Norm: ARHG §19 Z1ARHG §20ARHG §22ARHG §33 Abs5GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1GRBG §3, GRBG §4GRBG §5GRBG §6GRBG §10MRK Art3 III7aMRK Art6 V4MRK Art6 VI3MRK Art8 IV3f6. ZPMRK Art1OGHG §6OGHG §7 Abs1 Z8
Rechtssatz: 1.) Ein - sogleich mit Verkündung rechtskräftiger - Beschluss des Oberlandesgerichtes, mit dem die Auslieferung nicht für unzulässig erklärt wurde, kann in analoger Anwendung des Grundrechtsbeschwerdegesetzes mit dem außerordentlichen Rechtsm... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1MRK Art5 II1PersFrSchG allg
Rechtssatz: Das im Bundesgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit und in Art5 der MRK geschützte Grundrecht wird nur durch eine Freiheitsentziehung verletzt, nicht aber durch eine nur kurzfristige Freiheitsbeschränkung. Hier: Anhaltung infolge aufrechter Personalfahndung. Entscheidungstexte 11 Os 139/02 Entscheidungstext OGH 11.02.2003 ... mehr lesen...
Norm: ARHG §33 Abs5GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Ein Beschluss eines Oberlandesgerichtes, mit welchem eine Auslieferung gemäß § 33 ARHG für zulässig erklärt wurde, ist mangels funktioneller Grundrechtsrelevanz (auch) mittels Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpfbar. Entscheidungstexte 13 Os 3/02 Entscheidungstext OGH 30.01.2002 13 Os 3/02 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §173 Abs4 BStPO §180 Abs4StPO §193 Abs5
Rechtssatz: 1. Während einer nach § 180 Abs 4 StPO vollzogenen Haft kommen zwar Enthaftungsantrag und Beschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft, nicht aber eine Grundrechtsbeschwerde in Betracht, weil die Untersuchungshaft für die Dauer eines solchen Vollzuges ihre Wirksamkeit (Effektivität) verliert. 2. Eine Grundrechtsbeschwerde kommt gegen eine gemäß § 180 Abs 4 StPO... mehr lesen...