RS OGH 2018/8/28 11Os81/02, 13Os107/06v (13Os108/06s, 13Os109/06p, 13Os110/06k), 12Os82/17a, 11Os39/

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Veröffentlicht am 01.10.2002
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Rechtssatz

Bei Realkonkurrenz ist denkbar, dass die Diversionsvoraussetzungen hinsichtlich einzelner Taten vorliegen, hinsichtlich anderer aber nicht, sodass nur in Bezug auf erstere eine diversionelle Maßnahme zu setzen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117210

Im RIS seit

31.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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