Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist im Einklang mit der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0036608; zuletzt etwa 9 ObA 9/00i; 7 Ob 61/01y) davon ausgegangen, dass im Falle einer auf einem Irrtum beruhenden Säumnis der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist des § 148 Abs 2 ZPO nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann, sodass es also nicht darauf ankommt,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof sprach schon mehrmals (zuletzt etwa der erkennende Senat in 9 Ob 179/98h) aus, dass der Lauf der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann, sodass es also nicht darauf ankommt, wann das die Versäumung verursachende Ereignis weggefallen ist, sondern wann es weggefallen se... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisions- frist (ON 19) abgewiesen. Zum Wiedereinsetzungsbegehren brachte der Kläger im wesentlichen vor, er sei durch seine weihnachtsurlaubsbedingte Abwesenheit von Österreich vom 17.12.1999 bis 10.1.2000 (Heimaturlaub in Rumänien bei seiner Familie) an der rechtzeitigen Erhebung der Revision gehindert worden, weil ihn das Sch... mehr lesen...
Rechtssatz: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kommunikationsstörung zwischen Anwalt und Mandanten: War die Versäumung voraussehbar und hätte sie durch ein der Partei zumutbares Verhalten abgewendet werden können, liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor. GGG §2 Z1 litc; GGG §30 Abs2 Z1 Zur Frage der Rückerstattung der Pauschalgebühr bei Revisionserhebung. Der Pauschalgebühr nach TP 3 GGG unterliegt nicht eine Amtshandlung, sondern die Rechtsmittelschrift, sodass eine Rückerstattung n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1991, ihm eine Einzelgenehmigung gemäß § 19 Abs 3 Sbg ROG 1977 zur Errichtung eines Wohnhausneubaus auf einem ihm gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstück zu erteilen. Die Gemeindevertretung der beklagten Partei wies diesen Antrag mit Bescheid vom 5. März 1993 (Beschlußfassung 16. Februar 1993) mit folgender
Begründung: ab: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 ZPO §507a Abs3 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 507a heute ZPO § 507a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Erhebung eines Einspruches gegen den über S 71.852,-- sA ergangenen bedingten Zahlungsbefehl vom 5.6.1996 erschien der Beklagte zu der für den 24.10.1996 anberaumten mündlichen Streitverhandlung trotz gemäß § 27 Abs 1 ZPO bestehender Anwaltspflicht ohne Rechtsanwalt. Das Erstgericht erließ darauf ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil und erteilte dem Beklagten Rechtsbelehrung. Das Versäumungsurteil wurde dem Beklagten am 5.11.1996 zugestellt. Am 18.11.1996... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 B-VG Art94 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898 B-VG Art. 94 heute B-VG Art. 94 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer mehrerer Grundstücke, die sich im Gebiet des Nationalparks "Nockberge" befinden. Die Kärntner Landesregierung wies seinen Antrag, ihm eine Entschädigung zuzuerkennen, weil seine Grundstücke in den angeführten Nationalpark einbezogen und zum Naturschutzgebiet erklärt wurden, ab. Dieser Bescheid, der dem Antragsteller nach seinem Vorbringen am 16. 11. 1994 zugestellt wurde, enthielt die Rechtsmittelbelehrung, daß dagegen ein ordentliches Rech... mehr lesen...
Norm: ASGG §2 ZPO §148 ASGG Art. 10 § 2 heute ASGG Art. 10 § 2 gültig ab 01.01.1995 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 16.11.1991 als verspätet zurückgewiesen und den Antrag der klagenden Partei auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mit Beschluß vom 3.3.1992 eingeräumten 14-tägigen Frist zur Beseitigung von Formgebrechen abgewiesen. Das Erstgericht ging dabei von folgenden Feststellungen aus: Der Kläg... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1 III ZPO §148 ZPO § 146 heute ZPO § 146 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß der Lauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages bereits dann beginnen kann, wenn der säumigen Partei die Aufklärung des zur Säumnis führenden Irrtums möglich ist. Es kommt also nicht darauf an, wann das die Versäumung verursachende Ereignis weggefallen ist, sondern wann es weggefallen sein könnte (RZ 1991/54 = AnwBl 1991, 110; ähnlich SSV-NF 4/43;... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 21.März 1991 zur Post gegebenen Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom 28. Februar 1991 - die Ladung samt der Klage war dem Beklagten am 18. Jänner 1991 eigenhändig zugestellt worden - nach Durchführung eines Bescheinigungsverfahrens ab, weil es die plötzliche Herzattacke des Kompagnons des Beklagten ebensowenig als unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis iS des § ... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Der OGH teilt die Rechtsansicht, dass der Lauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
In der Unterlassung der möglichen ex - post - Kontrolle der rechtzeitigen Absendung der Berufung und daher der Möglichkeit, bereits zu dem Zeitpunkt die Versäumung der Rechtsmittelfrist zu bemerken, kann eine au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die Berufung des Klägers wurde vom Berufungsgericht als verspätet zurückgewiesen. Ohne einen bestimmten Sachverhalt als bescheinigt anzunehmen (vgl § 149 Abs 1 ZPO) wies das Erstgericht die vom Kläger beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist ab. Selbst wenn man der Ansicht des Wiedereinsetzungswerbers folge, seinen sonst zuverlässigen Vertreter treffe auf Grund des für ihn unv... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Wird der Wiedereinsetzungsantrag bei einem funktionell nicht zuständigen Gericht eingebracht, dann ist er zurückzuweisen. Eine amtswegige Überweisung findet nicht statt. Hat das unzuständige Gericht den Antrag an... mehr lesen...
Begründung: Gegen den erstgerichtlichen Zahlungsbefehl vom 14. November 1986 hat die Beklagte verspätet Einspruch erhoben und zugleich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist beantragt. Diesen Antrag hat das Erstgericht mit Beschluß vom 13. Februar 1987 mit der
Begründung: abgewiesen, der behauptete Wiedereinsetzungsgrund sei nicht bescheinigt worden, weil die hiezu beantragten Auskunftspersonen der gerichtlichen Ladung nicht Folge gelei... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Bei einer durch Irrtum entstandenen Säumnis - hier eine durch Unterlassung entsprechender Rechtsbelehrung hervorgerufene irrige Vorstellung - beginnt der Fristenlauf mit Aufklärung dieses Irrtums.
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Norm: ZPO §148 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Irrtums beginnt mit der Aufklärung desselben der Lauf der Frist. Entscheidungstexte 7 Ob 248/56 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §148 ZPO § 148 heute ZPO § 148 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Einhaltung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages hat auch das Rekursgericht von Amts wegen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte 4 Ob 1... mehr lesen...
In der Rechtssache . C ../51 des Bezirksgerichtes Döbling führten die Kläger aus, daß sie auf Grund eines mit dem Zweitbeklagten abgeschlossenen Mietvertrages vom 27. Juli 1939 Mieter der Bäckerei und der Wohnung Nr. 5 im Hause in Wien, X.gürtel Nr. 1, seien. Während sie einen Teil der durch Kriegseinwirkung zerstörten Wohnung wieder aufgebaut hätten, behauptet der Zweitbeklagte, daß der Mietvertrag hinsichtlich zweier Kabinette, einer Küche und eines Vorzimmers erloschen sei. Im ü... mehr lesen...