Norm: FinStrG §11StGB §12 CStPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die Art strafbarer Beteiligung nach § 12 StGB kann angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen weder aus Z 5 noch aus Z 10 des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallwei... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §282StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Da eine Subsumtionsänderung in Ansehung bloß eines Teils der tateinheitlich weggenommenen Gegenstände an der Beurteilung der Wegnahme der übrigen als Diebstahl nichts ändern, aber zur Annahme von Idealkonkurrenz mit einem weiteren Delikt führen, somit dem Angeklagten zum Nachteil gereichen würde, ist dieser zu einer Subsumtionsrüge mangels Beschwer nicht legitimiert. ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Für Dritte undeutliche Feststellungen (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) können aus Sicht materieller Nichtigkeitsgründe (§ 281 Abs 1 Z 9 und 10 StPO) für das Rechtsmittelgericht deutlich genug sein. Entscheidungstexte 13 Os 85/02 Entscheidungstext OGH 21.08.2002 13 Os 85/02 ... mehr lesen...