Gründe: In dem zu AZ 12 St 169/10p der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Carla T***** wegen des Verdachts der Verbrechen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB geführten Ermittlungsverfahren beantragte die Beschuldigte am 20. Dezember 2010 (ON 63) die Aufhebung der mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 15. Juni 2010 (ON 10 S 17) bewilligten Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 7. Juni... mehr lesen...
Norm: GRBG §7
Rechtssatz: Die nochmalige Grundrechtsverletzung durch einen weiteren (vor der ersten Grundrechtsbeschwerdeentscheidung des Obersten Gerichtshofes gefaßten), auf Haftfortsetzung lautenden Beschluß des Oberlandesgerichtes war (hier infolge der inzwischen sogar zu Gunsten des Beschuldigten geänderten Sachlage) zwar festzustellen, aber die grundrechtsverletzende Entscheidung wegen bereits erfolgter Enthaftung des Beschwerdeführers ni... mehr lesen...
Norm: GRBG §1GRBG §2GRBG §7StPO §176
Rechtssatz: Durch einen nicht vollzogenen Haftbefehl hat (noch) keine Grundrechtsverletzung stattgefunden, er kann daher auch mit Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpft werden. Entscheidungstexte 13 Os 1/97 Entscheidungstext OGH 22.01.1997 13 Os 1/97 14 Os 56/08d Entscheidungstext OGH 13.05.2008 1... mehr lesen...
Norm: GRBG §5GRBG §7StPO §193 Abs3StPO §193 Abs4
Rechtssatz: Wurden den Gerichten keine die Herstellung eines bestimmten Rechtszustandes betreffenden Aufträge (§ 7 Abs 2 GRBG) erteilt, so blieb die aus der Rechtzeitigkeit der Entscheidung des OLG resultierende rechtliche Konsequenz einer gesetzlichen Zulässigkeit der Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Sechsmonatefrist des § 193 Abs 3 StPO hinaus trotz der aus bloß formellen Gründen erfo... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §3 Abs1GRBG §7
Rechtssatz: Findet der OGH in einem mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Beschluß die Annahme des dringenden Tatverdachtes nicht ausreichend oder überhaupt nicht begründet, ohne daß unter Berücksichtigung der aktenkundigen Verfahrensergebnisse allein schon darin eine Grundrechtsverletzung zu erblicken wäre, so steht es ihm nach seinem Ermessen auch frei - mit Blickrichtung insbesondere auf eine auch im I... mehr lesen...
Norm: GRBG §7StPO §180
Rechtssatz: Der formale Verstoß des Unterbleibens der Kundmachung eines Ausdehnungsbeschlusses und die Berücksichtigung auch der weiteren Fakten im angefochtenen Beschluß vermag bei der gegebenen Fallkonstellation die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft nicht zu beeinträchtigen, weil sich der bekämpfte Haftbeschluß schwergewichtig auf den bereits auf Grund der ersten Anzeige gegebenen dringenden Tatverdacht stützt. ... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7GRBG §8StPO §180 Abs1
Rechtssatz: In Stattgebung der Grundrechtsbeschwerde Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Rückverweisung zur neuerlichen Entscheidung an das OLG (unter Zuspruch von Kosten nach § 8 GRBG), wenn es an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage - hier: keine
Begründung: des dringenden Tatverdachts - für die Prüfung der Frage, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt, fehlt. Ent... mehr lesen...
Norm: GRBG §4 Abs1GRBG §6GRBG §7GRBG §10
Rechtssatz: Ist die Grundrechtsbeschwerde verspätet und hat daher ein Erkenntnis darüber, ob eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit stattgefunden hat oder nicht, nicht zu ergehen, so ist, weil das GRBG insoweit nichts anderes vorsieht, die Beschwerde in sinngemäßer Anwendung der sonst für den OGH geltenden strafprozessualen Vorschriften zurückzuweisen. Entscheidungs... mehr lesen...