Norm: AußStrG §9 A2aAußStrG §249ABGB §273ZPO §1 AaZPO §5
Rechtssatz: Wird einem Betroffenen zwar die Prozeßfähigkeit insoweit aberkannt, daß er in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere vor Gericht und Verwaltungsbehörden der Vertretung durch einen Sachwalter bedarf, kann er auch nicht wirksam auf das Rechtsmittel gegen den Bestellungsbeschluß verzichten; ein solcher Verzicht ist unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SpaltG §1 Abs2 Z2VAG §61aZPO §1 AbZPO §155ZPO §157
Rechtssatz: Auch partielle Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure; die Parteienbezeichnung ist richtigzustellen. Ist strittig, ob der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens von der Teil - Gesamtrechtsnachfolge betroffen ist, hat darüber das Gericht analog § 157 ZPO mit Beschluß zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 35/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIABGB §1392 AABGB §1392 GZPO §1 Ac
Rechtssatz: Dem österreichischen Recht ist eine gewillkürte Prozessstandschaft (= Prozessführung im eigenen Namen über fremdes Recht) fremd. Da die Klagebefugnis nicht ohne den zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Anspruch abgetreten werden kann, ist eine (stille) Zession, bei der der Zedent zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt bleibt, rechtlich ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcGBG §20 lita
Rechtssatz: Unter den gleichen Voraussetzungen unter denen das Rechtssubjekt im Grundbuchsverfahren die Anmerkung der Namensänderung erreichen könnte, muß ihm im streitigen oder außerstreitigen Verfahren der Beweis der Identität mit dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer offenstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 603/93 Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 ... mehr lesen...