Begründung: Das Berufungsgericht hat mit seinem Teilurteil und Aufhebungsbeschluss vom 5. August 2005, 11 R 104/04a-93, ohne Berücksichtigung der von den Beklagten erstatteten, jedoch auf dem Postweg verloren gegangenen Berufungsbeantwortung entschieden. Das Erstgericht hat den Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbeantwortung bewilligt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 150 Abs 1 ZPO tritt der Rechtsst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 150 Abs 1 zweiter Satz ZPO ist lediglich ein infolge der Versäumung bereits ergangenes Urteil bei Bewilligung der Wiedereinsetzung aufzuheben; damit sind Versäumungsurteile gemeint (6 Ob 274/98g = EvBl 1999/68 = EFSlg 88.081; Gitschthaler in Rechberger², § 150 ZPO Rz 2; Deixler-Hübner in Fasching² § 150 Rz 4). Demnach bietet diese Regel keine Basis für die Auffassung des Beklagten, die Bewilligung der Wiedereinse... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit ihrer Klage vom 5. 3. 2001 die Fertigung eines am 16. 5. 2000 über ein Grundstück geschlossenen Schenkungsvertrages durch die Beklagte. Das Berufungsgericht bestätigte über Berufung der Beklagten die Stattgebung des Klagebegehrens durch das Erstgericht und ging dabei von einer Berufungsbeschränkung gemäß § 501 Abs 1 ZPO aus. Der Oberste Gerichtshof teilte diese Ansicht nicht und hob über Revision der Beklagten mit Beschluss vom 20. 3. 2003, AZ 6... mehr lesen...
Begründung: Nach Anrufung des Gerichtes durch die Antragsgegnerin (15. 3. 2000) hielt das Erstgericht am 3. 5. 2000 eine mündliche Verhandlung ab, zu der die Antragsgegnerin nicht erschien, weil ihr bzw ihrem Vertreter keine Ladung zugegangen war. Am 16. 5. 2000 fasste das Erstgericht einen Sachbeschluss, in dem es der Antragsgegnerin diverse Arbeiten zur Behebung von Schäden im Wartezimmer der Ordination des Antragstellers in ***** auftrug. Lediglich der Antrag auf Wiederherste... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Da durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung alle Versäumungsfolgen ex lege wegfallen, hat die ausdrückliche Aufhebung der infolge der Versäumung gefällten Entscheidung nur deklarative Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 274/98g Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 274/98g 5 Ob 255/05v Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Die von einem Teil der Rechtsprechung und der Lehre geforderte Aufhebung der infolge der Versäumung erlassenen Entscheidung ist im § 150 Abs 1 Satz 2 ZPO nur hinsichtlich eines Versäumungsurteils angeordnet. Entscheidungstexte 6 Ob 274/98g Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 274/98g 3 Ob 41/04g ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verfügte die Zustellung der am 17.Oktober 1996 eingebrachten Klage und des Auftrages zur schriftlichen Klagebeantwortung an der im Klageschriftsatz angegebenen Adresse des Beklagten "K***** Nr 35, ***** I*****". Nach einem an dieser Adresse am 23.10.1996 erfolglos durchgeführten Zustellversuch erfolgte am 24.10.1996 ein zweiter Zustellversuch, der ebenfalls erfolglos verlief, worauf die Verständigung über die Hinterlegung an der Abgabestelle zurückgel... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiedereinsetzung hat die Aufhebung der infolge der Versäumung ergangenen, das Verfahren beendenden Entscheidungen zur Folge. Ist die Entscheidung selbst nicht auf die Säumnis zurückzuführen, so wird sie durch die Aufhebung nicht erfasst. Entscheidungstexte 8 Ob 56/87 Entscheidungstext OGH 22.10.1987 8 Ob 56/87 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 3. Dezember 1985, 4 R 126/85-47, Revision. Mit Beschluß vom 26. Mai 1986, 8 Ob540/86-51, wies der Oberste Gerichtshof die Revision als verspätet zurück. Das Erstgericht bewilligte dem Kläger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist, unterließ aber einen Ausspruch über den Zurückweisungsbeschluß. Solange dieser nicht im Sinne des § 150 Abs. 1, zweiter Satz, ZPO beho... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erhob gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 25. Oktober 1985, 13 R 163/85, Revision. Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 30. Jänner 1986, 13 R 163/85, wies das Berufungsgericht die Revision als verspätet zurück. Das Erstgericht bewilligte der Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist, unterließ aber einen Ausspruch über den Zurückweisungsbeschluß. Solange dieser nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem gegen den Rechtsmittelwerber wegen Verdachtes der Winkelschreiberei eingeleiteten Verfahren änderte das Rekursgericht die erstrichterliche Entscheidung in Ansehung einzelner angezeigter Fälle im Sinne eines verurteilenden Erkenntnisses ab. Dagegen erhob der Beschuldigte Revisionsrekurs. Der Oberste Gerichtshof wies dieses Rechtsmittel mit dem Beschluß vom 25.April 1985, 6 Ob 572/85, als verspätet zurück. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Bewilligt das Erstgericht die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist, hat das Erstgericht den Zurückweisungsbeschluß des OGH samt der Kostenentscheidung aufzuheben, wenn auch der Rechtsstreit mittlerweile rechtskräftig beendet wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 32/84 Entscheidungstext OGH 03.04.1984 4 Ob 32/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1
Rechtssatz: Auch ein das Verfahren beendender Beschluss ist im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung aufzuheben (hier: Beschluss des OGH über die Zurückweisung der verspäteten Revision). Entscheidungstexte 4 Ob 645/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 645/71 5 Ob 24/72 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 5 Ob 24... mehr lesen...
Norm: ZPO §150 Abs1ZPO §464 Abs1
Rechtssatz: Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung wird die bereits abgelaufene Berufungsfrist nicht verlängert. Sie hat vielmehr lediglich zur Folge, daß die Berufung als rechtzeitig überreicht anzusehen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 291/51 Entscheidungstext OGH 23.05.19... mehr lesen...