Norm: IO §7 Abs1ZPO §63ZPO §163
Rechtssatz: Ein während insolvenz-bedingter Unterbrechung gestellter Verfahrenshilfe-Antrag ist unzulässig. Entscheidungstexte 6 R 43/21x Entscheidungstext OLG Graz 12.01.2022 6 R 43/21x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2022:RG0000198 Im RIS seit 21.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §163ZPO §19 Abs1
Rechtssatz: Trotz Eintritt der Unterbrechungswirkung kann in solchen Nebenverfahren entschieden werden, die Gebühren? und Kostenansprüche Dritter oder vorher eingebrachte Verfahrenshilfeanträge einer Partei betreffen. Entscheidungstexte 4 Ob 3/18x Entscheidungstext OGH 23.01.2018 4 Ob 3/18x Beisatz: Das Verfahren über die Zulassung eines Nebenintervenien... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten führen gegen die Klägerin zur AZ 12 E 3307/09y des Bezirksgerichts Hernals aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Fahrnisexekution. Die Klägerin begehrt im vorliegenden Verfahren die Feststellung, dass die in Exekution gezogenen Ansprüche der Beklagten durch rechtzeitige Bezahlung der vereinbarten Raten erloschen seien. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte die ordentliche Revision für nicht zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH in Anspruch. In dieser Hinsicht wirft sie ihm eine schuldhafte Verletzung der Konkursantragspflicht („Konkursverschleppung“) vor und begehrt Schadenersatz wegen nicht abgeführter Dienstgeberbeiträge. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung ri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter (Senat gemäß § 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** K*****, vertreten durch Dr. Kurt Fassl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Krainer, Rechtsanwalt in Graz, weg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Patrik E*****, geboren am 27. Mai 1993, *****, vertreten durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger (Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung Bezirk 10, Van der Nüll-Gasse 20, 1100 Wien), wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs des Kind... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 19. Oktober 2007 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Beklagte schuldig zu erkennen, 1) der M***** GmbH (im Folgenden: „GmbH“) 51.674,96 EUR sA, sowie 2) DI Christian L***** und Mag Alexander L***** als eingeantworteten Erben nach Architekt Prof. Mag. Hannes L***** (im Folgenden: „Erben“) 39.546,91 EUR sA zu zahlen. Sie brachte zusammengefasst vor, sie habe mit der Beklagten (der nunmehrigen Gemeinschuldnerin) vereinbart, dass diese sie a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Wien 6, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch HAUSMANINGER KLETTER Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH, wege... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Beklagten, die laut Firmenbuch ihren Sitz in Z***** 78, ***** hat (- eine Sitzänderung ist nicht eingetragen, bei der im Verfahren angegebenen Beklagtenadresse handelt es sich offensichtlich um den Wohnsitz der Geschäftsführerin -), wurde mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 28. Dezember 2009, also nach Vorlage des Aktes mit einer außerordentlichen Revision der Beklagten an den Obersten Gerichtshof, zu 14 S 213/09b der Konkurs eröffnet. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse M*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) P*****, 2.) Vasilios G*****, 3.) Verlassenschaft nach Dr. Elvira K*****, erst- ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Waitz-Obermühlner Rechtsanwälte OG in Linz, gegen die beklagte Partei Christa G*****, vertreten durch Dr. Alfred Jaeger und andere Rechtsanwälte in Linz, wegen Unterlassung (Streitwert 34.000 EUR), Widerruf (Streitwert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H*****, vertreten durch Dr. Gustav Etzl, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Paul E*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger, Rechtsanwälte-Partnerschaft i... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof mit einer außerordentlichen Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Gerichts zweiter Instanz wurde mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 29. April 2009, AZ *****, der Konkurs über das Vermögen der beklagten Partei eröffnet. Rechtliche Beurteilung Die Konkurseröffnung ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (6 Ob 241/01m; RIS-Justiz RS0036752). Verfä... mehr lesen...