Norm: ABGB §823ZPO §14 C
Rechtssatz: Der Erbschaftskläger bildet keine einheitliche Streitpartei im Sinn des § 14 ZPO mit den anderen möglichen Testamentserben. Entscheidungstexte 7 Ob 63/98k Entscheidungstext OGH 10.08.1998 7 Ob 63/98k 3 Ob 320/02h Entscheidungstext OGH 22.10.2003 3 Ob 320/02h Beisatz: Das Urteil im E... mehr lesen...
Norm: EO §36 AcZPO §14 C
Rechtssatz: Haften zwei Verpflichtete solidarisch für die Bezahlung einer Geldschuld, sind sie als Kläger in einer auf Exekutionsstundung gestützten Klage nach § 36 EO nicht notwendige Streitgenossen. Entscheidungstexte 3 Ob 98/98b Entscheidungstext OGH 27.05.1998 3 Ob 98/98b 3 Ob 199/03s Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §20 IKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Der Versicherte, der dem Rechtsstreit auf Seiten der beklagten Haftpflichtversicherung als (streitgenössischer) Nebenintervenient beitritt, kann rechtswirksam eine Aufrechnungseinrede erheben. Denn gemäß § 26 KHVG 1994 besteht zwischen der beklagten Haftpflichtversicherung und dem als Nebenintervenienten beigetretenen Versicherten ein Gesamtschuldverhältnis, weshalb auch der Versicherer befreit... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Wird ein Schadenersatzbegehren des Geschädigten, das gegen den von der Bindungswirkung des Strafurteils nicht betroffenen Versicherer geltend gemacht wurde, rechtskräftig abgewiesen, weil der rechtskräftig verurteilte Schädiger die Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen hat, so stehen einander bei der Beurteilung des Schadenersatzanspruches gegen de... mehr lesen...