Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klement P***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe von Februar bis Juni 2004 in verschiedenen Orten Vorarlbergs mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch unmittelbare oder durch seine Unterhändler mittelbar bewirkte Täuschung über Tatsachen, nämlich zur Veranlagung übergebene oder überwiesene Gelder würden tatsächlich für die Geldgeber invest... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Volkan S***** von der Anklage, „er habe mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, andere durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, wodurch diese in ihrem Vermögen geschädigt wurden, und zwar I. als Alleintäter durch sein Auftreten als vermögender Geschäftsmann und Vortäuschen seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit 1. in der Zeit vom 5. April bis 11. April 2007 in H***** Ange... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs5StPO §57 A
Rechtssatz: Die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 StPO behält für ein nachträglich gemäß § 57 StPO ausgeschiedenes Verfahren nicht Geltung. Im ausgeschiedenen Verfahren sind die Voraussetzungen der Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers (neu) zu prüfen. Gegebenenfalls ist dann im betreffenden Verfahren die Beigebung eines solchen Verteidigers zu beschließen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStPO §57 AStPO §90aStPO §90b
Rechtssatz: Bei Realkonkurrenz ist denkbar, dass die Diversionsvoraussetzungen hinsichtlich einzelner Taten vorliegen, hinsichtlich anderer aber nicht, sodass nur in Bezug auf erstere eine diversionelle Maßnahme zu setzen ist. Entscheidungstexte 11 Os 81/02 Entscheidungstext OGH 01.10.2002 11 Os 81/02 ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStGB §28 Abs1 Ba
Rechtssatz: § 57 StPO erlaubt dem nach § 56 StPO für mehrere zusammentreffende Strafsachen zuständigen Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Verfügung, dass über einzelne "strafbare Handlungen" das Strafverfahren abgesondert zu führen und abzuschließen sei. Abweichend vom Sprachgebrauch der zentralen Bestimmungen des StGB und der §§ 260 Abs 1 Z 1 und 2, 281 Abs 1 Z 9 und 10, 345 Abs 1 Z 11 und 12 StPO me... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §252 Abs1 Z2a
Rechtssatz: Zur Eröffnung der Möglichkeit der Verlesung eines gerichtlichen Protokolls nach § 252 Abs 1 Z 2a StPO ist die temporäre Ausscheidung des Verfahrens gegen einen Mitangeklagten, der keine Gelegenheit hatte, sich an der früher abgelegten kontradiktorischen Vernehmung eines Zeugen zu beteiligen, zulässig. Eine Verwertung des verlesenen Protokolls ist folgerichtig in Ansehung dieses Mitangeklagt... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §57 AStPO §206
Rechtssatz: Die Verweigerung einer gesonderten Verfahrensführung gemäß § 57 StPO hat (im vorliegenden Fall) keinen unmittelbar zwingenden Bezug zur Untersuchungshaft, weil diese sowohl bei gemeinsamer, als auch bei gesonderter Verfahrensführung aufgehoben oder aufrecht erhalten werden kann, wie auch der Enthaftungsantrag trotz gemeinsamer Verfahrensführung zeigt. Ein Geständnis wiederum entbindet den Richte... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §57 AStPO §194 Abs3StPO §206
Rechtssatz: Die Beschwerdeargumentation, wonach sich im Hinblick auf die Verantwortung des im wesentlichen geständigen Beschuldigten die Ausforschung weiterer Beteiligter an den Suchtgiftdelikten nicht zu dessen Lasten, nämlich in einer Verlängerung der Untersuchungshaft auswirken dürfe, übersieht, daß Geständnisse des Beschuldigten den Untersuchungsrichter nicht von der Pflicht entbinden, "de... mehr lesen...