Norm: ZPO §204 HGOG §89
Rechtssatz: Wenn die Widerrufserklärung gegenüber dem unzuständigen Gericht erklärt und erst von diesem dem zuständigen Gericht übersendet wurde, ist die Zeit dieser Übersendung in die Frist für den Widerruf einzurechnen. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß sich das Erstgericht und das Berufungsgericht an der gleichen Anschrift befinden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IABGB §914 IIIfABGB §1380 HABGB §1412ZPO §204 E1AO §53 Abs4KO §156 Abs4KSchG §13VersVG §39a
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß mit der fristgerechten Zahlung eines Betrages von rund neunhundertfünfzigtausend Schilling die Schuld getilgt ist, bei Verzug aber weitere zweihunderttausend Schilling zu zahlen sind, ist auf Grund der gesetzlichen Wertungen des § 39a VersVG, § 53 Abs 4 AO und § 156 Abs 4 K... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1380 HZPO §204 G
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Partei in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung eines Geldbetrages Zug-um-Zug gegen Lieferung eines Gegenstandes, kann sie unter den Voraussetzungen des § 918 ABGB auch dann von dem damit vereinbarten Vertrag zurücktreten, wenn sie sich ein solches Rücktrittsrecht nicht vorbehalten hatte (Ablehnung von EvBl 1966/131). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §1380 HZPO §204 I
Rechtssatz: Die Erstreckung einer Tagsatzung zum Abschluß eines Vergleiches ist nur als Formvereinbarung mit deklaratorischer Wirkung nach einer bereits erfolgten sachlichen Einigung zu sehen. Entscheidungstexte 9 ObA 2241/96s Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 ObA 2241/96s European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 204 ZPO A Literatur B Begriff; Grundsätze zur Abgrenzung zum privatrechtlichen Vergleich C Gegenstand D Form und Schließung E Auslegung 1) Allgemeines und Anwendung privatrechtlicher Bestimmungen 2) Feststellungsklage, Klage auf Berichtigung F Wirkungen 1) auf den anhängigen Prozess 2) auf weitere Prozesse 3) insbesondere Erhöhung von Renten und Unterhalt 4) in der Exekution G Au... mehr lesen...
Norm: ZPO §204ZPO §519 Abs1 Z1ZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Gleichstellung der Abweisung oder Zurückweisung eines Fortsetzungsantrages mit der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen kann nur gerechtfertigt sein, wenn die Verweigerung der Fortsetzung des gesetzgemäßen Verfahrens gleichzeitig auch die Verweigerung der Sachentscheidung über den Rechtsschutzantrag des Klägers oder des Beklagten bedeutet. Wenn eine prozessbeendende Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 HGOG §89
Rechtssatz: Muß der Widerruf eines gerichtlich protokollierten Vergleiches nach der Parteienübereinkunft bis zu einem kalendermäßig bestimmten Tag "bei Gericht eingelangt" sein, reicht mangels gegenteiliger Abrede das Einlangen der Widerrufserklärung mittels Telekopie am bezeichneten Tag - zum Ausschluß der prozeßbeendenden Wirkung - hin. Entscheidungstexte 6 Ob 61... mehr lesen...