Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Da durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung alle Versäumungsfolgen ex lege wegfallen, hat die ausdrückliche Aufhebung der infolge der Versäumung gefällten Entscheidung nur deklarative Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 274/98g Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 274/98g 5 Ob 255/05v Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Die von einem Teil der Rechtsprechung und der Lehre geforderte Aufhebung der infolge der Versäumung erlassenen Entscheidung ist im § 150 Abs 1 Satz 2 ZPO nur hinsichtlich eines Versäumungsurteils angeordnet. Entscheidungstexte 6 Ob 274/98g Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 274/98g 3 Ob 41/04g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiedereinsetzung hat die Aufhebung der infolge der Versäumung ergangenen, das Verfahren beendenden Entscheidungen zur Folge. Ist die Entscheidung selbst nicht auf die Säumnis zurückzuführen, so wird sie durch die Aufhebung nicht erfasst. Entscheidungstexte 8 Ob 56/87 Entscheidungstext OGH 22.10.1987 8 Ob 56/87 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 3. Dezember 1985, 4 R 126/85-47, Revision. Mit Beschluß vom 26. Mai 1986, 8 Ob540/86-51, wies der Oberste Gerichtshof die Revision als verspätet zurück. Das Erstgericht bewilligte dem Kläger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist, unterließ aber einen Ausspruch über den Zurückweisungsbeschluß. Solange dieser nicht im Sinne des § 150 Abs. 1, zweiter Satz, ZPO beho... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erhob gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 25. Oktober 1985, 13 R 163/85, Revision. Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 30. Jänner 1986, 13 R 163/85, wies das Berufungsgericht die Revision als verspätet zurück. Das Erstgericht bewilligte der Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist, unterließ aber einen Ausspruch über den Zurückweisungsbeschluß. Solange dieser nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem gegen den Rechtsmittelwerber wegen Verdachtes der Winkelschreiberei eingeleiteten Verfahren änderte das Rekursgericht die erstrichterliche Entscheidung in Ansehung einzelner angezeigter Fälle im Sinne eines verurteilenden Erkenntnisses ab. Dagegen erhob der Beschuldigte Revisionsrekurs. Der Oberste Gerichtshof wies dieses Rechtsmittel mit dem Beschluß vom 25.April 1985, 6 Ob 572/85, als verspätet zurück. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Bewilligt das Erstgericht die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist, hat das Erstgericht den Zurückweisungsbeschluß des OGH samt der Kostenentscheidung aufzuheben, wenn auch der Rechtsstreit mittlerweile rechtskräftig beendet wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 32/84 Entscheidungstext OGH 03.04.1984 4 Ob 32/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Auch ein das Verfahren beendender Beschluss ist im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung aufzuheben (hier: Beschluss des OGH über die Zurückweisung der verspäteten Revision). Entscheidungstexte 4 Ob 645/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 645/71 5 Ob 24/72 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 5 Ob 24... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1ZPO §464 Abs1
Rechtssatz: Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung wird die bereits abgelaufene Berufungsfrist nicht verlängert. Sie hat vielmehr lediglich zur Folge, daß die Berufung als rechtzeitig überreicht anzusehen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 291/51 Entscheidungstext OGH 23.05.19... mehr lesen...