204 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2004 ZPO § 519 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als Käufer von den Beklagten als den Verkäufern die Räumung der Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Wohnhaus wegen titelloser Benützung. Gegen den Zweitbeklagten erging in der Tagsatzung vom 28.6.1994 ein Versäumungsurteil (zu ON 3), das in der Folge mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.8.1994 wegen eines Zustellmangels aufgehoben wurde (ON 7). Der Erstbeklagte war zunächst durch Dr.Bernhard Krump, Rechtsanwalt in Hausmannstätten vertr... mehr lesen...
Begründung: Die Widerrufsfrist des in der Tagsatzung vom 15.9.1995 abgeschlossenen bedingten Vergleiches betrug 14 Tage. Am letzten Tag der vereinbarten Frist (29.9.1995) langte der Vergleichswiderruf per Telefax beim Erstgericht ein. Am selben Tag (Freitag) gab die beklagte Partei den Schriftsatz mit dem Widerruf des Vergleiches zur Post. Dieser Schriftsatz trägt den Einlaufstempel 3.10.1995 (Dienstag). Das Erstgericht stellte mit der am 3.10.1995 in der Gerichtskanzlei einge... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 14.1.1994, 37 Cg 283/92-18, schuldig, ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Herausgabe periodischer Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung "t*****" und der Wochenzeitschrift "D*****", die Ankündigung und Durchführung von Gewinnspielen zu unterlassen, bei denen zur Teilnahme der Erwerb eines oder mehrerer Exempla... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.5.1993 beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau von der beklagten Partei als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahnvermögen) die grundbücherlich durchzuführende Rückübereignung von Grundstücken, die im Jahre 1939 zum Zwecke der Errichtung eines neuen Personenbahnhofs in Linz enteignet worden waren, weil infolge Aufhebung des Enteignungser... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag der klagenden Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zum Widerruf des Vergleiches. Das Rekursgericht änderte infolge Rekurses des Beklagten den vorgenannten Beschluß dahingehend ab, daß es den Antrag der klagenden Partei abwies und aussprach, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Es begründete die Abänderung damit, daß die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zum Wider... mehr lesen...