Norm: StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §282StPO §285a Z2
Rechtssatz: Ob die
Begründung: von Feststellungen zu den entscheidenden Tatsachen im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO unvollständig ist, bestimmt sich unter dem Gesichtspunkt einer für den Prozessstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Tatsachenfeststellung. Blieb ein in abstracto erhebliches Beweismittel, das jedoch nicht in Richtung - für die Lösung der Schuld- oder Sub... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §282StPO §285a Z2
Rechtssatz: Ob die
Begründung: von Feststellungen zu den entscheidenden Tatsachen im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO unvollständig ist, bestimmt sich unter dem Gesichtspunkt einer für den Prozessstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Tatsachenfeststellung. Blieb ein in abstracto erhebliches Beweismittel, das jedoch nicht in Richtung - für die Lösung der Schuld- oder Sub... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §284StPO §285aStPO §294StPO §466StPO §470
Rechtssatz: Rechtsmittelerklärungen vor Wirksamkeit der Entscheidung sind ungültig. Entscheidungstexte 11 Os 43/03 Entscheidungstext OGH 28.04.2003 11 Os 43/03 13 Os 187/08m Entscheidungstext OGH 14.01.2010 13 Os 187/08m Vgl ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Legt die gegen eine Verurteilung wegen einer gegenüber der angestrebten Fragestellung (hier: nach unqualifiziertem Raub) speziellen
Norm: gerichtete Fragenrüge nicht dar, warum durch die Unterlassung einer uneigentlichen Zusatzfrage (§ 316 StPO) trotz § 330 Abs 2 erster Satz StPO, welcher es den Geschworenen gestattet, eine Frage nur teilweise zu b... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Zwar dürfen Rechts- oder Subsumtionsrüge anstelle einer eigenständigen methodengerechten Ableitung aus dem Gesetz an einem
Rechtssatz: des Obersten Gerichtshofs anknüpfen. Dies muss jedoch innerhalb der von Logik und Grammatik gezogenen Grenzen geschehen. Bei einem Zirkelschluss ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Legt die gegen eine Verurteilung wegen einer gegenüber der angestrebten Fragestellung (hier: nach unqualifiziertem Raub) speziellen
Norm: gerichtete Fragenrüge nicht dar, warum durch die Unterlassung einer uneigentlichen Zusatzfrage (§ 316 StPO) trotz § 330 Abs 2 erster Satz StPO, welcher es den Geschworenen gestattet, eine Frage nur teilweise zu b... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Zwar dürfen Rechts- oder Subsumtionsrüge anstelle einer eigenständigen methodengerechten Ableitung aus dem Gesetz an einem
Rechtssatz: des Obersten Gerichtshofs anknüpfen. Dies muss jedoch innerhalb der von Logik und Grammatik gezogenen Grenzen geschehen. Bei einem Zirkelschluss ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Mangelt es der Nichtigkeitsbeschwerde an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung des Sachverhaltes, der den Prüfungskriterien des angezogenen Nichtigkeitsgrundes entspricht, so wird sie nicht prozessförmig dargestellt (WK-StPO § 285d Rz 10). Entscheidungstexte 13 Os 101/02 Entscheidungstext OGH 25.09.2002 13 Os 101/0... mehr lesen...