Norm: StPO §290 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Nicht relevierte Rechtsfehler kommen als Gegenstand der Entscheidung über eine gegen einen Beschluss erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht in Betracht. Entscheidungstexte 13 Os 86/07g Entscheidungstext OGH 29.08.2007 13 Os 86/07g 14 Os 146/07p Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StPO §292
Rechtssatz: Orientiert sich die zur Wahrung des Gesetzes erhobene Nichtigkeitsbeschwerde nicht an den (nicht durch Aufzeigen von Verfahrensfehlern oder formalen Begründungsmängeln in Frage gestellten) Sachverhaltsannahmen der angefochtenen Entscheidung, so verfehlt sie den gesetzlichen Bezugspunkt und muss schon aus diesem Grund verworfen werden. Entscheidungstexte 13 Os 86/07... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Amtswegiges Vorgehen des Obersten Gerichtshofes anlässlich einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kommt in
Betreff: eines von dieser nicht angefochtenen Urteils nicht in Betracht. Entscheidungstexte 15 Os 138/06t Entscheidungstext OGH 22.01.2007 15 Os 138/06t 15 Os 90/15x Entscheid... mehr lesen...