Norm
EO §36 AcRechtssatz
Haften zwei Verpflichtete solidarisch für die Bezahlung einer Geldschuld, sind sie als Kläger in einer auf Exekutionsstundung gestützten Klage nach § 36 EO nicht notwendige Streitgenossen.Haften zwei Verpflichtete solidarisch für die Bezahlung einer Geldschuld, sind sie als Kläger in einer auf Exekutionsstundung gestützten Klage nach Paragraph 36, EO nicht notwendige Streitgenossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110123Im RIS seit
26.06.1998Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016