Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Überzeugungskraft von Aussagen kann unter dem Gesichtspunkt einer Unvollständigkeit mangelhaft erscheinen, wenn sich das Gericht mit gegen die Glaubwürdigkeit sprechenden Beweisergebnissen nicht auseinandergesetzt hat. Dafür aber müssen die die Aufrichtigkeit von Zeugen angeblich ernsthaft in Frage stellenden, gleichwohl unerörtert gebliebenen ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 BStPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Überzeugungskraft von Aussagen kann unter dem Gesichtspunkt einer Unvollständigkeit mangelhaft erscheinen, wenn sich das Gericht mit gegen die Glaubwürdigkeit sprechenden Beweisergebnissen nicht auseinandergesetzt hat. Dafür aber müssen die die Aufrichtigkeit von Zeugen angeblich ernsthaft in Frage stellenden, gleichwohl unerörtert gebliebenen ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d
Rechtssatz: Von Feststellungsmängeln abgesehen, liegen die Nichtigkeitsgründe der Z 9 und 10 des § 281 Abs 1 StPO vor, wenn angesichts der im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen zu Unrecht ein Schuld- oder Freispruch ergangen ist (Z 9 lit a bis c) oder die festgestellten Tatsachen zwar zu Recht einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumiert wurde... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d
Rechtssatz: Begnügt sich der Beschwerdeführer zur
Begründung: seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunkt methodengerecht aus dem Gesetz abzuleiten, so fehlt es an der vom Gesetz geforderten deutlichen ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d
Rechtssatz: Von Feststellungsmängeln abgesehen, liegen die Nichtigkeitsgründe der Z 9 und 10 des § 281 Abs 1 StPO vor, wenn angesichts der im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen zu Unrecht ein Schuld- oder Freispruch ergangen ist (Z 9 lit a bis c) oder die festgestellten Tatsachen zwar zu Recht einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumiert wurde... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d
Rechtssatz: Begnügt sich der Beschwerdeführer zur
Begründung: seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunkt methodengerecht aus dem Gesetz abzuleiten, so fehlt es an der vom Gesetz geforderten deutlichen ... mehr lesen...