Begründung: 1. Die Einschreiterin beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen das "namens der für Einzelstrafsachen zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz" ergangene Schreiben vom 12. September 2007, mit dem der Einschreiterin mitgeteilt wurde, dass gegen die (beabsichtigte) Zurücklegung der von ihr gegen unbekannte Täter erstatteten Strafanzeigen (nämlich wegen §80 StGB zum Nachteil ihres Sohnes und gegen die in d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StPO §90 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: In seiner selbstverfaßten Eingabe vom 20. April 1995 behauptet der Einschreiter "Unregelmäßigkeiten bei Behandlung der Anzeige in Strafsachen GZ 141 BAZ 40276/95, vom 3. März 1995". Der Einschreiter wendet sich dagegen, daß - wie man ihm seinem Vorbringen zufolge am 14. April 1995 von seiten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien mitgeteilt habe - die Anzeige deshalb "hinterlegt" worden sei, "weil der Täter nicht erforscht werden konnte". Es ist offensichtlic... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StPO §90 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurücklegung einiger von ihm eingebrachter Strafanzeigen durch den Staatsanwalt sowie gegen Akte der Gerichtsbarkeit. Die Beschwerde erweist sich in beiden Fällen als unzulässig. Wie der Verfassungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgesprochen hat, hat die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch des Staates zu vertreten; auf die Gelt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StPO §90
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Zurücklegung von vom
Beschwerdeführer erstatteten Strafanzeigen durch die
Staatsanwaltschaft mangels Legitimation; Zurückweisung von
Beschwerden gegen Gerichtsakte mangels Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz:
Wie de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. P H begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 11. Februar 1988 in Wien von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien (nach seiner (nicht angefochtenen) Festnahme) mit einem Stock geschlagen (und am Körper beschädigt), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StPO §84 Abs1 StPO §90 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gül... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten und der Sache nach auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 14. Jänner 1988 zog der Einschreiter Emil Galiläus Loesch sowohl den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Mai 1987, 4 Vr 389/87, als auch die von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß §90 StPO verfügte Zurücklegung einer zur Z14 St 76374/87 erstatteten Anzeige in Beschwerde. 1. Mit seinem nic... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StPO §90 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den o... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12 StGB §28 DSt 1872 §29DSt 1872 §2a VStG §31 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer sind österreichische Staatsbürger. Sie wurden mit rechtskräftigem Urteil des Appellationsgerichtes Florenz vom 1. Dezember 1971, Z 7/71, wegen mehrerer in den Jahren 1966 und 1967 in Italien begangener Taten zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Sie waren des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit, der boshaften Sachbeschädigung und der Gefahr für Leben und Gesundheit (Art285, 422, 110, 81 CP - des Italienischen Strafge... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art6 StPO §90 StPO §411 StPO §486 StrafregisterG 1968 §2 Abs1 Z2, §2 Abs3StrafregisterG 1968 §8 VfGG §88 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...