Norm
ZPO §150 Abs1Rechtssatz
Bewilligt das Erstgericht die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist, hat das Erstgericht den Zurückweisungsbeschluß des OGH samt der Kostenentscheidung aufzuheben, wenn auch der Rechtsstreit mittlerweile rechtskräftig beendet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0036687Dokumentnummer
JJR_19840403_OGH0002_0040OB00032_8400000_001