RS Vfgh 2007/11/29 B2045/07 ua

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Veröffentlicht am 29.11.2007
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
StPO §90
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerdegegen eine Mitteilung des Justizministeriums betreffend diebeabsichtigte Zurücklegung der erstatteten Strafanzeigen sowie gegendie Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft alsaussichtslos; Zurückweisung der Beschwerde zu gewärtigen; keinsubjektives Recht des Einzelnen auf Geltendmachung desStrafanspruches des Staates

Entscheidungstexte

  • B 2045/07 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.11.2007 B 2045/07 ua

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Strafanzeige,VfGH / Legitimation, Rechte subjektive öffentliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B2045.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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