Norm: ZPO §14ZPO §127ZPO §521
Rechtssatz: Der Lauf der Rechtsmittelfristen ist für jeden Teilgenossen einer einheitlichen Streitpartei gesondert zu beurteilen. Die Rechtsmittelfristen laufen für jeden dieser Streitgenossen gesondert an und ab, aber werden durch das rechtzeitige Handeln auch nur eines Streitgenossen gewahrt. Der untätige Streitgenosse ist an den Antrag und an eine evcentuelle Rücknahme des Rechtsmittels durch den tätigen gebunde... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3 Z3ZPO §14
Rechtssatz: Keine einheitliche Streitpartei gemäß § 14 ZPO im Bereich des Mehrparteienverfahrens nach § 37 MRG. Es handelt sich im Verfahren nach § 18 MRG um ein Mehrparteienverfahren mit einheitlicher Verfahrensführung und notwendigerweise einheitlicher Entscheidung. Die Verfahrenshandlungen einer Partei wirken nur mittelbar für andere Parteien dadurch, dass ein Beteiligter durch seine Aktivität eine letztli... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ZPO §14 Bb1MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mitmieter sind in Angelegenheiten, die die gesetzliche Zulässigkeit des von ihnen gemeinsam geschuldeten Mietzinses betreffen, in analoger Anwendung des § 14 ZPO als notwendige Streitgenossen zu behandeln, wie sie dies auch im Streitverfahren regelmäßig sind. Entscheidungstexte 5 Ob 223/99a Entscheidungstext OGH 30.05.2000 5 Ob 223/... mehr lesen...
Norm: EheG §28 Abs1ZPO §14 BdJN §65JN §66 BJN §76 Abs1 I
Rechtssatz: Der Staatsanwalt hat die Ehenichtigkeitsklage beim Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten einzubringen. § 76 Abs 1 JN ist nicht anzuwenden (Abgehen von der Entscheidung 7 Ob 347/98z). Entscheidungstexte 4 Ob 39/00i Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 39/00i Veröff: SZ 73/27 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 CZPO §14 Bd
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage der Ausübung des Wohnrechts durch einen von zwei wohnberechtigten Übergebern des Übergabsvertrages unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vertraglichen und dinglichen Wohnrechts kann von einer einheitlichen Streitgenossenschaft nach § 14 ZPO keine Rede sein. Entscheidungstexte 6 Ob 48/99y Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...